Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. April 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3820 6. Wahlperiode 02.04.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Einsatz außerschulischer Kooperationspartner an Ganztagsschulen und vollen Halbtagsschulen und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Schulen des Landes haben statt zusätzlicher Lehrerwochen- stunden ein entsprechendes finanzielles Budget zur Honorierung externen Personals im Rahmen des Ganztagsangebots in Anspruch genommen? Wie viele der Schulen haben die budgetierbaren Lehrerwochen- stunden teilweise und wie viele haben sie vollständig als Finanzbudget in Anspruch genommen (bitte nach vollen Halbtagsschulen und Ganztagsschulen getrennt und außerdem den Prozentanteil dieser Schulen an der Gesamtzahl der vollen Halbtagsschulen und Ganztags- schulen angeben)? Insgesamt 48 Schulen an 44 Schulstandorten machen im Schuljahr 2014/2015 von der Möglichkeit Gebrauch, zusätzliche Lehrerwochenstunden in Form eines ganztagsspezifischen Finanzbudgets zu nutzen: - 37 Schulstandorte als Ganztagsschule, - drei Schulstandorte als volle Halbtagsgrundschule, - vier Schulstandorte mit jeweils voller Halbtagsgrundschule und Ganztagsschule. Die diesen vollen Halbtagsgrundschulen und Ganztagsschulen für die Realisierung der Unterricht ergänzenden Angebote zur Verfügung gestellten zusätzlichen Lehrerwochen- stunden werden in allen Fällen, also zu jeweils 100 Prozent, nur teilweise als ganztags- spezifisches Finanzbudget in Anspruch genommen. Drucksache 6/3820 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie viele Lehrerwochenstunden-Äquivalente wurden bisher als Finanzbudget an die Schulen ausgereicht? Wie hoch ist die Gesamtsumme der zugewiesenen Finanzbudgets (bitte nach vollen Halbtagsschulen und Ganztagsschulen getrennt und außerdem den Prozentanteil dieser Schulen an der Gesamtzahl der vollen Halbtagsschulen und Ganztagsschulen angeben)? Für das Schuljahr 2014/2015 wurden insgesamt 244,5 Lehrerwochenstunden für die Nutzung als ganztagsspezifische Finanzbudgets bewilligt. Bewilligtes ganztags- spezifisches Finanzbudget im Schuljahr 2014/2015 568.469,00 Euro im Bereich der vollen Halbtagsgrundschule im Bereich der Ganztagsschule 48.574,90 Euro 519.894,10 Euro prozentualer Anteil der vollen Halbtags- grundschulen beziehungsweise Ganztags- schulen mit ganztagsspezifischem Finanzbudget an der Gesamtzahl der vollen Halbtagsgrundschulen beziehungsweise Ganztagsschulen 5,0 Prozent 22,2 Prozent 3. In welcher Höhe wurden bislang Vergütungen bzw. Aufwandsentschädigungen an Kooperationspartner gezahlt und wie hoch war die durchschnittliche Vergütung bzw. Aufwandsentschädi- gung pro Stunde (bitte nach Vergütung und Aufwandsentschädigung getrennt angeben)? a) Wie viele juristische Personen erhielten bisher als Kooperations- partner Vergütungen? b) Wie viele natürliche Personen waren bisher im Rahmen von Kooperationsverträgen mit juristischen Personen an den Schulen tätig und wurden entsprechend vergütet? c) Wie viele ehrenamtlich oder nebenberuflich tätige Personen waren im Rahmen des Ganztagsangebots an den Schulen tätig, ohne dass es eines Kooperationsvertrages mit einer juristischen Person bedurfte? Mit Stand vom 23.03.2015 wurden Vergütungen an juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sowie Aufwandsentschädigungen an ehrenamtlich beziehungsweise nebenberuflich tätige natürliche Personen in Höhe von insgesamt 89.153,89 Euro gezahlt. Die durchschnittliche Vergütung pro Einzelstunde betrug 24,85 Euro und die durchschnittliche Aufwandsentschädigung pro Einzelstunde betrug 17,28 Euro. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3820 3 Zu a) Mit Stand vom 23.03.2015 wurden Vergütungen an 52 juristische Personen gezahlt. Zu b) Gemäß Punkt 9.3 der Verwaltungsvorschrift „Errichtung und Betrieb von vollen Halbtagsschulen und Ganztagsschulen in Mecklenburg-Vorpommern“ vom 14. April 2014 können Kooperationsverträge nur mit juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, zum Beispiel gemeinnützigen Vereinen, Institutionen und Verbänden, den Kirchen oder mit ehrenamtlich beziehungsweise nebenberuflich tätigen natürlichen Personen abgeschlossen werden. Darüber, wie viele natürliche Personen aufgrund von Kooperationsverträgen mit juristischen Personen tätig waren, liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Zu c) Mit Stand vom 23.03.2015 waren 57 ehrenamtlich oder nebenberuflich tätige Personen im Rahmen der Durchführung von Unterricht ergänzenden Angeboten an vollen Halbtagsschulen und Ganztagsschulen tätig. 4. In welche Höhe wurden bislang Aufwendungen für die Umsetzung des Angebotes, inklusive der Vor- und Nachbereitungszeiten, even- tuelle Reise- und Sachausgaben, Gebühren für das erweiterte Füh- rungszeugnis sowie die Teilnahme an Beratungen der Schule zu ganztagsspezifischen Fragen an außerschulische Kooperationspartner erstattet? Gemäß Punkt 10.4 der Verwaltungsvorschrift „Errichtung und Betrieb von vollen Halbtagsschulen und Ganztagsschulen in Mecklenburg-Vorpommern“ vom 14. April 2014 sind in der Vergütung beziehungsweise Aufwandsentschädigung der außerschulischen Kooperations- partner neben deren Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern auch alle Aufwendungen für die Umsetzung des Angebotes, inklusive der Vor- und Nachbereitungszeiten, eventuelle Reise- und Sachausgaben, Gebühren für das erweiterte Führungszeugnis sowie die Teilnahme an Beratungen der Schule zu ganztagsspezifischen Fragen erfasst. Drucksache 6/3820 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 5. Wie viele Kooperationsverträge wurden bislang gemäß der Verwaltungsvorschrift „Errichtung und Betrieb von vollen Halbtagsschulen und Ganztagsschulen in Mecklenburg-Vorpommern“ den unteren Schulbehörden zur Unterschrift vorgelegt? a) Wie viele der vorgelegten Verträge wurden unterzeichnet? b) In wie vielen Fällen wurde die Zeichnungsbefugnis an die Schul- leitungen übertragen? Im Schuljahr 2014/2015 wurden den unteren Schulbehörden mit Stand vom 23.03.2015 insgesamt 165 Kooperationsverträge gemäß der Verwaltungsvorschrift „Errichtung und Betrieb von vollen Halbtagsschulen und Ganztagsschulen in Mecklenburg-Vorpommern“ vom 14. April 2014 zur Unterzeichnung vorgelegt. Zu a) 165 Kooperationsverträge wurden unterzeichnet. Zu b) Die Zeichnungsbefugnis wurde in keinem der Fälle an die Schulleitung übertragen. 6. Wie viele Schulen des Landes haben für das kommende Schuljahr angemeldet, statt zusätzlicher Lehrerwochenstunden ein entsprechen- des finanzielles Budget zur Honorierung externen Personals im Rah- men des Ganztagsangebots in Anspruch nehmen zu wollen? Wie viele Lehrerwochenstunden-Äquivalente und welcher finanzielle Gesamtbetrag ergeben sich aus den bei den unteren Schulbehörden angemeldeten Planungen der Schulen für das kommende Schuljahr (bitte nach vollen Halbtagsschulen und Ganztagsschulen getrennt angeben)? Voraussetzung für die konkreten Planungen der vollen Halbtagsgrundschulen und Ganztags- schulen für die Zusammenarbeit mit außerschulischen Kooperationspartnern ist die Mitteilung über das schulbezogene Budget an zusätzlichen Lehrerwochenstunden. Dieses Budget soll den vollen Halbtagsgrundschulen und Ganztagsschulen für das Schuljahr 2015/2016 - wie schon zum Schuljahr 2014/2015 - zu Beginn des Monats Juni 2015 als verbindliches Budget mitgeteilt werden.