Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. April 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3815 6. Wahlperiode 13.04.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Stramm und Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Einschulungsuntersuchungen bei Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Für die Beantwortung der Kleinen Anfrage wurde eine Befragung der Gesundheitsämter Mecklenburg-Vorpommerns vorgenommen. 1. Bei wie vielen Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache wurden in den Schuljahren 2012/2013 bis 2014/2015 vor der Einschulung im Rahmen des Schulaufnahmeverfahrens an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen schulärztliche Untersuchungen gemäß der „Verordnung über kinder- und jugendärztliche sowie zahnärztliche Untersuchungen Mecklenburg-Vorpommerns“ durchgeführt (bitte getrennt nach Schuljahren, Alter und Nationalität der Schülerinnen und Schüler, Schularten und Schulamtsbereichen angeben)? 2. Bei wie vielen Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunfts- sprache wurden in den Schuljahren 2012/2013 bis 2014/2015 vor der Einschulung im Rahmen des Schulaufnahmeverfahrens an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen keine schulärztlichen Untersuchungen gemäß der „Verordnung über kinder- und jugendärztliche sowie -zahnärztliche Untersuchungen Mecklenburg-Vorpommerns“ durchgeführt (bitte getrennt nach Alter der Schülerinnen und Schüler, Schularten und Schulamtsbereichen angeben)? Drucksache 6/3815 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Welche Gründe führt die Landesregierung für die Fälle an, in denen bei Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache in den Schuljahren 2012/2013 bis 2014/2015 vor der Einschulung im Rahmen des Schulaufnahmeverfahrens an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen keine schulärztlichen Untersuchungen gemäß der „Verordnung über kinder- und jugendärztliche sowie -zahnärztliche Untersuchungen Mecklenburg-Vorpommerns“ durchgeführt wurden? Zu 1, 2 und 3 Die Schuleingangsuntersuchung nach § 3 Absatz 1 Nr. 1 der Verordnung über kinder- und jugendärztliche sowie -zahnärztliche Untersuchungen vom 10. Juli 1996 (SchulGesPflVO M-V) ist bei allen Kindern vor der Einschulung im Rahmen des Schulaufnahmeverfahrens durchzuführen. Bei den Schuleingangsuntersuchungen werden keine Daten erhoben, die nach Herkunftssprache differenzieren. Der Landesregierung liegen daher keine Erkenntnisse über die Zahl der Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache vor. 4. Bei wie vielen Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache wurde in den Schuljahren 2012/2013 bis 2014/2015 vor der Einschulung im Rahmen des Schulaufnahmeverfahrens an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen kein Impfstatus erhoben (bitte getrennt nach Alter der Schülerinnen und Schüler, Schularten und Schulamtsbereichen angeben)? Im Rahmen der Schuleingangsuntersuchungen wird bei allen Kindern der Impfstatus erfasst, soweit eine diesbezügliche Dokumentation (Impfausweis) vorgelegt werden kann. Hinsichtlich der Erfassung der Herkunftssprache wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 2 und 3 verwiesen.