Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. April 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3847 6. Wahlperiode 23.04.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Treffen der Integrationsministerinnen und Integrationsminister der Länder und ANTWORT der Landesregierung Am 25. und 26. März 2015 trafen sich in Kiel die Integrationsministe- rinnen und Integrationsminister der Länder, um u. a. über die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen zu beraten. 1. Wer übt in der Landesregierung die Funktion der Integrations- ministerin/des Integrationsministers aus? In der Landesregierung übt die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales die Funktion der Integrationsministerin aus. 2. Mit welchen Kompetenzen ist die Integrationsministerin/der Integra- tionsminister ausgestattet? Die Integrationsministerin ist zuständig für die Integration von Menschen mit Migrations- hintergrund, die das Land erreichen beziehungsweise bereits hier leben. Einen Migrations- hintergrund haben Personen, die Ausländerin oder Ausländer sind oder im Ausland geboren und nach 1955 nach Deutschland zugewandert sind oder einen im Ausland geborenen und nach 1955 nach Deutschland zugewanderten Elternteil haben (Definition des Zensus 2011). Vorrangige Zielgruppe der Integrationsförderung sind Migrantinnen und Migranten mit einem auf Dauer angelegten Aufenthalt. Einbezogen werden auch Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie geduldete Flüchtlinge, soweit es ungeachtet ihres zunächst vorüber- gehenden Aufenthaltes geboten ist. Drucksache 6/3847 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Bezogen auf die unterschiedlichen Handlungsfelder und Etappen von Integrationsprozessen erstreckt sich die Zuständigkeit der Integrationsministerin auf alle Zielstellungen und Maßnahmen, die in diesem Zusammenhang mit Blick auf die Aufnahmegesellschaft, die interkulturelle Öffnung von Einrichtungen und Institutionen sowie die zugewanderten Menschen relevant sind. Integrationspolitik ist eine Querschnittsaufgabe. Da sämtliche Ressorts der Landesregierung integrationspolitische Mitverantwortung tragen, wird die Integrationsministerin - neben der unmittelbaren Umsetzung integrationspolitischer Aufgaben in den ressorteigenen Fachbereichen - innerhalb der Landesregierung auch koordinierend und impulssetzend tätig. Unterstützt und beraten wird sie durch den 2007 eingerichteten Landesbeirat für die Integration von Migrantinnen und Migranten, in dem staatliche und nichtstaatliche Akteure der Integrationsarbeit vertreten sind. 3. Welche politischen Vorhaben stehen bis zum Ende der Wahlperiode auf der Agenda der Integrationsministerin/des Integrationsministers? Die Umsetzung der Vorhaben der Koalitionsvereinbarung für die 6. Legislaturperiode erfolgt kontinuierlich. Hierzu soll der regelmäßige Austausch wichtiger Akteure in den Schlüssel- bereichen der Integration im Rahmen der Arbeitsgruppen des Landesintegrationsbeirates („Kita“, „Schule“, „Übergang Schule - Beruf“, „Berufliche Integration“ und „Strategie“) fortgesetzt werden. Um die zentralen Zugänge zu Bildung, Arbeit und Erwerbstätigkeit zu verbessern, werden die Angebote der Migrationsberatung und Integrationsbegleitung ausgebaut. Bereits 2014 ist eine erhebliche Aufstockung der landesseitigen Angebote der Migrationsberatung erfolgt, die auf eine flächengerechtere Verteilung abzielt. Diese Struktur wird 2015 durch eine weitere Aufstockung gestärkt. Aufgrund der Vereinbarungen der Landesregierung mit den Kommunen erhalten letztere unter anderem auch Mittel zur finanziellen Absicherung des Einsatzes von zusätzlichen Integrationslotsen in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt. Die Integrationslotsen sollen die Flüchtlinge nach ihrer Ankunft vor Ort intensiv begleiten und die Orientierung im neuen Umfeld erleichtern. Im Hinblick auf den verstärkten Zuzug im Flüchtlingsbereich und die gesetzlichen Neuregelungen zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylsuchende und Geduldete sollen Flüchtlinge künftig stärker in Integrationsprozesse einbezogen werden als bisher. Dieses Anliegen wird im Zuge der anstehenden Fortschreibung der Landeskonzeption im Prozess mit allen zu beteiligenden Akteuren verfolgt. Dazu fand am 10. März 2015 eine Auftaktveranstaltung statt, die Gelegenheit zu einem ersten Austausch im Hinblick auf aktuelle und künftige Handlungsbedarfe bot. Zentralen Stellenwert hat die Verbesserung der sprachlichen Verständigung. Hierzu soll geklärt werden, inwieweit auf kommunaler Ebene - unter Einbeziehung der mehrsprachigen Ressourcen der Zugewanderten - bestehende Kapazitäten mobilisiert werden können. Geprüft werden soll die Einrichtung einer landesweiten Vermittlungsstelle für Sprach- und Kulturmittlungsangebote, um Verständi- gungsprozesse im ländlichen Raum zu unterstützen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3847 3 Sprachförderung soll frühzeitig beginnen. Kindertageseinrichtungen, die mit Mitteln des Bundesprogramms „Frühe Chancen“ bei der Sprachförderung unterstützt werden und die im Rahmen der gezielten individuellen Förderung mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet werden, sollen vorrangig in den Blick genommen werden, um Kinder mit Migrationshintergrund aufzunehmen. Neben der Sprachförderung stellt die Integration auf dem Arbeitsmarkt einen Schwerpunkt dar. Im Rahmen der Integrationsministerkonferenz und der Arbeits- und Sozialministerkonfe- renz (ASMK) werden Initiativen unterstützt, die gegenüber der Bundesregierung die Öffnung der Zugänge zu Integrationskursen, den ESF-BAMF-Kursen der berufsbezogenen Sprachförderung sowie zur Migrationsberatung für weitere Zielgruppen, insbesondere Asylsuchende und Geduldete, sowie eine den Aufgabenzuwächsen angepasste Mittelausstat- tung fordern. 4. Wie bewertet die Landesregierung die Mitwirkungsmöglichkeiten und Arbeitsbedingungen der Ausländerbeauftragten bzw. Integrations- beauftragten auf der kommunalen Ebene? Ob und zu welchen Voraussetzungen Beauftragte für den Integrationsbereich auf kommunaler Ebene eingerichtet werden, fällt ebenso in die kommunale Selbstverwaltungsautonomie wie die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen und Mitwirkungsmöglichkeiten der Integrations- beauftragten.