Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. Mai 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3811 6. Wahlperiode 07.05.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jutta Gerkan, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Tierplätze in der Geflügelhaltung am Standort Eschenhörn und ANTWORT der Landesregierung 1. Für wie viele Tierplätze wurden die vier Stallgebäude mit den Regis- trierungsnummern X DE-1300961, X-DE-1300621, X-DE-1300622 und X-DE-1301161 am Standort Eschenhörn bei Inbetriebnahme durch Betriebe des Erzeugerzusammenschlusses Fürstenhof geneh- migt (bitte für den Zeitpunkt der Inbetriebnahme nach Baugesetzbuch, Bundes-Immissionsschutzgesetz und EU-Öko-Verordnung getrennt angeben)? Am Standort Eschenhörn wurden vier Gebäude/Tierproduktionseinheiten genehmigt, davon zwei in einem Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und zwei im Baugenehmigungsverfahren. Es wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen. Erzeugercode Gebäude Genehmigte Tierplätze Anzeige Inbetriebnahme X-DE- 1300621 A (Eschenhörn GmbH) 19.950 Plätze, Neugenehmigung nach § 4 BImSchG Bescheid vom 13.09.2005 23.01.2006 X-DE- 1300622 B (Eschenhörn GmbH) 20.000 Plätze, Änderungsgenehmi- gung nach § 16 BImSchG, Bescheid vom 27.11.2009 01.12.2009 X-DE- 1300961 C (Eschenhörn GmbH) 14.990 Plätze, Genehmigung nach Baurecht, Bescheid vom 24.03.2010 31.07.2010 X-DE- 1301161 D (Erdegut GmbH) 14.990 Plätze, Genehmigung nach Baurecht, Bescheid vom 11.04.2011 03.05.2011 Drucksache 6/3811 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die nach Legehennenbetriebsregistergesetz genehmigten Tierplätze für Legehennen in den abgefragten Gebäuden sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen (Genehmigung nach abschließender Prüfung der tatsächlichen vorhandenen Tierplätze). Es wird darauf hingewiesen, dass die nach Baurecht genehmigte Anzahl von Tierplätzen im Gebäude D zeitweise nicht mit der nach dem Legehennenbetriebsregistergesetz tatsächlich festgestellten Anzahl von Tierplätzen übereinstimmte. Unabhängig davon waren die ökorecht- lichen Voraussetzungen jedoch erfüllt. Erzeugercode Gebäude Genehmigte Tierplätze (Legehennen) nach Legehennenbetriebsregister- gesetz (LegRegG) genehmigte Haltungsform X-DE- 1300621 A (Eschenhörn GmbH) 27.09.2005 - Erstregistrierung mit 19.950 Plätzen Ökologisch, Freiland, Boden X-DE- 1300622 B (Eschenhörn GmbH) 04.11.2009 - Erstregistrierung mit 20.000 Plätzen Ökologisch, Freiland, Boden X-DE- 1300961 C (Eschenhörn GmbH) 19.04.2010 - Erstregistrierung mit 14.960 Plätzen Ökologisch, Freiland, Boden X-DE- 1301161 D (Erdegut GmbH) 27.04.2011 - Erstregistrierung mit 24.000 Plätzen, 28.07.2014 - Änderung auf 14.990 Plätzen Ökologisch, Freiland, Boden 2. Wie viele Tiere sind gemäß amtlichem Kontrollbericht bei der bisher letzten Einstallung in diese Stallgebäude gekommen? Wann und auf welche Weise wurde und wird die Zahl der eingestall- ten Tiere durch Kontrollbehörden des Landes generell an diesem Standort kontrolliert? Erzeugercode Tierplätze (Legehennen) nach LegRegG genehmigte Haltungsform Tierzahl bei letzter Einstallung Aktueller Tierbestand (27.03.2015) X-DE- 1300621 19.950 Ökologisch, Freiland, Boden 13.02.2015 - 16.846 Tiere, 17.02.2015 - 2.246 Tiere, 25.02.2015 - 786 Tiere (nachgestallt) 19.831 X-DE- 1300622 20.000 Ökologisch, Freiland, Boden 17./18.11.2014 - 19.996 Tiere 19.399 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3811 3 Erzeugercode Tierplätze (Legehennen) nach LegRegG genehmigte Haltungsform Tierzahl bei letzter Einstallung Aktueller Tierbestand (27.03.2015) X-DE- 1300961 14.960 Ökologisch, Freiland, Boden 01.07.2014 - 11.228 Tiere, 02.07.2014 - 2.716 Tiere 13.122 X-DE- 1301161 14.990 Ökologisch, Freiland, Boden 26.06.2014 - 11.222 Tiere, 02.07.2014 - 2.528 Tiere (nachgestallt) 13.188 Die Kontrolle der Besatzdichten erfolgt routinemäßig durch die Kontrollstelle sowie stichpro- benweise durch das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) über die Prüfung der Lieferscheine, Stallbücher und Ausstallungsprotokolle sowie Schlachtabrechnungen. Zählungen der Tiere in den einzelnen Ställen erfolgten stichprobenartig durch die Kontroll- stelle bzw. das LALLF, vorrangig bei Einstallung. 3. Wie viele Tiere dürfen heute nach EU-Öko-Verordnung in den einzel- nen Stallgebäuden gehalten werden? Entsprechend der EG-Ökoverordnung dürfen pro Stall maximal 3.000 Legehennen gehalten werden. In einem Gebäude dürfen jedoch mehrere Stalleinheiten untergebracht werden. 4. Wurden für Stallgebäude an diesem Standort während des Betriebes Erweiterungsgenehmigungen erteilt? a) Wenn ja, welche Art von Erweiterung wurde beantragt, d. h. wel- che Gebäude und in welcher Höhe? b) Wenn ja, wann wurden die Anträge auf Erweiterung gestellt? c) Wenn ja, wie viele Tiere waren zu diesem Zeitpunkt in den Stäl- len? 5. Wenn Erweiterungen für die Stallgebäude am Standort Eschenhörn beantragt wurden, wann waren die Genehmigungsverfahren dafür abgeschlossen? Wann erfolgte die erste Belegung mit höheren Tierzahlen? Die Fragen 4 und 5 werden zusammenhängend beantwortet. Erweiterungsgenehmigungen über die in der Antwort zu Frage 1 genehmigten Tierplätze hinaus wurden für die einzelnen Gebäude nicht erteilt.