Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. April 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3810 6. Wahlperiode 13.04.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Asylbewerber, ehemalige Asylbewerber mit Duldung und illegale Ausländer - Monat Februar 2015 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Auf die Vorbemerkung der Landesregierung zur Landtagsdrucksache 6/2180 wird verwiesen. Auf die Vorbemerkung zu den Landtagsdrucksachen 6/2180 und 6/3632 wird verwiesen. 1. Wie stellte sich in Mecklenburg-Vorpommern die Zahl der Erstantrag- steller und Folgeantragssteller für den Monat Februar 2015 dar (bitte aufschlüsseln nach Herkunftsländern und der jeweiligen Zahl der Antragsteller)? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Drucksache 6/3810 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Herkunftsland Anzahl der Erstantragsteller Anzahl der Folgeantragsteller Albanien 189 1 Syrien, Arabische Republik 170 9 Ukraine 148 - Serbien 134 9 Mazedonien 61 6 Afghanistan 60 2 Russische Föderation 39 4 Ghana 35 3 Somalia 27 1 Iran, Islamische Republik 19 - Kosovo 15 11 Ägypten 15 - Staatenlos 14 3 Mauretanien 10 1 Eritrea 7 - Vietnam 3 - sonstige asiatische Staatsangehörigkeiten 3 - Tunesien 2 - Ungeklärt 2 - Algerien 1 - Irak - 2 Bosnien und Herzegowina - 1 Armenien - 1 Insgesamt 954 54 2. Wie viele Ausländer, die sich illegal in Mecklenburg-Vorpommern aufhielten, wurden im Monat Februar 2015 durch die Landespolizei festgestellt (bitte aufschlüsseln nach Nationalität, Anzahl der Personen , Alter, Ort des Aufgriffs, dem jetzigen Unterbringungsort und den speziellen polizeilichen Maßnahmen)? Im Februar 2015 wurden durch die Landespolizei 89 Ausländerinnen beziehungsweise Ausländer festgestellt, die sich illegal in Mecklenburg-Vorpommern aufhielten. Zu allen diesen Personen wurde eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz aufgenommen, eine Vernehmung durchgeführt und die zuständige Ausländerbehörde informiert oder die illegal eingereiste Person wurde an diese übergeben. Zum aktuellen Unterbringungsort der Personen liegen der Landespolizei keine Erkenntnisse vor. Zu den von der Bundespolizei erfolgten Aufgriffen liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3810 3 Im Übrigen wird auf die nachfolgende Übersicht verwiesen. Nationalität Anzahl der Personen Alter/ Jahre Ort des Aufgriffs spezielle polizeiliche Maßnahmen Irak 2 45 38 Schwerin Anzeige wegen des Verdachts gemäß § 95 Absatz 2 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz unrichtige oder unvollständige Angaben zu Beschaffung eines Aufenthaltstitels oder einer Duldung zu machen oder zu benutzen oder eine so beschaffte Urkunde wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr zu gebrauchen Vietnam 1 38 Grabow Anzeige wegen des Verdachts gemäß § 95 Absatz 2 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz unrichtige oder unvollständige Angaben zu Beschaffung eines Aufenthaltstitels oder einer Duldung zu machen oder zu benutzen oder eine so beschaffte Urkunde wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr zu gebrauchen Irak 1 29 Schwerin Anzeige wegen des Verdachts des Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz Russische Föderation 1 22 Rostock Anzeige wegen des Verdachts gemäß § 95 Absatz 2 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz unrichtige oder unvollständige Angaben zu Beschaffung eines Aufenthaltstitels oder einer Duldung zu machen oder zu benutzen oder eine so beschaffte Urkunde wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr zu gebrauchen Syrien 2 35 4 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Drucksache 6/3810 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Nationalität Anzahl der Personen Alter/ Jahre Ort des Aufgriffs spezielle polizeiliche Maßnahmen Syrien 3 39 34 22 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Albanien 5 35 30 29 23 2 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Armenien 2 55 53 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Syrien 2 63 56 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Russische Föderation 5 55 53 34 12 1 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Russische Föderation 4 35 35 10 3 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Äthiopien 1 28 Schwerin Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Syrien 1 39 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Ukraine 2 34 27 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz ungeklärt 1 20 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Pakistan 1 30 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3810 5 Nationalität Anzahl der Personen Alter/ Jahre Ort des Aufgriffs spezielle polizeiliche Maßnahmen Armenien 1 18 Grevesmühlen Anzeige wegen des Verdachts des Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz Albanien 2 26 21 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Albanien 2 25 21 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Mazedonien 3 46 27 18 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Ukraine 4 30 24 11 9 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Kosovo 1 34 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Serbien 5 59 44 36 33 28 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Ghana 1 50 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts des Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 2 Türkei 1 28 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Syrien 1 26 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Mazedonien 2 23 17 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Drucksache 6/3810 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Nationalität Anzahl der Personen Alter/ Jahre Ort des Aufgriffs spezielle polizeiliche Maßnahmen Kuweit 1 33 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Syrien 1 47 Neubrandenburg Anzeige wegen des Verdachts des Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 2 Ghana 1 20 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Irak 1 29 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Albanien 2 33 22 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Serbien 4 21 21 2 1 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Kosovo 4 47 42 17 16 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Ukraine 2 31 31 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Mazedonien 1 23 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Syrien 2 40 32 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Mazedonien 3 33 28 10 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3810 7 Nationalität Anzahl der Personen Alter/ Jahre Ort des Aufgriffs spezielle polizeiliche Maßnahmen Syrien 2 30 25 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Ukraine 3 36 36 29 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Ukraine 3 32 29 1 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Ukraine 2 46 38 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz 3. Wie vielen Personen wurden im Monat Februar 2015 in MecklenburgVorpommern Asyl gewährt (bitte aufschlüsseln nach Asylgrund, Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht, Tag der Erstantragsstellung und Tag der Folgeantragsstellung)? Im Monat Februar 2015 wurde keiner Person Asyl gewährt. 4. Wie viele Asylanträge wurde im Monat Februar 2015 in Mecklenburg -Vorpommern abgelehnt (bitte aufschlüsseln nach den Herkunftsländern , der jeweiligen Anzahl der Ablehnungen, Tag der Erstantragsstellung und Tag der Folgeantragsstellung)? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Drucksache 6/3810 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Herkunftsland Anzahl der Ablehnungen Serbien 69 Mazedonien 34 Ghana 21 Montenegro 9 Kosovo 7 Ungeklärt 4 Bosnien und Herzegowina 2 Honduras 1 Armenien 1 sonstige asiatische Staatsangehörigkeiten 1 Insgesamt 149 Angaben zum Tag der Erstantragstellung und zum Tag der Folgeantragstellung liegen nicht vor. 5. In wie vielen Fällen erfolgte hierbei die Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen, die insgesamt zu Abschiebungen führten (Abschiebung/bitte einzeln differenzieren und aufschlüsseln nach Staatsangehörigkeit, Alter, Geschlecht und Monate der Antragsstellung )? a) Wie viele Personen wurden im Monat Februar 2015 in Abschie- bungshaft genommen, weil sie ihrer Verpflichtung, die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen, nicht nachgekommen waren (bitte einzeln, chronologisch aufführen und aufschlüsseln nach Staatsangehörigkeit und Tag der Ablehnung)? b) Wie stellte sich für den Monat Februar 2015 die Situation im Hinblick auf Verhinderungsgründe für eine Abschiebung dar (bitte einzeln, chronologisch aufführen und aufschlüsseln nach Staatsangehörigkeit , Begründung der Ablehnung, Alter, Verhinderungsgrund der Abschiebung, Geschlecht und Tag der Ablehnung)? Auf die Antwort der Landesregierung zu den Fragen 5 und 5b) zur Landtagsdrucksache 6/3803 wird verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3810 9 Zu a) Männliche und weibliche Abschiebungsgefangene werden in Einrichtungen außerhalb des Landes, in der Regel in der brandenburgischen Abschiebungshafteinrichtung in Eisenhüttenstadt untergebracht. Zudem wird auf den Abschiebungsgewahrsam des Landes Berlin in Berlin-Köpenick zurückgegriffen. In der Abschiebungshafteinrichtung in Eisenhüttenstadt wurde im Februar 2015 keine Person aus Mecklenburg-Vorpommern in Abschiebungshaft genommen. Im Abschiebungsgewahrsam in Berlin-Köpenick wurde im Februar 2014 keine Person aus Mecklenburg-Vorpommern in Abschiebungshaft genommen. Zu b) Auf die Antwort der Landesregierung zu den Fragen 5 und 5b) zur Landtagsdrucksache 6/3803 wird verwiesen. 6. Wie viele Duldungen/weitere Aufenthaltstitel wurden im Monat Februar 2015 nach Angaben des Ausländerzentralregisters an in Mecklenburg-Vorpommern aufhältige Ausländer erteilt (bitte darstellen mit Staatsangehörigkeit, der jeweiligen Anzahl der Personen, Geschlecht, Altersgruppen, Gründen der Duldung und Tag der Erstantragsstellung und Tag der Folgeantragsstellung)? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/3802 verwiesen. 7. Wie stellte sich die Belegung in den Gemeinschaftsunterkünften in Mecklenburg-Vorpommern im Monat Februar 2015 dar (bitte aufschlüsseln nach Landkreis/kreisfreier Stadt, Standort der Gemeinschaftsunterkunft , Kapazitäten der jeweiligen Unterkünfte und der jeweiligen Zahl der monatsdurchschnittlich aufhältigen Personen)? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Drucksache 6/3810 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 10 Landkreis/kreisfreie Stadt Standort der Gemeinschaftsunterkunft Kapazität monatsdurchschnittlich aufhältige Personen Hansestadt Rostock Satower Straße 285 207 Landeshauptstadt Schwerin Hamburger Allee 47 50 Ludwigslust - Parchim Ludwigslust - Grabower Allee Parchim - Ludwigsluster Chaussee Parchim - Westring (Übergangswohnheim ) 263 200 53 217 161 41 Landkreis Rostock Bad Doberan - Walkenhagen Bad Doberan - Stülower Weg Güstrow - Waldweg Güstrow - Demmlerstraße Kühlungsborn -Haus Kühlungsborn Kühlungsborn -Jugendherberge Güstrow Süd 160 60 125 67 60 50 175 124 53 96 48 40 38 112 Mecklenburgische Seenplatte Neubrandenburg - Markscheiderweg Friedland 611 120 513 93 Nordwestmecklenburg Hansestadt Wismar - Haffburg 289 230 Vorpommern - Greifswald Anklam - Max-Planck-Straße Hansestadt Greifswald - Spiegelsdorfer Wende Torgelow Wolgast - Baustraße 108 158 175 282 92 98 151 263 Vorpommern-Rügen Hansestadt Stralsund - Dänholm I Barth Hansestadt Stralsund - Dänholm II 100 130 199 64 83 92 8. Wie viele Personen waren im Monat Februar 2015 in MecklenburgVorpommern dezentral untergebracht (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen /kreisfreien Städten, Anzahl der Wohnungen, jeweiligen Kapazitäten und der jeweiligen Anzahl der zum jüngsten statistisch erfassten Zeitpunkt dezentral untergebrachten Personen)? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3810 11 Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl der Wohnungen Kapazität der Wohnungen Anzahl der am 28.02.2015 dezentral untergebrachten Personen Hansestadt Rostock 178 312 312 Landeshauptstadt Schwerin 33 131 135 Ludwigslust-Parchim 78 294 273 Mecklenburgische Seenplatte 138 698 601 Nordwestmecklenburg 52 211 211 Rostock 148 473 473 Vorpommern-Greifswald 96 518 459 Vorpommern-Rügen 206 768 759 Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte teilte mit, dass Angaben für den Monat Februar 2015 zu dezentralem Wohnraum, bei dem die Ausländerinnen und Ausländer die Wohnungen selbst angemietet haben, noch nicht vorliegen. Die oben dargestellten Angaben spiegeln daher lediglich die Anzahl der Wohnungen wider, die durch den Landkreis angemietet wurden. 9. Wie vielen Personen wurde im Monat Februar 2015 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28.07.1951 (Genfer Flüchtlingskonvention ) zuerkannt (bitte einzeln aufführen und aufschlüsseln nach Staatsangehörigkeit /Herkunftsland, Geschlecht und Alter)? a) Welche der Personen wurden als Asylberechtigte nach Artikel 16a des Grundgesetzes anerkannt? b) Welche der Personen bekamen Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes ? c) Welche der Personen erhielten subsidiären Schutz nach § 4 des Asylverfahrensgesetzes im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU? Zu 9, a), b) und c) Es wird darauf hingewiesen, dass Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention vom 28.07.1951 Personen mit Flüchtlingsschutz nach § 3 Absatz 1 des Asylverfahrensgesetzes in Verbindung mit § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes sind. Drucksache 6/3810 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 12 Im Übrigen wird auf die nachfolgende Übersicht mit Angaben aus der Antrags-, Entscheidungs - und Bestandsstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge verwiesen. Herkunftsland Anerkennung als Asylberech- tigte (Artikel 16a Grund- gesetz) Anerkennung als Flüchtling gemäß § 3 Absatz 1 Asylverfahrens- gesetz Gewährung von subsidiärem Schutz gemäß § 4 Absatz 1 Asylverfahrensgesetz Eritrea - - 4 Afghanistan - - 1 Irak - 6 - Syrien, Arabische Republik - 90 - Staatenlos - 22 - Insgesamt - 118 5 Angaben zum Geschlecht und Alter liegen nicht vor. 10. Wie setzt sich im Einzelnen die Verfahrensanzahl der Personen im Monat Februar 2015 zusammen, die nach VO (EG) 604/2013 Dublin-Verfahren bereits in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder Norwegen, Liechtenstein, Island und der Schweiz einen Antrag auf Asyl gestellt haben und demzufolge nicht in der Bundesrepublik Deutschland asylberechtigt sind (bitte einzeln aufführen und aufschlüsseln nach Staatsangehörigkeit/Herkunftsland , dem erstantragsstellenden Land, Geschlecht und Alter)? Es wird auf die Antwort zu Frage 10 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/3802 verwiesen.