Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. Mai 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3823 6. Wahlperiode 13.05.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Förderschüler und Förderstunden in den Schuljahren 2013/2014 und 2014/2015 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Fragen werden aus Sicht der Unterrichtsversorgung für Schülerinnen und Schüler an Schulen in öffentlicher Trägerschaft gemäß §§ 52 und 53 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) in Verbindung mit den geltenden Verwaltungs- vorschriften und Erlassen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur bezie- hungsweise auf der Grundlage der amtlichen Schulstatistik des Statistischen Landesamtes Mecklenburg-Vorpommern beantwortet. 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpäda- gogischen Förderbedarf wurden bzw. werden in den Schuljahren 2013/2014 und 2014/2015 im Rahmen des gemeinsamen Unterrichts (GU) beschult (bitte jeweils für die einzelnen Förderschwerpunkte aufschlüsseln)? Wie viele Lehrerwochenstunden wurden für jeden der Förderschwer- punkte als Zusatzbedarf zur Verfügung gestellt (wenn möglich, bitte nach Schularten unterteilt angeben)? Frage 1 wird aus Sicht der Unterrichtsversorgung beantwortet. Es sind die Schülerzahlen der Schulen in öffentlicher Trägerschaft angegeben, bei denen im Rahmen des gemeinsamen Unterrichts eine temporäre prozessbegleitende Förderung mit zusätzlichen Lehrerwochen- stunden in den Schuljahren 2013/2014 und 2014/2015 erfolgte. Drucksache 6/3823 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 In der nachfolgenden Übersicht sind die Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf dargestellt, die im Rahmen des gemeinsamen Unterrichts gemäß § 35 Absatz 1 SchulG M-V an Schulen in öffentlicher Trägerschaft beschult wurden und gemäß § 35 Absatz 2 SchulG M-V in Verbindung mit § 6 der Unterrichtsversorgungs- verordnung für das Schuljahr 2013/2014 beziehungsweise in Verbindung mit § 4 der Unterrichtsversorgungsverordnung für die Schuljahre 2014/2015 und 2015/2016 (UntVersVO) mit zusätzlichen Lehrerwochenstunden gefördert wurden. * nach § 6 UntVersVO 2013/2014 ** nach § 4 UntVersVO 2014/2015 und 2015/2016 Die ausgewiesenen Daten beziehen sich für das Schuljahr 2013/2014 auf den Stichtag 05.08.2013 und für das Schuljahr 2014/2015 auf den Stichtag 25.08.2014 und entstammen der Gesamtbedarfserhebung. Es wird darauf hingewiesen, dass die durch das Zukunftsprogramm „Gute Schule in Mecklenburg-Vorpommern“ zusätzlich zur Verfügung gestellten 82 Stellen für die Verbesserung des Gemeinsamen Unterrichts von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf sowie für weitere pädagogische und sonderpäda- gogische Fördermaßnahmen nicht in den ausgewiesenen Teilbudgets enthalten sind. Gemäß § 4 UntVersVO 2014/2015 und 2015/2016 werden für bestimmte Zwecke (Zusatz- bedarfe), unter anderem auch für den Bereich der zusätzlichen Förderung des Gemeinsamen Unterrichts von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf, Lehrerwochenstunden im Rahmen des Landeshaushalts bereitgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei vorgenanntem Zweck lediglich um ein Teilbudget des Zusatzbedarfes handelt. Förderschwerpunkt Schuljahr 2013/2014 Schuljahr 2014/2015 Anzahl Schülerinnen und Schüler Lehrerwochen- stunden* Anzahl Schülerinnen und Schüler Lehrerwochen- stunden** Lernen 863 626 765 702,5 Emotionale und soziale Entwicklung 2.627 1.310 2.442 1.215 Sprache 568 454 554 429 Geistige Entwicklung 11 74 12 16 Sehen 103 121 163 172,5 Hören 230 252 427 260 Körperliche und motorische Entwicklung 173 179 192 154 Summe 4.575 3.016 4.555 2.949 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3823 3 Aufgrund des modifizierten Modells des aktuellen Schuljahres gegenüber den vorher- gehenden Schuljahren ist nur eine eingeschränkte Vergleichbarkeit mit den Vorjahresdaten möglich. 2. Nach welchen Kriterien erfolgt die Zuweisung der zusätzlichen Lehrerwochenstunden für den gemeinsamen Unterricht (bitte für jeden Förderbedarf einzeln darstellen)? Grundlage für die Bereitstellung der Lehrerwochenstunden des Zusatzbedarfes ist der Erlass „Vorbereitung des Schuljahres 2014/2015 – Regelungen zum Zusatzbedarf“ des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 02.06.2014. Mit vorgenanntem Erlass erfolgt auf der Grundlage von § 4 Absatz 1 UntVersVO 2014/2015 und 2015/2016 die Festlegung von Stundenkontingenten und Richtwerten für die Zusatzbedarfsstunden. Gemäß § 4 Absatz 2 UntVersVO 2014/2015 und 2015/2016 werden den Einzelschulen durch die Staatlichen Schulämter Lehrerwochenstunden aus vorgenannten Stundenkontingenten ergänzend zum Grundbudget zur Verfügung gestellt. Die Vergabe erfolgt unter Berücksichtigung der in § 4 Absatz 2 Nummer 1 bis 7 UntVersVO 2014/2015 und 2015/2016 aufgeführten Kriterien. Dieser Erlass ermöglicht teilweise eine zweckübergreifende Nutzung von Teilbudgets. Im Schuljahr 2013/2014 erfolgte die Bereitstellung von Lehrerwochenstunden für den Bereich des Zusatzbedarfes auf der Grundlage von § 6 UntVersVO 2013/2014. Der den Staatlichen Schulämtern bereitgestellte Stundenpool an Lehrerwochenstunden ergab sich als Produkt aus der Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler und den in der Anlage aufgeführten Richtwerten. Aufgrund des modifizierten Modells des aktuellen Schuljahres gegenüber den vorher- gehenden Schuljahren ist nur eine eingeschränkte Vergleichbarkeit mit den Vorjahresdaten möglich. 3. Wie viele der zusätzlichen Lehrerwochenstunden für den gemein- samen Unterricht in den Förderbereichen „Hören“ und „Sehen“ wurden in den Schuljahren 2013/2014 und 2014/2015 jeweils durch Lehrkräfte der entsprechenden Förderzentren abgedeckt? a) Wie viele Lehrerwochenstunden für den gemeinsamen Unterricht in den Förderbereichen „Hören“ und „Sehen“ wurden durch Lehrkräfte der entsprechenden Förderzentren an Schulen in freier Trägerschaft absolviert? b) Sofern keine entsprechende Förderung durch die Landesförder- zentren an freien Schulen angeboten wird, aus welchen Gründen erfolgt dies nicht? Drucksache 6/3823 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Zu 3, a) und b) Der gemeinsame Unterricht (GU) im Förderschwerpunkt „Hören“ wurde beziehungsweise wird durch Lehrkräfte des Landesförderzentrums „Hören“ in Güstrow mit den durch das Staatliche Schulamt Rostock zugewiesenen Lehrerwochenstunden wie dargestellt realisiert: Schuljahr Lehrerwochenstunden für den GU Lehrerwochenstunden für den GU an Schulen in freier Trägerschaft Begründung, wenn keine Förderung 2013/2014 230 Keine Kapazität des Personals der Schule ist ausgelastet. 2014/2015 260 Keine Kapazität des Personals der Schule ist ausgelastet. Der gemeinsame Unterricht im Förderschwerpunkt „Sehen“ wurde beziehungsweise wird durch Lehrkräfte des Überregionalen Förderzentrums „Sehen“ in Neukloster mit den durch das Staatliche Schulamt Schwerin zugewiesenen Lehrerwochenstunden wie dargestellt realisiert: Schuljahr Lehrerwochenstunden für den GU Lehrerwochenstunden für den GU an Schulen in freier Trägerschaft Begründung, wenn keine Förderung 2013/2014 121 1 (Einzelfallentscheidung) - 2014/2015 120 1 (Einzelfallentscheidung) - 4. Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden bzw. werden in den Schuljahren 2013/2014 und 2014/2015 in Diagnoseförderklassen beschult (bitte nach Jahrgangsstufen unterteilt angeben)? In Diagnoseförderklassen (DFK) wurden in den Schuljahren 2013/2014 und 2014/2015 Schülerinnen und Schüler wie folgt beschult: Schuljahr DFK 0 DFK 1 DFK 2 insgesamt 2013/2014* 549 608 546 1.703 2014/2015** 585 578 582 1.745 * Quelle: amtliche Schulstatistik ** vorläufige Angaben Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3823 5 5. Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden bzw. werden in den Schuljahren 2013/2014 und 2014/2015 an Förderschulen beschult [bitte unterteilen in die Förderschwerpunkte Lernen; emotionale und soziale Entwicklung (ohne selbstständige Klassen an Grundschulen sowie Schulwerkstätten); Sprache (ohne LSR-Klassen und selbst- ständige Klassen an Grundschulen); geistige Entwicklung; Sehen; Hören; körperliche und motorische Entwicklung]? Wie viele Lehrerwochenstunden wurden für jeden der Förderschwer- punkte zur Verfügung gestellt? Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler an Förderschulen in den Schuljahren 2013/2014 und 2014/2015 sind in der Übersicht dargestellt: Schule mit dem Förderschwerpunkt Schuljahr 2013/2014* 2014/2015** Lernen 4.318 4.069 geistige Entwicklung 2.073 2.125 körperliche und motorische Entwicklung 493 503 emotionale und soziale Entwicklung 396 402 Hören 203 198 Sprache 590 569 Sehen 74 78 Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler 100 40 Förderschulen insgesamt 8.247 7.984 * amtliche Schulstatistik ** vorläufige Angaben Im Rahmen der amtlichen Schulstatistik erfolgt die Zuordnung der Schülerinnen und Schüler zur Schulart anhand der besuchten Klasse. Insofern sind Schülerinnen und Schüler in selbstständigen Klassen des sonderpädagogischen Förderschwerpunktes einbezogen. Die Einzelschule erhält Zusatzbedarfsstunden ergänzend zum Grundbudget und bewirt- schaftet dieses im Sinne der „Selbstständigen Schule“. Die Bildung von Klassen beziehungsweise Lerngruppen erfolgt in eigener pädagogischer Verantwortung. Eine Bereitstellung von Lehrerwochenstunden nach Förderschwerpunkten erfolgt nicht, demnach liegen der Landesregierung auch keine Daten zum Umfang der Lehrerwochen- stunden nach Förderschwerpunkten an Förderschulen vor. Drucksache 6/3823 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 6. Wie viele Wochenstunden und rechnerische Vollzeitstellen für Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung (PmsA) standen in den Schuljahren 2013/2014 und 2014/2015 zur Verfügung (bitte jeweils nach Schularten und innerhalb der Schularten nach Förder- schwerpunkten unterteilen)? Wie viele Personen wurden hier jeweils in Voll- und Teilzeit eingesetzt? Den Schulen in öffentlicher Trägerschaft in Mecklenburg-Vorpommern wurden zum Beginn des Schuljahres 2013/2014 449 Stellen und Stellenäquivalente und zum Beginn des Schuljahres 2014/2015 495,5 Stellen und Stellenäquivalente für die sonderpädagogischen Aufgabenbereiche des Personals mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung (PmsA) zugewiesen. Somit wurden zum Schuljahresbeginn 2013/2014 17.960 Wochenstunden und zum Schuljahresbeginn 2014/2015 19.820 Wochenstunden zur Verfügung gestellt. Eine Erhebung und Aufgliederung nach Schularten und innerhalb der Schularten nach Förderschwerpunkten erfolgt vonseiten der Landesregierung nicht. PmsA werden schul- artübergreifend und förderschwerpunktübergreifend eingesetzt. An den Schulen in öffentlicher Trägerschaft in Mecklenburg-Vorpommern gab es im Schuljahr 2013/2014 am Stichtag 21.10.2013 565 PmsA, darunter 207 mit Vollzeitarbeits- vertrag und 358 mit Teilzeitarbeitsvertrag, und im Schuljahr 2014/2015 am Stichtag 08.10.2014 603 PmsA, darunter 187 mit Vollzeitarbeitsvertrag und 416 mit Teilzeitarbeits- vertrag. 7. Wie viele Lehrkräfte sind zurzeit am Landesförderzentrum „Hören“ tätig und wie viele von ihnen verfügen jeweils über eine universitäre Ausbildung in den Bereichen Gehörlosen- bzw. Hörgeschädigten- pädagogik, lautsprachbegleitende Gebärden (LBG) oder Deutsche Gebärdensprache (DGS)? a) Wie viele Lehrkräfte am Landesförderzentrum erhielten seit dem Jahr 2010 die Möglichkeit einer berufsbegleitenden universitären oder vergleichbaren Zusatzqualifikation in den genannten Bereichen und welche Unterstützung (z. B. Gebührenübernahme, Anrechnungsstunden) wurde dabei jeweils durch das Land gewährt (bitte jahrweise angeben)? b) Wie viele Referendarinnen und Referendare wurden seit dem Jahr 2010 im Landesförderzentrum „Hören“ ausgebildet und wie viele wurden bzw. werden im Anschluss an den Vorbereitungsdienst als Lehrkraft am Landesförderzentrum übernommen (bitte jahrweise angeben)? c) Wie viele zu besetzende Stellen hat das Landesförderzentrum „Hören“ seit dem Jahr 2010 jeweils angemeldet und wie viele Stellen wurden jeweils über das Instrument der Abordnung von anderen Schulen besetzt (bitte jahrweise angeben)? Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3823 7 Anzahl der Lehrkräfte gesamt Schuljahr 2014/2015 Gehörlosen- beziehungsweise Hörgeschädigtenpädagogik 49 17 Ein Teil der Lehrkräfte verfügt über Kenntnisse der Deutschen Gebärdensprache, zum Beispiel durch das berufsbegleitende Masterstudium an der Universität Hamburg oder die universitäre Ausbildung in der Gehörlosen- beziehungsweise Hörgeschädigtenpädagogik. Die Lehrkräfte nehmen Fortbildungsangebote an Volkshochschulen oder des Landesverbandes der Gehörlosen Mecklenburg-Vorpommern e. V. wahr, um Kenntnisse in der lautsprach- begleitenden Gebärde oder in der Deutschen Gebärdensprache zu erwerben. Das Institut für Qualitätsentwicklung plant auf der Grundlage einer Bedarfsanalyse Qualifizierungen im Bereich Gebärdensprache. Zu 7 a) Schuljahr Anzahl der Lehrkräfte mit der Möglichkeit einer berufsbegleitenden universitären oder vergleichbaren Zusatzqualifikation in den genannten Bereichen Unterstützung durch das Land (zum Beispiel Gebührenübernahme, Anrechnungsstunden) 2010/2011 - - 2011/2012 - - 2012/2013 2 15 Anrechnungsstunden; Kostenübernahme nach Landesreisekostengesetz 2013/2014 1 15 Anrechnungsstunden; Kostenübernahme nach Landesreisekostengesetz 2014/2015 1 15 Anrechnungsstunden; Kostenübernahme nach Landesreisekostengesetz Zu 7 b) Schuljahr Anzahl der Referendarinnen und Referendare gesamt davon Übernahme als Lehrkraft erfolgt Übernahme als Lehrkraft vorgesehen 2010/2011 1 - - 2011/2012 1 - - 2012/2013 0 - - 2013/2014 1 - - 2014/2015 1 - 1 (Bewerbung ist vorgesehen) Drucksache 6/3823 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Zu 7 c) Schuljahr Anzahl der Anmeldungen zu besetzender Stellen Besetzung durch Abordnung von anderen Schulen 2010/2011 durch Feinplanung geregelt (Lehrerpersonalkonzept) 4,518 2011/2012 durch Feinplanung geregelt (Lehrerpersonalkonzept) 4,518 2012/2013 10 3,703 2013/2014 16 3,703 2014/2015 10 3,703 8. Wie viele Lehrkräfte sind zurzeit am Landesförderzentrum „Sehen“ tätig und wie viele von ihnen verfügen über eine universitäre Ausbildung im Bereich Blinden- oder Sehbehindertenpädagogik? a) Wie viele Lehrkräfte am Landesförderzentrum erhielten seit dem Jahr 2010 die Möglichkeit einer berufsbegleitenden universitären oder vergleichbaren Zusatzqualifikation im Bereich Blinden- und Sehbehindertenpädagogik und welche Unterstützung (z. B. Gebüh- renübernahme, Anrechnungsstunden) wurde dabei jeweils durch das Land gewährt (bitte jahrweise angeben)? b) Wie viele Referendarinnen und Referendare wurden seit dem Jahr 2010 im Landesförderzentrum „Sehen“ ausgebildet und wie viele wurden bzw. werden im Anschluss an den Vorbereitungsdienst als Lehrkraft am Landesförderzentrum übernommen? c) Wie viele zu besetzende Stellen hat das Landesförderzentrum „Sehen“ seit dem Jahr 2010 jeweils angemeldet und wie viele Stellen wurden jeweils über das Instrument der Abordnung von anderen Schulen besetzt (bitte jahrweise angeben)? Anzahl der Lehrkräfte gesamt Schuljahr 2014/2015 davon mit universitärer Ausbildung im Bereich Blinden- oder Sehbehindertenpädagogik 35 23 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3823 9 Zu a) Schuljahr Anzahl Lehrkräfte mit der Möglichkeit einer berufsbegleitenden universitären oder vergleichbaren Zusatzqualifikation im genannten Bereich Unterstützung durch das Land (zum Beispiel Gebührenübernahme, Anrechnungsstunden) 2010/2011 - - 2011/2012 - - 2012/2013 3 15 Anrechnungsstunden je Lehrkraft; Kostenübernahme nach Landesreisekostengesetz 2013/2014 4 15 Anrechnungsstunden je Lehrkraft bis 30.09.2013; Kostenübernahme nach Landesreisekostengesetz 2014/2015 - - Zu b) Schuljahr Anzahl der Referendarinnen und Referendare gesamt davon Übernahme als Lehrkraft erfolgt Übernahme als Lehrkraft vorgesehen 2010/2011 - - - 2011/2012 - - - 2012/2013 1 (ohne Abschluss) - - 2013/2014 - - - 2014/2015 - - - Zu c) Schuljahr Anzahl der Anmeldungen zu besetzender Stellen Besetzung durch Abordnung von anderen Schulen 2010/2011 2 - 2011/2012 3 - 2012/2013 2 - 2013/2014 1 1 2014/2015 5 1