Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. April 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3838 6. Wahlperiode 21.04.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Stramm und Prof. Dr. Fritz Tack, Fraktion DIE LINKE Nutzhanf und ANTWORT der Landesregierung Hanf wird als Nutzpflanze, Heilpflanze und Drogenpflanze genutzt. Ent- scheidend für die Zuordnung ist der Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC). Nutzhanf dient der Produktion von Dämmstoffen, Farben und Lacken, Papier und Bekleidung, aber auch Öl und Kosmetika. In der Europäischen Union ist seit 1995 der Anbau von Hanf mit einem THC-Gehalt von weniger als 0,2 Prozent zugelassen. Er unterliegt strengen Auflagen. Im Jahr 1995 forderten die Fraktionen der SPD und CDU im Landtag (Drucksache 2/364) die Erarbeitung eines landesspezifischen Programms zur Erforschung, zur Züchtung und zur Produktion von Hanf unter den Bedingungen von Mecklenburg- Vorpommern sowie Maßnahmen zur Absatzförderung von Nutzhanf im Rahmen der europäischen Flachs- und Hanf-Marktordnung. 1. Wurde ein entsprechendes Programm zur Erforschung, zur Züchtung und zur Produktion von Hanf unter den Bedingungen von Mecklenburg-Vorpommern sowie Maßnahmen zur Absatzförderung von Nutzhanf im Rahmen der europäischen Flachs- und Hanf-Markt- ordnung nach 1995 in Mecklenburg-Vorpommern eingeleitet? a) Wenn ja, welches waren die Ergebnisse? b) Wenn nicht, welches waren die Gründe, von entsprechenden Maß- nahmen Abstand zu nehmen? Zu 1, a) und b) An der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LFA) wurde am damaligen Standort der Forschungsstelle für Nachwachsende Rohstoffe und Gartenbau in Rostock-Biestow ein mehrjähriges Versuchsprogramm zur Anbautechnik von Nutzhanf bearbeitet. Drucksache 6/3838 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Es wurden Feldversuche zur Aussaatzeit und -stärke sowie zur Düngung und auch eine Herkunftsprüfung durchgeführt. Im Zuge dieses Arbeitsthemas wurde ebenfalls eine Literaturstudie angefertigt. 2009 und 2010 wurde in der LFA am Standort Gülzow ein Feldversuch zur Herkunfts-/Sortenprüfung durchgeführt. Im Rahmen des über die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) geförderten EVA-Projektes (EVA steht für Entwicklung und Vergleich von optimierten Anbausystemen für die landwirtschaftliche Produktion von Energiepflanzen unter den verschiedenen Standortbedingungen Deutschlands) erfolgte in Gülzow ein Versuchsanbau von Nutzhanf als Zweitkultur innerhalb des Teilprojektes „Zweikulturnutzung“ von 2006 bis 2008. Über mehrere Jahre wurde in einem Landwirtschaftsbetrieb in Varchentin ein Erprobungs- anbau in der Praxis durchgeführt, dies auch mit dem Bestreben der Installation einer Verarbeitungsanlage. Da Pflanzenfasern aus billigeren Importen auf dem deutschen Markt dominieren, musste dieses Vorhaben allerdings wegen mangelnder Wirtschaftlichkeit eingestellt werden. 2. Wie schätzt die Landesregierung den gegenwärtigen Anbau von Nutz- hanf in Mecklenburg-Vorpommern ein? In Mecklenburg-Vorpommern wurden im Jahr 2014 insgesamt 66,4 Hektar Nutzhanf angebaut. Im Jahr 2010 waren es 29,4 Hektar, im Jahr 2011 2,8 Hektar, im Jahr 2013 25,2 Hektar. Im Jahr 2012 wurde kein Nutzhanf angebaut. Es ist damit ein sehr geringer und wechselnder Umfang des Nutzhanfanbaus zu verzeichnen. Mit einer deutlichen Steigerung des Anbaus wird seitens der Landesregierung aufgrund der bereits dargestellten Marktlage nicht gerechnet. 3. Sind Maßnahmen zur Anbauerweiterung in Mecklenburg- Vorpommern geplant? Vonseiten der Landesregierung sind keine Maßnahmen geplant. 4. Ist der Absatz von Nutzhanfprodukten gewährleistet oder sollten Maß- nahmen für die Absatzförderung eingeleitet werden? Grundsätzlich wird seitens der Industrie immer wieder ein hoher Bedarf an technisch nutzbaren Fasern genannt. Dieser Bedarf wird jedoch in der Regel aus Importen gedeckt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3838 3 Des Weiteren besteht im Premiumbereich durchaus ein Absatzmarkt für das linolensäure- reiche Hanföl. Auch hier handelt es sich aber um ein Nischenprodukt. Aus Sicht der Landesregierung ist es unabhängig von der grundsätzlich bestehenden Marktnachfrage zunächst Aufgabe eines landwirtschaftlichen Unternehmers, sich vor dem Anbau bestimmter Nutzpflanzen auch über die Verwendung und Vermarktung Gedanken zu machen und entsprechende Absatzwege zu sichern. Maßnahmen für die Absatzförderung sind daher seitens der Landesregierung nicht vorgesehen. 5. Welches sind die Hauptverwendungsbereiche für den in Mecklenburg- Vorpommern angebauten Nutzhanf? Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor.