Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 30. März 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3817 6. Wahlperiode 30.03.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD Probleme bei den Feuerwehren und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Ziel des Eckpunktepapiers zur künftigen Sicherstellung des Brandschutzes in Mecklenburg- Vorpommern ist die Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Feuerwehrwesens, gerade mit Blick auf die Sicherstellung der ständigen Einsatzbereitschaft gut ausgebildeter und qualifizierter Feuerwehrangehöriger. In diesem Sinne wurde das Eckpunktepapier im Februar 2013 veröffentlicht. Die veröffentlichte Fassung des Eckpunktepapiers ist auf der Internetseite des Ministeriums für Inneres und Sport unter Publikationen Polizei, Brand- und Katastrophenschutz verfügbar. Im Eckpunktepapier zur künftigen Sicherstellung des Brandschutzes sind Maßnahmen zur Verbesserung aufgeführt. Diese sollen die Arbeit der Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern verbessern. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen (bitte einzeln aufführen)? Entsprechend den im Eckpunktepapier aufgeführten Maßnahmen wurden im Einzelnen bereits umgesetzt: - Der einheitliche Internetauftritt für den Brand- und Katastrophenschutz auf Landesebene (IM, Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz, Abt. 3 LPBK) konnte Ende des Jahres 2013 installiert werden (Maßnahme M 57). Drucksache 6/3817 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 - Das Brandschutz-Ehrenzeichen-Gesetz wurde zur Verbindung von Ehrungen und Aus- zeichnungen mit einer finanziellen Anerkennung zur Honorierung langjähriger Tätigkeit mit Gesetz vom 16. Dezember 2013 (GVOBl. M-V 2013, S. 724) geändert (Maßnahme M 89). - Als Maßnahme - ohne Zuordnung im Eckpunktepapier - wurde zur Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements, auch Führungsfunktionen und die damit verbundenen Auf- gaben zu übernehmen, die Feuerwehrentschädigungsverordnung neugefasst. Diese Neu- fassung beinhaltete die betragserhöhende Anpassung der Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger in den Freiwilligen Feuerwehren (Kreis-, Stadt-, Amts-, Gemeinde- und Ortswehrführer sowie deren Stellvertreter) und trat mit Wirkung vom 1. Januar 2014 in Kraft (GVOBl. M-V 2013, S. 667). Im Anschluss an die Veröffentlichung des Eckpunktepapiers hat ein zudem breit angelegter Diskussionsprozess sowohl im parlamentarischen Raum als auch mit den Feuerwehren statt- gefunden. Im Ergebnis dieser Diskussionen ist ein Großteil der im Eckpunktepapier auf- geführten Maßnahmen Gegenstand des nunmehr anstehenden Rechtssetzungsverfahrens zur Änderung des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V. Da der Meinungsbildungs- prozess innerhalb der Landesregierung hierzu jedoch noch nicht abgeschlossen ist, kann noch kein konkreter Umsetzungsstand genannt werden.