Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. April 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3808 6. Wahlperiode 13.04.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Asylbewerber, ehemalige Asylbewerber mit Duldung und illegale Ausländer - Monat Dezember 2014 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Auf die Vorbemerkung der Landesregierung zur Landtagsdrucksache 6/2180 wird verwiesen. Auf die Vorbemerkung zu den Landtagsdrucksachen 6/2180 und 6/3632 wird verwiesen. 1. Wie stellte sich in Mecklenburg-Vorpommern die Zahl der Erstantrag- steller und Folgeantragssteller für den Monat Dezember 2014 dar (bitte aufschlüsseln nach Herkunftsländern und der jeweiligen Zahl der Antragsteller)? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Herkunftsland Anzahl der Erstantragsteller Anzahl der Folgeantragsteller Ukraine 258 - Serbien 84 17 Syrien, Arabische Republik 82 2 Ghana 28 1 Afghanistan 28 4 Albanien 23 - Drucksache 6/3808 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Herkunftsland Anzahl der Erstantragsteller Anzahl der Folgeantragsteller Russische Föderation 19 5 Ägypten 17 - Eritrea 15 - Staatenlos 13 - Mazedonien 12 2 Armenien 11 1 Mauretanien 9 - Somalia 8 3 Iran, Islamische Republik 7 - Bosnien und Herzegowina 3 1 Nigeria 3 - Montenegro 1 - Moldau (Republik) 1 - Algerien 1 - Marokko 1 - Tansania 1 - Chile 1 - Ungeklärt 1 - Kosovo - 2 Togo - 2 Irak - 2 Elfenbeinküste - 1 Vietnam - 1 Indien - 1 Insgesamt 124 45 2. Wie viele Ausländer, die sich illegal in Mecklenburg-Vorpommern aufhielten, wurden im Monat Dezember 2014 durch die Landespolizei festgestellt (bitte aufschlüsseln nach Nationalität, Anzahl der Personen, Alter, Ort des Aufgriffs, dem jetzigen Unterbringungsort und den speziellen polizeilichen Maßnahmen)? Im Dezember 2014 wurden durch die Landespolizei 105 Ausländerinnen beziehungsweise Ausländer festgestellt, die sich illegal in Mecklenburg-Vorpommern aufhielten. Zu allen diesen Personen wurde eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz aufgenommen, eine Vernehmung durchgeführt und die zuständige Ausländerbehörde informiert oder die illegal eingereiste Person wurde an diese übergeben. Zum aktuellen Unterbringungsort der Personen liegen der Landespolizei keine Erkenntnisse vor. Zu den von der Bundespolizei erfolgten Aufgriffen liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3808 3 Im Übrigen wird auf die nachfolgende Übersicht verwiesen. Nationalität Anzahl der Personen Alter/ Jahre Ort des Aufgriffs spezielle polizeiliche Maßnahmen Togo 1 59 Horst Anzeige wegen des Verdachts des Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 2 Aufent- haltsgesetz Ghana 1 47 Horst Anzeige wegen des Verdachts des Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 2 Aufent- haltsgesetz Vietnam 1 33 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts des Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 2 Aufent- haltsgesetz Vietnam 1 27 Horst Anzeige wegen des Verdachts des Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 2 Aufent- haltsgesetz Vietnam 1 31 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts des Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 2 Aufent- haltsgesetz Indien 1 31 Bansin Anzeige wegen des Verdachts des Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 2 Aufent- haltsgesetz Ghana 1 33 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Afghanistan 2 27 14 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Äthiopien 1 29 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Serbien 1 23 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Drucksache 6/3808 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Nationalität Anzahl der Personen Alter/ Jahre Ort des Aufgriffs spezielle polizeiliche Maßnahmen Kosovo 2 28 26 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Ukraine 1 30 Schwerin Anzeige wegen des Verdachts des Aufenthalts ohne gültigen Aufenthaltstitel gemäß § 95 Absatz 1a Aufenthaltsgesetz Armenien 1 49 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Ukraine 1 19 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Armenien 2 45 26 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Ukraine 2 28 26 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Syrien 2 29 24 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Syrien 1 31 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Irak 1 18 Horst Anzeige wegen des Verdachts des Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 2 Aufent- haltsgesetz Mauretanien 1 20 Güstrow Anzeige wegen des Verdachts des Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 2 Aufent- haltsgesetz Eritrea 1 29 Bad Doberan Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Wiedereinreise nach Ausweisung/Abschiebung gemäß § 95 Absatz 2 Nummer 1a Aufenthaltsgesetz Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3808 5 Nationalität Anzahl der Personen Alter/ Jahre Ort des Aufgriffs spezielle polizeiliche Maßnahmen Armenien 1 41 Neubrandenburg Anzeige wegen des Verdachts gemäß § 95 Absatz 2 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz unrichtige oder unvollständige Angaben zu Beschaffung eines Aufenthalts- titels oder einer Duldung zu machen oder zu benutzen oder eine so beschaffte Urkunde wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr zu gebrauchen Iran 1 28 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Albanien 1 47 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Syrien 2 43 20 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Eritrea 2 29 29 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Eritrea 1 24 Neubrandenburg Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Ukraine 1 41 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Serbien 2 21 20 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Syrien 2 28 25 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Serbien 2 49 39 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Drucksache 6/3808 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Nationalität Anzahl der Personen Alter/ Jahre Ort des Aufgriffs spezielle polizeiliche Maßnahmen Ukraine 5 66 64 63 33 32 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Ukraine 2 45 36 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Albanien 1 18 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Russische Föderation 2 36 18 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Dominikanische Republik 1 32 Rostock Anzeige wegen des Verdachts des Aufenthalts ohne gültigen Aufenthaltstitel gemäß § 95 Absatz 1a Aufenthaltsgesetz Ecuador 1 46 Rostock Anzeige wegen des Verdachts des Aufenthalts ohne gültigen Aufenthaltstitel gemäß § 95 Absatz 1a Aufenthaltsgesetz Ukraine 1 33 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Indien 1 29 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Serbien 3 47 44 10 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Ukraine 2 20 16 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Ukraine 7 41 37 17 15 14 13 5 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3808 7 Nationalität Anzahl der Personen Alter/ Jahre Ort des Aufgriffs spezielle polizeiliche Maßnahmen Ukraine 4 44 37 13 8 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Cote D’Ivoire (Elfenbeinküste) 1 50 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Aserbaidschan 4 36 28 6 2 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Albanien 1 57 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Iran 1 25 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Jugoslawien 1 36 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Wiedereinreise nach Ausweisung/Abschiebung gemäß § 95 Absatz 2 Nummer 1a Aufenthaltsgesetz Armenien 2 52 51 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Syrien 4 36 29 6 3 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Ukraine 1 35 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Marokko 1 16 Stralsund Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Ägypten 1 28 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Albanien 4 56 54 24 14 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Drucksache 6/3808 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Nationalität Anzahl der Personen Alter/ Jahre Ort des Aufgriffs spezielle polizeiliche Maßnahmen Ghana 1 47 Hagenow Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Syrien 3 39 33 32 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Sri Lanka 1 32 Schwerin Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Syrien 3 44 30 29 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Armenien 5 30 26 7 4 3 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz 3. Wie vielen Personen wurden im Monat Dezember 2014 in Mecklenburg-Vorpommern Asyl gewährt (bitte aufschlüsseln nach Asylgrund, Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht, Tag der Erstantragsstellung und Tag der Folgeantragsstellung)? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Herkunftsland Anerkennungen als Asylberechtigte Syrien, Arabische Republik 2 Angaben zum Asylgrund, Alter und Geschlecht sowie zum Tag der Erstantragstellung und zum Tag der Folgeantragstellung liegen der Landesregierung nicht vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3808 9 4. Wie viele Asylanträge wurde im Monat Dezember 2014 in Mecklenburg-Vorpommern abgelehnt (bitte aufschlüsseln nach den Herkunftsländern, der jeweiligen Anzahl der Ablehnungen, Tag der Erstantragsstellung und Tag der Folgeantragsstellung)? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Herkunftsland Anzahl der Ablehnungen Serbien 104 Montenegro 11 Mazedonien 8 Bosnien und Herzegowina 4 Türkei 2 Mauretanien 1 Insgesamt 130 Angaben zum Tag der Erstantragstellung und zum Tag der Folgeantragstellung liegen nicht vor. 5. In wie vielen Fällen erfolgte hierbei die Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen, die insgesamt zu Abschiebungen führten (Abschiebung/bitte einzeln differenzieren und aufschlüsseln nach Staatsangehörigkeit, Alter, Geschlecht und Monat der Antrags- stellung)? a) Wie viele Personen wurden im Monat Dezember 2014 in Abschie- bungshaft genommen, weil sie ihrer Verpflichtung, die Bundes- republik Deutschland zu verlassen, nicht nachgekommen waren (bitte einzeln, chronologisch aufführen und aufschlüsseln nach Staatsangehörigkeit und Tag der Ablehnung)? b) Wie stellte sich für den Monat Dezember 2014 die Situation im Hinblick auf Verhinderungsgründe für eine Abschiebung dar (bitte einzeln, chronologisch aufführen und aufschlüsseln nach Staats- angehörigkeit, Begründung der Ablehnung, Alter, Verhinderungs- grund der Abschiebung, Geschlecht und Tag der Ablehnung)? Auf die Antwort der Landesregierung zu den Fragen 5 und 5 b) zur Landtagsdrucksache 6/3803 wird verwiesen. Drucksache 6/3808 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 10 Zu a) Männliche und weibliche Abschiebungsgefangene werden in Einrichtungen außerhalb des Landes, in der Regel in der brandenburgischen Abschiebungshafteinrichtung in Eisenhütten- stadt untergebracht. Zudem wird auf den Abschiebungsgewahrsam des Landes Berlin in Berlin-Köpenick zurückgegriffen. In der Abschiebungshafteinrichtung in Eisenhüttenstadt wurde im Dezember 2014 keine Person aus Mecklenburg-Vorpommern in Abschiebungshaft genommen. Im Abschiebungsgewahrsam in Berlin-Köpenick wurde im Monat Dezember 2014 eine Person mit der Staatsangehörigkeit Mauretanien aus Mecklenburg Vorpommern in Abschiebungshaft genommen. In der Abschiebungshafteinrichtung in Eisenhüttenstadt und im Abschiebungsgewahrsam in Berlin-Köpenick wird der Tag der Ablehnung nicht erfasst. Zu b) Auf die Antwort der Landesregierung zu den Fragen 5 und 5b) zur Landtagsdrucksache 6/3803 wird verwiesen. 6. Wie viele Duldungen/weitere Aufenthaltstitel wurden im Monat Dezember 2014 nach Angaben des Ausländerzentralregisters an in Mecklenburg-Vorpommern aufhältige Ausländer erteilt (bitte dar- stellen mit Staatsangehörigkeit, der jeweiligen Anzahl der Personen, Geschlecht, Altersgruppen, Gründen der Duldung und Tag der Erstantragsstellung und Tag der Folgeantragsstellung)? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/3802 verwiesen. 7. Wie stellte sich die Belegung in den Gemeinschaftsunterkünften in Mecklenburg-Vorpommern im Monat Dezember 2014 dar (bitte auf- schlüsseln nach Landkreis/kreisfreier Stadt, Standort der Gemein- schaftsunterkunft, Kapazitäten der jeweiligen Unterkünfte und der jeweiligen Zahl der monatsdurchschnittlich aufhältigen Personen)? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3808 11 Landkreis/kreisfreie Stadt Standort der Gemeinschaftsunterkunft Kapazität monatsdurch- schnittlich aufhältige Personen Hansestadt Rostock Satower Straße 285 179 Landeshauptstadt Schwerin Hamburger Allee 47 54 Ludwigslust - Parchim Ludwigslust - Grabower Allee Parchim - Ludwigsluster Chaussee Parchim - Westring (Übergangswohnheim) 263 200 53 211 162 15 Landkreis Rostock Bad Doberan - Walkenhagen Bad Doberan - Stülower Weg Güstrow -Waldweg Güstrow - Demmlerstraße Kühlungsborn -Haus Kühlungsborn Kühlungsborn - Jugendherberge Güstrow Süd 160 60 125 67 60 50 175 124 48 99 41 40 46 54 Mecklenburgische Seenplatte Neubrandenburg - Markscheiderweg Friedland 611 120 426 98 Nordwestmecklenburg Hansestadt Wismar - Haffburg 289 253 Vorpommern - Greifswald Anklam - Max-Planck-Straße Hansestadt Greifswald - Spiegelsdorfer Wende Torgelow Wolgast - Baustraße Plöwen 108 158 175 282 60 96 110 157 261 40 Vorpommern-Rügen Hansestadt Stralsund - Dänholm Barth 100 100 62 94 Drucksache 6/3808 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 12 8. Wie viele Personen waren im Monat Dezember 2014 in Mecklenburg- Vorpommern dezentral untergebracht (bitte aufschlüsseln nach Land- kreisen/kreisfreien Städten, Anzahl der Wohnungen, jeweiligen Kapa- zitäten und der jeweiligen Anzahl der zum jüngsten statistisch erfass- ten Zeitpunkt dezentral untergebrachten Personen)? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl der Wohnungen Kapazität der Wohnungen Anzahl der am 31.12.2014 dezentral untergebrachten Personen Hansestadt Rostock 168 302 302 Landeshauptstadt Schwerin 25 113 109 Ludwigslust-Parchim 68 207 207 Mecklenburgische Seenplatte 202 785 755 Nordwestmecklenburg 32 113 113 Rostock 136 411 411 Vorpommern-Greifswald 85 456 430 Vorpommern-Rügen 196 730 724 9. Wie vielen Personen wurde im Monat Dezember 2014 die Rechts- stellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechts- stellung der Flüchtlinge vom 28.07.1951 (Genfer Flüchtlingskonven- tion) zuerkannt (bitte einzeln aufführen und aufschlüsseln nach Staats- angehörigkeit/Herkunftsland, Geschlecht und Alter)? a) Welche der Personen wurden als Asylberechtigte nach Artikel 16a des Grundgesetzes anerkannt? b) Welche der Personen bekamen Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthalts- gesetzes? c) Welche der Personen erhielten subsidiären Schutz nach § 4 des Asylverfahrensgesetzes im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU? Zu 9, a), b) und c) Es wird darauf hingewiesen, dass Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention vom 28.07.1951 Personen mit Flüchtlingsschutz nach § 3 Absatz 1 des Asylverfahrens- gesetzes in Verbindung mit § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes sind. Im Übrigen wird auf die nachfolgende Übersicht mit Angaben aus der Antrags-, Entscheidungs- und Bestands- statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3808 13 Herkunftsland Anerkennung als Asylberech- tigte (Artikel 16a Grund- gesetz) Anerkennung als Flüchtling gemäß § 3 Absatz 1 Asylverfahrens- gesetz Gewährung von subsidiärem Schutz gemäß § 4 Absatz 1 Asylverfahrensgesetz Eritrea - - 3 Armenien - 1 - Afghanistan - 2 - Irak - 21 3 Syrien, Arabische Republik 2 168 - Staatenlos - 19 - Insgesamt 2 211 6 Angaben zum Geschlecht und Alter liegen nicht vor. 10. Wie setzt sich im Einzelnen die Verfahrensanzahl der Personen im Monat Dezember 2014 zusammen, die nach VO (EG) 604/2013 Dublin-Verfahren bereits in einem anderen Mitgliedsstaat der Euro- päischen Union oder Norwegen, Liechtenstein, Island und der Schweiz einen Antrag auf Asyl gestellt haben und demzufolge nicht in der Bundesrepublik Deutschland asylberechtigt sind (bitte einzeln aufführen und aufschlüsseln nach Staatsange- hörigkeit/Herkunftsland, dem erstantragsstellenden Land, Geschlecht und Alter)? Es wird auf die Antwort zu Frage 10 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/3802 verwiesen.