Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. April 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3814 6. Wahlperiode 23.04.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Stramm und Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Hygienekontrollen an den öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. An wie vielen öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen des Landes wurden im Zeitraum von 2011 bis 2014 Hygiene- kontrollen durch die Gesundheitsämter der jeweiligen Kreise und kreisfreien Städte durchgeführt (bitte getrennt nach Jahren, Schularten und Kreisen bzw. kreisfreien Städten angeben)? In der Tabelle ist die Anzahl der öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen nach Landkreisen (LK) und kreisfreien Städten und Jahren dargestellt, in denen im Zeitraum 2011 bis 2014 durch die Gesundheitsämter Hygienekontrollen durchgeführt wurden. Kontrollierte Schulen 2011 - 2014 allgemein bildende Schulen Landkreis/kreisfreie Stadt kontrollierte Einrichtungen 2011 2012 2013 2014 Hansestadt Rostock 31 7 8 13 Landeshauptstadt Schwerin 2 3 4 2 LK Mecklenburgische Seenplatte 20 74 34 13 LK Rostock 25 29 21 42 LK Vorpommern-Rügen 22 3 2 6 LK Nordwestmecklenburg 14 14 23 LK Vorpommern-Greifswald 13 3 26 16 LK Ludwigslust-Parchim 1 1 Drucksache 6/3814 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Landkreis/kreisfreie Stadt kontrollierte Einrichtungen 2011 2012 2013 2014 Berufsschulen Hansestadt Rostock 1 2 3 2 Landeshauptstadt Schwerin 2 3 1 1 LK Mecklenburgische Seenplatte 15 2 LK Rostock 1 2 1 2 LK Vorpommern-Rügen 3 1 LK Nordwestmecklenburg 1 1 1 LK Vorpommern-Greifswald 4 3 3 6 LK Ludwigslust-Parchim Quelle: Meldungen der Gesundheitsämter an das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern. 2. Bei wie vielen dieser Kontrollen wurden im Zeitraum von 2011 bis 2014 Verstöße gegen Hygienevorschriften festgestellt (bitte getrennt nach Jahren, Art des Verstoßes, Schularten und Kreisen bzw. kreis- freien Städten angeben)? In der Tabelle ist die Anzahl der von den Gesundheitsämtern im Zeitraum 2011 bis 2014 in öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen durchgeführten Hygienekontrollen dargestellt. Eine Schule kann mehrmals im Jahr kontrolliert werden, insbesondere wenn Beanstandungen auftraten, sodass die Zahl der durchgeführten Kontrollen größer ist als die Zahl der kontrollierten Schulen. Hygienekontrollen 2011-2014 allgemein bildende Schulen Landkreis/kreisfreie Stadt Kontrollen mit Beanstandungen Kontrollen ohne Beanstandung 2011 2012 2013 2014 2011 2012 2013 2014 Hansestadt Rostock 31 7 8 Landeshauptstadt Schwerin 1 2 3 4 LK Mecklenburgische Seenplatte 11 58 30 8 9 26 4 5 LK Rostock 13 9 9 9 19 28 18 37 LK Vorpommern-Rügen 7 16 3 2 LK Nordwestmecklenburg 3 3 15 15 15 27 LK Vorpommern-Greifswald 2 3 12 3 11 14 LK Ludwigslust-Parchim 1 1 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3814 3 Landkreis/kreisfreie Stadt Kontrollen mit Beanstandungen Kontrollen ohne Beanstandung 2011 2012 2013 2014 2011 2012 2013 2014 Berufsschulen Hansestadt Rostock 1 2 3 Landeshauptstadt Schwerin 2 1 2 4 1 LK Mecklenburgische Seenplatte 10 3 7 1 LK Rostock 1 2 1 2 LK Vorpommern-Rügen 2 2 LK Nordwestmecklenburg 1 1 1 LK Vorpommern-Greifswald 1 3 2 4 3 1 LK Ludwigslust-Parchim Quelle: Meldungen der Gesundheitsämter an das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (der Landkreis Ludwigslust-Parchim hat keine Angaben gemacht) Im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung erfolgt keine gesonderte statistische Erfassung der im Rahmen von Hygienekontrollen festgestellten Mängel nach der Art des Mangels. Die Landkreise und kreisfreien Städte haben die von ihnen festgestellten häufigsten Mängel nur zusammengefasst übermittelt. Eine Differenzierung nach Schulart und Jahren ist deshalb nicht möglich. Häufig festgestellte Mängel sind: - unzureichender Reinigungszustand , - bauliche Mängel (zum Beispiel Lichtverhältnisse, Schallschutz, verschlissene Fußböden), - Schimmelpilzbefall, - Geruchsbelästigung, - unhygienische Zustände im Sanitärbereich, - fehlender Hygieneplan, - Raumluftqualität, - bauliche Mängel, - überlagerte beziehungsweise fehlende Erste Hilfeausstattung. 3. Welche Maßnahmen wurden von den jeweiligen Schulträgern ergriffen, um festgestellte Verstöße zu beheben (bitte getrennt nach Jahren, Schularten und Kreisen bzw. kreisfreien Städten angeben)? Zu dieser Frage haben nur drei Landkreise Aussagen getroffen. Drucksache 6/3814 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Der Landkreis Vorpommern-Rügen teilt mit, dass Bauvorschriften und Empfehlungen aus infektionshygienischer Sicht bei Neu- und Umbaumaßnahmen umgesetzt werden. Schwierig sei die Sanierung der Altbestände. Bei aufgezeigten Mängeln zur Sanitärhygiene und den Reinigungszuständen sei dem Gesundheitsamt von den Schulen mitgeteilt worden, dass die Reinigungsrhythmen entsprechend der Leistungsverzeichnisse erfolgen würden. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald teilt mit, dass festgestellte Mängel teilweise abgestellt wurden. Der Landkreis Rostock teilt mit, dass die Schulleiter im Allgemeinen die Empfehlungen der Hygieneinspektorinnen und Hygieneinspektoren gerne entgegen nehmen würden. Limitierend bei der Umsetzung notwendiger Maßnahmen seien meistens die finanziellen Möglichkeiten und die Frage der Zuständigkeit.