Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. April 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3834 6. Wahlperiode 21.04.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Schulsozialarbeit über das Bildungs- und Teilhabepaket 2015/2016 und ANTWORT der Landesregierung Die Finanzierung der Schulsozialarbeit über das Bildungs- und Teilhabe- paket endet 2015/2016. Eine Weiterführung dieser Projekte darüber hinaus ist den Landkreisen und kreisfreien Städten laut Protokollnotiz zum Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) aus freiwerdenden Mitteln der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung möglich, deren Finanzierung ab 01.01.2014 vollständig vom Bund getragen wird. Diese Darstellung lässt jedoch die strukturelle Unterfinanzierung der Landkreise und kreisfreien Städte im Land außer Acht. 1. Wie haben sich die Anzahl der Schulsozialarbeiterstellen im Land und die geförderten Arbeitszeitvolumina insgesamt für das Land sowie je Landkreis bzw. kreisfreier Stadt jährlich bis zum Jahr 2015 ent- wickelt, die aus dem „Bildungs- und Teilhabepaket“ des Bundes finanziert wurden bzw. aus BuT-Restmitteln noch finanziert werden? Die Einschätzung der Fragestellerin, dass die Landkreise und kreisfreien Städte strukturell unterfinanziert sind, wird nicht geteilt. Es wird insoweit auf die Antwort der Landesregierung auf die Fragen 108 und 109 zur Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE auf Landtags- drucksache 6/3870 verwiesen. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den 2011 beschlossenen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes (§ 28 Zweites Buch Sozialgesetzbuch - SGB II) um gesetzliche kommunale Leistungen handelt, die über eine erhöhte Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft eine Entlastungswirkung erfahren. Drucksache 6/3834 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Mit dieser erhöhten Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft erfolgt eine mittelbare Refinanzierung des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT-Paket). Eine direkte Finanzierung von Leistungen findet nicht statt. Die Schulsozialarbeit ist gemäß § 28 SGB II keine Leistung des BuT-Paketes. In die finanztechnischen Entlastungsregelungen gemäß § 46 Absatz 5 SGB II war allerdings die zusätzliche Schaffung von Schulsozialarbeit als Nebenleistung befristet für die Jahre 2011 bis 2013 eingerechnet worden. Über die Schaffung beziehungsweise Förderung von zusätzlichen, aus sogenannten unverbrauchten Mitteln des BuT-Paketes finanzierten Stellen entscheiden die Landkreise und kreisfreien Städte in eigener Zuständigkeit, so wie auch über den Einsatz sämtlicher anderer Mittel nach § 11 Absatz 2 Ausführungsgesetz zum SGB II. Dies vorausgeschickt sind nachfolgend die Entwicklung der Anzahl der Stellen für Schulsozialarbeit in den Landkreisen und kreisfreien Städten einschließlich der jeweiligen Arbeitszeitvolumina dargestellt, soweit sie aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes der Jahre 2011 bis 2013 einschließlich der aus Vorjahren übertragenen Restmitteln finanziert wurden: 2011 2012 2013 2014 2015 Landkreis/ kreisfreie Stadt Fach- kräfte Wochen- stunden Fach- kräfte Wochen- stunden Fach- kräfte Wochen- stunden Fach- kräfte Wochen- stunden Fach- kräfte Wochen- stunden Rostock 10 1 = 30 9 = 40 8 1 = 35 7 = 40 12 1 = 35 11 = 40 7 6 = 40 1 = 35 6 40 Schwerin 3 1 = 30 2 = 35 4 2 =30 2 = 35 3 2 = 30 1 = 35 3 2 = 35 1 = 30 3 35 Landkreis Mecklen- burgische Seenplatte 9 2 = 30 2 = 32 5 = 35 17 5 = 30 3 = 32 8 = 35 1 = 40 24 5 = 30 4 = 32 9 = 35 6 = 40 24 5 = 30 4 = 32 9 = 35 6 = 40 30 1 = 15 1 = 20 2 = 30 2 = 32 24 = 35 Landkreis Rostock 9 1 = 12 1 = 20 7 = 35 11 1 = 12 1 = 20 1 = 32 8 = 35 12 1 = 25 1 = 33 9 = 35 1 = 36 17 1 = 10 1 = 13 1 = 18 13 = 35 1 = 38 11 35 Landkreis Vorpommern- Rügen 7 2 = 30 2 = 35 3 = 40 9 1 = 20 2 = 30 2 = 35 4 = 40 9 1 = 20 2 = 30 2 = 35 4 = 40 9 1 = 30 3 = 35 5 = 40 14 1 = 30 3 = 35 9 = 40 Landkreis Vorpommern- Greifswald 9 1 = 20 4 = 35 2 = 36 2 = 40 12 1 = 20 5 = 35 4 = 36 2 = 40 14 1 = 20 1 = 30 1 = 32 4 = 35 3 = 36 4 = 40 19 4 = 20 1 = 30 6 = 35 4 = 36 1 = 39 4 = 40 19 4 = 20 2 = 30 6 = 35 3 = 36 1 = 38,5 3 = 40 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3834 3 2011 2012 2013 2014 2015 Landkreis/ kreisfreie Stadt Fach- kräfte Wochen- stunden Fach- kräfte Wochen- stunden Fach- kräfte Wochen- stunden Fach- kräfte Wochen- stunden Fach- kräfte Wochen- stunden Landkreis Nordwest- mecklenburg 5 1 = 20 4 = 40 7 1 = 20 1 = 25 5 = 40 9 1 = 20 1 = 25 1 = 30 1 = 36 5 = 40 14 1 = 20 1 = 25 4 = 35 3 = 36 5 = 40 13 1 = 20 1 = 25 1 = 30 3 = 35 3 = 36 4 = 40 Landkreis Ludwigslust- Parchim 6 1 = 20 1 = 30 4 = 40 13 2 = 20 1 = 26 3 = 30 7 = 40 18 2 = 20 3 = 30 6 = 35 7 = 40 19 1 3 = 25 1 = 30 5 = 35 5 = 40 21 1 = 13 1 = 25 1 = 28 11 = 35 7 = 40 58 81 101 112 117 1 Für fünf Fachkräfte liegt im Jahr 2014 keine Angabe der Wochenarbeitszeit vor. 2. Wie viele Stellen in der Schulsozialarbeit sollen nach Kenntnis der Landesregierung in welchem Landkreis und in welcher kreisfreien Stadt auch über das Jahr 2015 hinaus in welchem Stundenumfang aus BuT-Restmitteln oder aus anderen Finanzierungsquellen weiter geför- dert werden? Auf Nachfrage beabsichtigen die Landkreise und kreisfreien Städte derzeitig wie folgt ab 2016 bislang unverbrauchte Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für zusätzliche Schulsozialarbeit einzusetzen: 2016 2017 2018 2019 2020 Landkreis/ kreisfreie Stadt Fach- kräfte Wochen- stunden Fach- kräfte Wochen- stunden Fach- kräfte Wochen- stunden Fach- kräfte Wochen- stunden Fach- kräfte Wochen- stunden Rostock 6 40 6 40 6 40 6 40 6 40 Schwerin 3 35 3 35 3 35 3 35 3 35 Landkreis Vorpommern- Rügen 14 1 = 30 4 = 35 9 = 40 14 1 = 30 4 = 35 9 = 40 14 1 = 30 4 = 35 9 = 40 14 1 = 30 4 = 35 9 = 40 Landkreis Nordwest- mecklenburg 9 9 9 9 Die übrigen Landkreise haben keine konkreten Daten benannt. Drucksache 6/3834 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 3. Bis wann können die Restmittel des Bildungs- und Teilhabepaketes für die Kofinanzierung der Schulsozialarbeiterstellen auf kommunaler Ebene eingesetzt werden? Es besteht keine zeitliche Eingrenzung. Allein die Zweckbindung der Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ist zu beachten. 4. Wie ist der derzeitige Verhandlungsstand mit dem Bund bezüglich der Verwendung der nicht eingesetzten Restmittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen – die Kommunen entscheiden in eigener Zuständigkeit. Verhandlungen hierzu mit dem Bund gibt es nicht. 5. Was könnten aus Sicht der Landesregierung Gründe dafür sein, dass die Landkreise und kreisfreien Städte die vollständige Kostenent- lastung bei der Grundsicherung im Alter seit dem 01.01.2014 nicht zur Finanzierung und Fortführung der bisher BuT-finanzierten Schul- sozialarbeiterstellen einsetzen? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 in der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE, vom 24. Juni 2014, Drucksache 6/3016, verwiesen. 6. Inwieweit steht die Landesregierung in Verhandlungen mit dem Bund über die Weiterfinanzierung von bisher BuT-finanzierten Schulsozial- arbeiterstellen aus Bundesmitteln und bis wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen? Schulsozialarbeit ist gemäß dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) eine Aufgabe der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, an der sich die Länder im Rahmen ihrer gesetzlichen Anregungs- und Weiterentwicklungskompetenz beteiligen können. Der Bund hat gemäß SGB VIII keine unmittelbaren Aufgaben zur Finanzierung der Schulsozialarbeit. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 5 und 6 in der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Simone Oldenburg und Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE, vom 3. März 2014, Drucksache 6/2703, verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3834 5 7. Werden die durch das Urteil vom BSG vom 10. März 2015 (PM Nr. 032-11.03.2015-Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales) Mecklenburg-Vorpommern zustehenden 9,6 Mio. Euro aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaket für den Einsatz zur Verfügung gestellt? Nachdem der Bund die Mittel an das Land Mecklenburg-Vorpommern zurücküberwiesen hat, werden diese unverzüglich und vollständig an die Landkreise und kreisfreien Städte weitergeleitet. Hinsichtlich der Verwendung dieser Mittel wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die Landesregierung geht jedoch davon aus, dass die Kommunen einen erheblichen Teil der Mittel für zusätzliche Schulsozialarbeit und deren Verstetigung einsetzen werden.