Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. April 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3807 6. Wahlperiode 13.04.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Asylbewerber, ehemalige Asylbewerber mit Duldung und illegale Ausländer - Monat November 2014 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Auf die Vorbemerkung der Landesregierung zur Landtagsdrucksache 6/2180 wird verwiesen. Auf die Vorbemerkung zu den Landtagsdrucksachen 6/2180 und 6/3632 wird verwiesen. 1. Wie stellte sich in Mecklenburg-Vorpommern die Zahl der Erstantrag- steller und Folgeantragssteller für den Monat November 2014 dar (bitte aufschlüsseln nach Herkunftsländern und der jeweiligen Zahl der Antragsteller)? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Drucksache 6/3807 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Herkunftsland Anzahl der Erstantragsteller Anzahl der Folgeantragsteller Ukraine 218 - Syrien, Arabische Republik 134 3 Ghana 49 1 Serbien 23 17 Iran, Islamische Republik 22 - Afghanistan 18 1 Staatenlos 15 - Ägypten 14 - Russische Föderation 11 - Eritrea 11 - Somalia 10 - Albanien 9 - Kosovo 6 - Mazedonien 4 - Montenegro 3 - Mauretanien 3 1 Armenien 2 - Vietnam 2 3 Türkei 1 - Senegal 1 - Aserbaidschan 1 - Georgien 1 - Irak 1 4 Ungeklärt 1 1 Bosnien und Herzegowina - 4 sonstige asiatische Staatsangehörigkeiten - 1 Insgesamt 560 36 2. Wie viele Ausländer, die sich illegal in Mecklenburg-Vorpommern aufhielten, wurden im Monat November 2014 durch die Landespolizei festgestellt (bitte aufschlüsseln nach Nationalität, Anzahl der Personen , Alter, Ort des Aufgriffs, dem jetzigen Unterbringungsort und den speziellen polizeilichen Maßnahmen)? Im November 2014 wurden durch die Landespolizei 100 Ausländerinnen beziehungsweise Ausländer festgestellt, die sich illegal in Mecklenburg-Vorpommern aufhielten. Zu allen diesen Personen wurde eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz aufgenommen, eine Vernehmung durchgeführt und die zuständige Ausländerbehörde informiert oder die illegal eingereiste Person wurde an diese übergeben. Zum aktuellen Unterbringungsort der Personen liegen der Landespolizei keine Erkenntnisse vor. Zu den von der Bundespolizei erfolgten Aufgriffen liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Im Übrigen wird auf die nachfolgende Übersicht verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3807 3 Nationalität Anzahl der Personen Alter/ Jahre Ort des Aufgriffs spezielle polizeiliche Maßnahmen Afghanistan 2 61 19 Neubrandenburg Anzeige wegen des Verdachts des Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz Jemen 1 31 Rostock Anzeige wegen des Verdachts gemäß § 95 Absatz 2 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz unrichtige oder unvollständige Angaben zu Beschaffung eines Aufenthaltstitels oder einer Duldung zu machen oder zu benutzen oder eine so beschaffte Urkunde wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr zu gebrauchen Ukraine 1 27 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Ukraine 3 29 24 1 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Togo 2 37 30 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Ukraine 2 77 58 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Ukraine 4 40 34 8 5 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Mauretanien 2 29 27 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Syrien 1 20 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Syrien 1 31 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Drucksache 6/3807 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Nationalität Anzahl der Personen Alter/ Jahre Ort des Aufgriffs spezielle polizeiliche Maßnahmen Syrien 1 44 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Syrien 2 55 18 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Serbien 1 24 Schwerin Anzeige wegen des Verdachts des Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz Ukraine 2 30 26 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Syrien 1 21 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Armenien 1 30 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Aserbaidschan 5 44 40 15 13 2 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Ghana 1 42 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Syrien 3 33 18 18 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Syrien 1 35 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Türkei 2 31 22 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3807 5 Nationalität Anzahl der Personen Alter/ Jahre Ort des Aufgriffs spezielle polizeiliche Maßnahmen Syrien 3 29 29 26 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Syrien 4 33 32 15 10 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Ukraine 3 22 22 21 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Russische Föderation 2 27 1 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Ukraine 1 34 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Syrien 1 33 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Syrien 4 32 5 3 1 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Iran 3 39 16 5 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Serbien 2 23 19 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Syrien 1 21 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Armenien 1 35 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Drucksache 6/3807 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Nationalität Anzahl der Personen Alter/ Jahre Ort des Aufgriffs spezielle polizeiliche Maßnahmen Georgien 3 30 11 5 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Syrien 2 59 59 Rostock Anzeige wegen des Verdachts des Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz Albanien 1 21 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Kosovo 1 21 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Syrien 1 42 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Libanon 1 53 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Armenien 2 57 49 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Ukraine 1 32 BAB 24, Rastplatz Stolpe Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Kuba 1 27 Horst BAB 24, Rastplatz Stolpe Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Syrien 1 38 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Serbien 2 31 24 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3807 7 Nationalität Anzahl der Personen Alter/ Jahre Ort des Aufgriffs spezielle polizeiliche Maßnahmen Russische Föderation 1 35 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Syrien 1 36 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Albanien 2 23 19 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz BosnienHerzegowina 4 36 34 14 8 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Kosovo 7 37 34 14 13 12 10 7 Stralsund Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Afghanistan 1 16 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Armenien 1 46 Bresewitz Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Togo 1 38 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Serbien 1 20 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Irak 1 62 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Drucksache 6/3807 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 3. Wie vielen Personen wurden im Monat November 2014 in Mecklen- burg-Vorpommern Asyl gewährt (bitte aufschlüsseln nach Asylgrund, Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht, Tag der Erstantragsstellung und Tag der Folgeantragsstellung)? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Herkunftsland Anerkennungen als Asylberechtigte Syrien, Arabische Republik 2 Thailand 3 Staatenlos 1 Angaben zum Asylgrund, Alter und Geschlecht sowie zum Tag der Erstantragstellung und zum Tag der Folgeantragstellung liegen der Landesregierung nicht vor. 4. Wie viele Asylanträge wurde im Monat November 2014 in Mecklenburg -Vorpommern abgelehnt (bitte aufschlüsseln nach den Herkunftsländern , der jeweiligen Anzahl der Ablehnungen, Tag der Erstantragsstellung und Tag der Folgeantragsstellung)? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Herkunftsland Anzahl der Ablehnungen Serbien 39 Ungeklärt 3 Russische Föderation 2 Ägypten 2 Afghanistan 2 Mazedonien 1 Marokko 1 Armenien 1 Insgesamt 51 Angaben zum Tag der Erstantragstellung und zum Tag der Folgeantragstellung liegen nicht vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3807 9 5. In wie vielen Fällen erfolgte hierbei die Einleitung aufenthaltsbeen- dender Maßnahmen, die insgesamt zu Abschiebungen führten (Abschiebung/bitte einzeln differenzieren und aufschlüsseln nach Staatsangehörigkeit, Alter, Geschlecht und Monat der Antragsstellung )? a) Wie viele Personen wurden im Monat November 2014 in Abschie- bungshaft genommen, weil sie ihrer Verpflichtung, die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen, nicht nachgekommen waren (bitte einzeln, chronologisch aufführen und aufschlüsseln nach Staatsangehörigkeit und Tag der Ablehnung)? b) Wie stellte sich für den Monat November 2014 die Situation im Hinblick auf Verhinderungsgründe für eine Abschiebung dar (bitte einzeln, chronologisch aufführen und aufschlüsseln nach Staatsangehörigkeit , Begründung der Ablehnung, Alter, Verhinderungsgrund der Abschiebung, Geschlecht und Tag der Ablehnung)? Auf die Antwort der Landesregierung zu den Fragen 5 und 5b) zur Landtagsdrucksache 6/3803 wird verwiesen. Zu a) Männliche und weibliche Abschiebungsgefangene werden in Einrichtungen außerhalb des Landes, in der Regel in der brandenburgischen Abschiebungshafteinrichtung in Eisenhüttenstadt untergebracht. Zudem wird auf den Abschiebungsgewahrsam des Landes Berlin in Berlin-Köpenick zurückgegriffen. In der Abschiebungshafteinrichtung in Eisenhüttenstadt wurde im November 2014 eine Person mit der Staatsangehörigkeit Mauretanien aus Mecklenburg-Vorpommern in Abschiebungshaft genommen. Im Abschiebungsgewahrsam in Berlin-Köpenick wurde im November 2014 keine Person aus Mecklenburg-Vorpommern in Abschiebungshaft genommen. In der Abschiebungshafteinrichtung in Eisenhüttenstadt und im Abschiebungsgewahrsam in Berlin-Köpenick wird der Tag der Ablehnung nicht erfasst. Zu b) Auf die Antwort der Landesregierung zu den Fragen 5 und 5b) zur Landtagsdrucksache 6/3803 wird verwiesen. Drucksache 6/3807 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 10 6. Wie viele Duldungen/weitere Aufenthaltstitel wurden im Monat November 2014 nach Angaben des Ausländerzentralregisters an in Mecklenburg-Vorpommern aufhältige Ausländer erteilt (bitte darstellen mit Staatsangehörigkeit, der jeweiligen Anzahl der Personen, Geschlecht, Altersgruppen, Gründen der Duldung und Tag der Erstantragsstellung und Tag der Folgeantragsstellung)? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/3802 verwiesen. 7. Wie stellte sich die Belegung in den Gemeinschaftsunterkünften in Mecklenburg-Vorpommern im Monat November 2014 dar (bitte aufschlüsseln nach Landkreis/kreisfreier Stadt, Standort der Gemeinschaftsunterkunft , Kapazitäten der jeweiligen Unterkünfte und der jeweiligen Zahl der monatsdurchschnittlich aufhältigen Personen)? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Landkreis/kreisfreie Stadt Standort der Gemeinschaftsunterkunft Kapazität monatsdurchschnittlich aufhältige Personen Hansestadt Rostock Satower Straße 285 192 Landeshauptstadt Schwerin Hamburger Allee 47 48 Ludwigslust - Parchim Ludwigslust - Grabower Allee Parchim - Ludwigsluster Chaussee Parchim - Westring (Übergangswohnheim ) 263 200 53 229 159 17 Landkreis Rostock Bad Doberan - Walkenhagen Bad Doberan - Stülower Weg Güstrow - Waldweg Güstrow - Demmlerstraße Peetsch Kühlungsborn -Haus Kühlungsborn Kühlungsborn - Jugendherberge 160 60 125 67 33 60 50 136 52 104 47 35 39 40 Mecklenburgische Seenplatte Neubrandenburg – Markscheiderweg Friedland 611 120 409 106 Nordwestmecklenburg Hansestadt Wismar - Haffburg 289 256 Vorpommern - Greifswald Anklam - Max-Planck-Straße Hansestadt Greifswald - Spiegelsdorfer Wende Torgelow Wolgast - Baustraße Plöwen 108 158 175 282 60 96 100 155 262 10 Vorpommern-Rügen Hansestadt Stralsund - Dänholm Barth 100 100 66 89 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3807 11 8. Wie viele Personen waren im Monat November 2014 in Mecklenburg- Vorpommern dezentral untergebracht (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen /kreisfreien Städten, Anzahl der Wohnungen, jeweiligen Kapazitäten und der jeweiligen Anzahl der zum jüngsten statistisch erfassten Zeitpunkt dezentral untergebrachten Personen)? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl der Wohnungen Kapazität der Wohnungen Anzahl der am 30.11.2014 dezentral untergebrachten Personen Hansestadt Rostock 163 293 293 Landeshauptstadt Schwerin 24 110 107 Ludwigslust-Parchim 57 174 174 Mecklenburgische Seenplatte 176 765 714 Nordwestmecklenburg 29 93 93 Rostock 135 410 410 Vorpommern-Greifswald 30 117 114 Vorpommern-Rügen 192 711 708 Der Landkreis Vorpommern-Greifswald teilte mit, dass die Angaben per Hand ausgezählt werden müssen. Aufgrund der derzeitig vorherrschenden Arbeitsbelastung ist dort für November 2014 von einer Auszählung abgesehen worden, da eine größere Veränderung erst wieder im Dezember 2014 zu verzeichnen war. Es wurde daher auf die Daten von Juni 2014 verwiesen. 9. Wie vielen Personen wurde im Monat November 2014 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28.07.1951 (Genfer Flüchtlingskonvention ) zuerkannt (bitte einzeln aufführen und aufschlüsseln nach Staatsangehörigkeit /Herkunftsland, Geschlecht und Alter)? a) Welche der Personen wurden als Asylberechtigte nach Artikel 16a des Grundgesetzes anerkannt? b) Welche der Personen bekamen Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes ? c) Welche der Personen erhielten subsidiären Schutz nach § 4 des Asylverfahrensgesetzes im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU? Zu 9, a), b) und c) Es wird darauf hingewiesen, dass Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention vom 28.07.1951 Personen mit Flüchtlingsschutz nach § 3 Absatz 1 des Asylverfahrensgesetzes in Verbindung mit § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes sind. Drucksache 6/3807 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 12 Im Übrigen wird auf die nachfolgende Übersicht mit Angaben aus der Antrags-, Entscheidungs - und Bestandsstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge verwiesen. Herkunftsland Anerkennung als Asylberech- tigte (Artikel 16a Grundgesetz) Anerkennung als Flüchtling gemäß § 3 Absatz 1 Asylverfahrens- gesetz Gewährung von subsidiärem Schutz gemäß § 4 Absatz 1 Asylverfahrensgesetz Russische Föderation - - 3 Weißrußland - - 1 Eritrea - 5 - Afghanistan - 1 - Irak - 2 - Syrien, Arabische Republik 3 108 6 Thailand 3 - - Staatenlos 1 13 - Insgesamt 7 129 10 Angaben zum Geschlecht und Alter liegen nicht vor. 10. Wie setzt sich im Einzelnen die Verfahrensanzahl der Personen im Monat November 2014 zusammen, die nach VO (EG) 604/2013 Dublin-Verfahren bereits in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder Norwegen, Liechtenstein, Island und der Schweiz einen Antrag auf Asyl gestellt haben und demzufolge nicht in der Bundesrepublik Deutschland asylberechtigt sind (bitte einzeln aufführen und aufschlüsseln nach Staatsangehörigkeit/Herkunftsland , dem erstantragsstellenden Land, Geschlecht und Alter)? Es wird auf die Antwort zu Frage 10 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/3802 verwiesen.