Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 21. April 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3827 6. Wahlperiode 23.04.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Zusatzbedarfe in den Schuljahren 2013/2014 und 2014/2015 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Mit der Unterrichtsversorgungverordnung für die Schuljahre 2014/2015 und 2015/2016 erfolgt die Bereitstellung von Lehrerwochenstunden gegenüber den vorhergehenden Schuljahren nach einem modifizierten Modell. Dieses Modell verfolgt dabei das Ziel, dass die Schulen für die Bereiche Grundbudget und Zusatzbedarf Stundenpools erhalten und dadurch Verlässlichkeit und Planungssicherheit für die Schulen bereits vor Schuljahresbeginn gegeben ist sowie die selbstständige Schule gestärkt wird. Von daher wird durch die Landesregierung darauf hingewiesen, dass nur eine eingeschränkte Vergleichbarkeit mit den Vorjahresdaten möglich ist. Drucksache 6/3827 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Für wie viele Schülerinnen und Schüler an allgemein bildenden Schulen traf bzw. trifft in den Schuljahren 2013/2014 und 2014/2015 zu, dass Schülerinnen und Schüler mit nicht deutscher Herkunfts- sprache, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Land haben, einen festgestellten Förderbedarf aufweisen, eine Hochbegabtenförderung (ohne Förderung von Schülerinnen und Schülern an Gymnasium in Klassen für kognitiv Hochbegabte) für Schülerinnen und Schüler erfolgt ist, die als hochbegabt diagnostiziert wurden; eine Legas- thenie/Dyskalkulie durch das Staatliche Schulamt (nicht eigenständige Lese-Rechtschreib-Schwäche-Klassen) diagnostiziert und anerkannt wurde, Einzelunterricht für schwer verhaltensgestörte Schülerinnen und Schüler erteilt wurde; Haus-, Krankenhaus- und Sanatoriums- unterricht erfolgt ist, Schülerinnen und Schüler an Gymnasien in Klassen für kognitiv Hochbegabte, Schülerinnen und Schüler in selbstständigen Klassen mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, Schülerinnen und Schüler in selbständigen Klassen an Grundschulen für den Förderschwerpunkt Sprache; Schülerinnen und Schüler in Lese-Rechtschreib-Schwäche-Klassen, Schülerinnen und Schüler in Schulwerkstätten unterrichtet wurden (bitte nach den Kategorien unterteilt angeben)? Daten für das Schuljahr 2014/2015 können noch nicht zur Verfügung gestellt werden, da ab dem Schuljahr 2014/2015 infolge veränderter Regularien die Datenerfassung durch den Zentralen Fachdienst Diagnostik erfolgt. Das Verfahren der Datenerfassung ist noch nicht abgeschlossen. Außerdem wird mitgeteilt, dass Daten zum Haus-, Krankenhaus- und Sanatoriumsunterricht im Schulinformations- und Planungssystem Mecklenburg- Vorpommern (SIP M-V) nicht erfasst werden. Für das Schuljahr 2013/2014 werden Daten auf Grundlage der durch die Schulen im SIP M-V erfassten Daten zum Stichtag 10.09.2013 mit Erfassungsstand 30.03.2015 nachfolgend übermittelt: - 117 Schülerinnen und Schüler mit nicht deutscher Verkehrssprache haben einen festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf, - die tatsächliche Hochbegabtenförderung einer Schülerin/eines Schülers (ohne Förderung in Klassen für Hochbegabte) wurde nicht als Merkmal erhoben, - 12 Schülerinnen und Schüler mit nicht deutscher Verkehrssprache weisen das Merkmal „hochbegabt“ auf, - 33 Schülerinnen und Schüler mit nicht deutscher Verkehrssprache weisen das Merkmal einer Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) auf, - drei Schülerinnen und Schüler mit nicht deutscher Verkehrssprache weisen das Merkmal „Dyskalkulie“ auf, - drei Schülerinnen und Schüler mit nicht deutscher Verkehrssprache und dem Förderbedarf „Emotionale und soziale Entwicklung“ erhalten Einzelunterricht, - 16 Schülerinnen und Schüler mit nicht deutscher Verkehrssprache werden an Gymnasien in Klassen für Hochbegabte beschult, - ein Schüler/eine Schülerin mit nicht deutscher Verkehrssprache und dem Förderbedarf „Emotionale und soziale Entwicklung“ wird in einer selbständigen Klasse für Erziehungsschwierige beschult, Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3827 3 - zwei Schülerinnen und Schüler mit nicht deutscher Verkehrssprache werden in einer selbständigen Sprachheilklasse beschult, - kein Schüler/keine Schülerin mit nicht deutscher Verkehrssprache wird in einer LRS-Klasse beschult, - zwei Schülerinnen und Schüler mit nicht deutscher Verkehrssprache werden in Schulwerk- stätten beschult. 2. Wie viele Lehrerwochenstunden wurden bzw. werden für jede der in Frage 1 genannten Kategorien als Zusatzbedarf zur Verfügung gestellt (wenn möglich, bitte nach Schularten unterteilt angeben)? Aussagen zur Anzahl der zur Verfügung gestellten Lehrerwochenstunden nach den Kategorien gemäß Frage 1 sind nicht möglich, da eine Bereitstellung von zusätzlichen Lehrerwochenstunden gemäß Systematik der Frage 1 nicht erfolgt. Hinsichtlich des Umfanges der zusätzlich bereitgestellten Lehrerwochenstunden nach Zusatzbedarfstatbeständen wird auf die Beantwortung der Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/3603 verwiesen. Die Beantwortung der vorgenannten Kleinen Anfrage beschränkt sich jedoch nicht auf den in Frage 1 erfragten Personenkreis.