Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. April 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3844 6. Wahlperiode 21.04.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Förderung von Schülerexkursionen zur Berufsorientierung ab dem Schuljahr 2015/2016 und ANTWORT der Landesregierung Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert seit mehreren Jahren aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds mit 15,00 € pro teilnehmender Schülerin und teilnehmendem Schüler jährlich gemäß der Fördergrund- sätze „eintägige Schülerexkursionen im Rahmen der Berufsorientierung, insbesondere zu Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Universitä- ten, zu berufsorientierenden Initiativen in Mecklenburg-Vorpommern so- wie zu Messen innerhalb und außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern.“ 1. In welchem Umfang wurden jährlich finanzielle Mittel für die „eintägigen Schülerexkursionen im Rahmen der Berufsorientierung, insbesondere zu Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Univer- sitäten, zu berufsorientierenden Initiativen in Mecklenburg- Vorpommern sowie zu Messen innerhalb und außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern“ in den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2014 zu Verfügung gestellt? 2. In welchem Umfang sind diese finanziellen Mittel in den Jahren 2011 bis 2014 abgeflossen (bitte getrennt nach Schulamtsbereichen und Art der Schülerexkursion angeben)? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Für die Förderung von eintägigen Schülerexkursionen im Rahmen der Berufsorientierung wurden ESF (Europäischer Sozialfonds)-Mittel (Haushaltstitel 683.62) eingesetzt. Aufgrund der Veranschlagungssystematik der ESF-Mittel in den Haushaltsplänen gibt es für die einzel- nen ESF-finanzierten Förderinstrumente keine jährlichen Haushaltsansätze. Drucksache 6/3844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die finanziellen Mittel sind wie folgt abgeflossen: Schulamt Jahr Auszahlung (in Euro) Greifswald 2011 13.381 2012 21.493 2013 24.587 2014 29.742 Neubrandenburg 2011 4.362 2012 6.584 2013 6.977 2014 7.664 Rostock 2011 7.650 2012 10.384 2013 8.911 2014 10.469 Schwerin 2011 16.340 2012 19.549 2013 18.429 2014 21.771 Die Erfassung der Daten nach Art der Schülerexkursion erfolgte nach Schuljahren. Danach stellt sich die Situation wie folgt dar: Anerkannter Betrag Schuljahr (in Euro) 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 Betriebe 10.298 10.486 10.001 9.939 Hochschulen 7.101 7.279 7.849 6.730 Forschungseinrichtungen 403 940 1.525 4.445 Messen Nordjobmesse in Rostock, Schwerin, Neubrandenburg 15.765 21.635 21.675 26.726 Jobfactory - HanseMesse Rostock 4.096 3.154 10.570 11.550 Berufsorientierungsmesse „future on the dancefloor“ im FLAME Parchim 2.616 2.584 2.916 MeLa in Mühlengeez 1.098 2.295 1.125 2.234 Hannover Messe 1.280 1.734 990 Cebit 675 Sonstige Messen 3.466 149 195 548 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3844 3 3. Welche Gründe führt die Landesregierung an, im Modul C der Berufs- orientierung der „Rahmenvereinbarung zwischen dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus des Landes Mecklenburg- Vorpommern und der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit“ die Förderung gegenüber den bisherigen Grundsätzen einzuschränken und keine Exkursionen mehr zu berufsorientierenden Initiativen sowie zu Messen innerhalb und außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern zu fördern? In der Sitzung des Fachkräftebündnisses für Mecklenburg-Vorpommern am 31. Januar 2011 haben die Bündnispartner die Erarbeitung eines nachhaltigen Landeskonzeptes zum Übergang von der Schule in den Beruf vereinbart. Das „Landeskonzept für den Übergang von der Schule in den Beruf“ wurde am 26. Mai 2014 in der Hauptrunde des Bündnisses für Arbeit und Wettbewerbsfähigkeit Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. Auf dieser Grundlage wird die Berufsorientierung ausgerichtet (vergleiche Ziffer 3.1 Leitlinien der Berufs- und Studienorientierung in der Schule). Danach erfolgte die Berufsorientierung in enger Verknüpfung mit dem Unterricht. In allen Fächern werden Bezüge zur Arbeits- und Berufs- welt sichergestellt. Der Unterricht wird handlungs- und praxisorientierter gestaltet. Die Berufsorientierung erfolgt auf mehreren Ebenen: - im Fach Arbeit-Wirtschaft-Technik und Informatik, - in der fachpraktischen Förderung, - im Fachunterricht durch Praxislernen und Praxisnähe, - im Schülerbetriebspraktikum und - in schulischen Projekten/Exkursionen. Bei der Neuausrichtung der zusätzlichen außerschulischen Berufsorientierungsangebote wurde deshalb unter Berücksichtigung der oben angegebenen Leitlinie der Schwerpunkt auf die betriebliche Praxis gelegt. Die Förderung der Schülerexkursionen erfolgt vor diesem Hintergrund ab dem Schuljahr 2015/2016 auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung zwischen dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus des Landes Mecklenburg- Vorpommern und der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit über die kooperative Umsetzung von Berufsorientierungsmaßnahmen im Bundesland Mecklenburg- Vorpommern vom 4. Februar 2015. Die inhaltliche Ausgestaltung der Schülerexkursionen als zusätzliches, die schulische Berufs- orientierung ergänzendes Angebot muss sich an diesen Vorgaben orientieren. 4. Wie hoch prognostiziert die Landesregierung den Anteil der zu Verfü- gung stehenden Mittel, der für die Arbeit der Dienstleister aufgewen- det werden muss (bitte pro Jahr der Förderung angeben)? Im Rahmen des Vergabeverfahrens werden für die Projekte gemäß der anzumeldenden Bedarfe Marktpreise ermittelt, die derzeit noch nicht bekannt sind. Deshalb kann keine Prognose abgegeben werden. Drucksache 6/3844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 5. Welche Gründe führt die Landesregierung an, Exkursionen künftig erst ab der 7. Jahrgangsstufe zu fördern und nicht, wie gegenwärtig, ab der 8. Jahrgangsstufe? Die Landesregierung geht bei der folgenden Beantwortung hilfsweise davon aus, dass in der Fragestellung die Jahrgangsstufen 7 und 8 verwechselt worden sind. Entsprechend der Rahmenvereinbarung zwischen dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit über die kooperative Umsetzung von Berufsorientierungsmaßnah- men im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern vom 4. Februar 2015 sind Projekte im Rahmen des Moduls C „Betriebscasting - wähle Deine Zukunft“ ab Klasse 7 förderfähig. Durch ein redaktionelles Versehen stand in der veröffentlichten Fassung „ab Klasse 8“. Dies wurde zwischenzeitlich korrigiert (siehe http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierungs- portal_prod/Regierungsportal/de/wm/Themen/Ausbildung/Berufsorientierung/index.jsp).