Die Finanzministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. April 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3848 6. Wahlperiode 15.04.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE Beratungen zum Doppelhaushalt 2016/2017 und Einsparvorgaben des Personalkonzeptes 2010 und ANTWORT der Landesregierung Im Jahr 2015 will die Landesregierung eine allgemeine Überprüfung der Umsetzung des Personalkonzeptes 2010 u. a. hinsichtlich möglicher Modifizierung der Einsparvorgaben ab 2016 vornehmen. Für den Justizbereich etwa sollen dafür Ergebnisse der IMAG „Demographischer Wandel“ abgewartet und für den Polizeibereich das Personalkonzept für die Landespolizei bis 2015 evaluiert werden. Im September dieses Jahres sollen die Beratungen zum Doppelhaushalt 2016/2017 sowie zur Mittelfristigen Finanzplanung beginnen. 1. Unter welchen Aspekten im Einzelnen können mögliche Ergebnisse einer Überprüfung der Umsetzung des Personalkonzeptes 2010 für die anstehenden Haushaltsberatungen des Landtages insbesondere a) für den Justizbereich und b) für den Polizeibereich von Bedeutung sein? 2. Welche Überprüfungsergebnisse a) für den Justizbereich und b) für den Polizeibereich liegen bisher im Einzelnen vor und in welcher Form soll der Landtag hierüber wann in Kenntnis gesetzt werden? Drucksache 6/3848 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Welche Konsequenzen werden nach Auffassung der Landesregierung die vorliegenden Überprüfungsergebnisse für die Mittelfristige Finanzplanung haben? Zu 1, a), b), 2, a), b) und 3 Im Justizbereich läuft derzeit eine bundesweite Untersuchung zu dem Personalbedarfsbemessungssystem für den richterlichen, staatsanwaltlichen und Rechtspflegerdienst in der ordentlichen sowie in der Fachgerichtsbarkeit (PEBB§Y). Der Personalbedarf der Polizei soll entsprechend der gemeinsamen Pressemitteilung des Finanzministeriums und des Innenministeriums vom 25.03.2015 mithilfe fachlicher Berater durch ein externes Gutachten evaluiert werden. Der sich daraus ergebende Bedarf wird Grundlage für die künftige Stellenausstattung der Polizei sein. Da die Ergebnisse der Untersuchungen zu den Bereichen Justiz und Polizei erst im Laufe des Jahres 2016 vorliegen werden, können sie in die anstehenden Haushaltsberatungen zu dem Haushaltsplanentwurf 2016/2017 und in die Mittelfristige Finanzplanung 2015 bis 2020 nicht einfließen. Das schließt ein, dass den Ergebnissen der Evaluationen durch den Haushaltsplanentwurf 2016/2017 nicht vorgegriffen wird. Nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse wird die Landesregierung über die Art der Unterrichtung entscheiden. 4. Wie stellt sich der (aktuelle) Ist-Stand der Umsetzung der Fortschreibung des Personalkonzeptes für a) den Justizbereich und b) den Polizeibereich dar? Zu 4, a) und b) Beide Ressorts haben ihre Einsparvorgaben 2012 bis 2014 für den Justizbereich und den Polizeibereich nach den Maßgaben der Umsetzung des Personalkonzeptes 2010 bereits erbracht. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3848 3 5. Welche Vorkehrungen trifft die Landesregierung vor dem Hintergrund zu erwartender stark steigender Altersabgänge a) im Justizbereich und b) im Polizeibereich bei der weiteren Umsetzung des Personalkonzeptes bis zum Jahr 2020 und der folgenden, besonders von Altersabgängen betroffenen Jahre? Zu 5, a) und b) Mit Blick auf die künftige Stellenausstattung in Umsetzung des Personalkonzeptes 2010 und der Ergebnisse der Evaluation sowie unter Berücksichtigung der zu erwartenden Altersabgänge legt die Landesregierung entsprechende Nachwuchskorridore fest, um den Personalersetzungsbedarf langfristig abzusichern.