Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. April 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3853 6. Wahlperiode 21.04.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Ursula Karlowski, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Waldausgleich bei Wiedervernässung von Mooren und ANTWORT der Landesregierung 1. Moore gelten nach § 2 Absatz 2 des Landeswaldgesetzes unabhängig von ihrem Vernässungsgrad als Wald. Warum bewertet aber die Oberste Forstbehörde in der Praxis bei Wiedervernässung von Mooren diese Wiedervernässung als Umwand- lung des Waldes in eine andere Nutzungsart und verlangt einen Ausgleich für angeblichen Waldverlust? a) Wie bewertet die Landesregierung diese geschilderte Vorgehens- weise vor dem Hintergrund, dass laut Landeswaldgesetz § 15 Absatz 7 Ziffer 1 auf die Festlegung eines Waldausgleichs verzich- tet werden kann, wenn es sich um eine naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme zur Wiederherstellung des natürlichen Wasserhaushaltes von Wald handelt bzw. warum verzichten die Forstbehörden bei Wiedervernässungen von Moorgebieten, die in der Regel im Landesinteresse umgesetzt werden, nicht auf die Festlegung eines Waldausgleichs? b) Auf welcher rechtlichen Grundlage wird der Waldausgleich bei Wiedervernässungen von Mooren durch die Forstbehörden gefor- dert? Zu 1, a) und b) Entsprechend § 2 Absatz 2 des Landeswaldgesetzes (LWaldG) unterliegen im Wald liegende oder mit ihm verbundene und ihm dienende Flächen dem gesetzlichen Waldbegriff. Moore, die diese Kriterien erfüllen, sind daher Wald im Sinne des Gesetzes. Die oberste Forstbehörde verlangt daher für die Wiedervernässung von Waldmooren, die nach der Vernässung Wald im Sinne des Gesetzes bleiben, keinen Ausgleich. Drucksache 6/3853 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Erfüllt ein Moor nach der Wiedervernässung nicht mehr die gesetzlichen Kriterien der Waldeigenschaft, ist der Umwandlungstatbestand nach § 15 Absatz 1 LWaldG erfüllt und die damit zusammenhängenden Rechtsfolgen sind zu beachten. Im Fall einer Umwandlungsgenehmigung erfolgt die Festlegung eines Ausgleichs nach § 15 Absatz 5 LWaldG oder die Erhebung einer Walderhaltungsabgabe nach § 15 Absatz 6 LWaldG. Auf den Ausgleich der nachteiligen Folgen einer Umwandung kann nach § 15 Absatz 7 LWaldG verzichtet werden, wenn es sich um eine naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme zur Wiederherstellung des natürlichen Wasserhaushaltes handelt und das öffentliche Betretungsrecht nicht eingeschränkt wird. 2. In welchen Fällen wurde nach Inkrafttreten des überarbeiteten Landes- waldgesetzes ab dem 27.11.2011 bei Wiedervernässungen von Mooren durch die zuständige Forstbehörde ein Waldausgleich festge- legt (bitte jeweils Angabe des Renaturierungsvorhabens, der betroffe- nen Moorfläche, des Genehmigungsdatums der Renaturierung, des Umfangs der aufgeforsteten Fläche, der zuständigen Forstbehörde)? Die Festlegung einer forstrechtlichen Ausgleichsmaßnahme erfolgt durch Genehmigungsbescheid der Planfeststellungsbehörde nach Stellungnahme der Forstbehörden gemäß § 15 LWaldG. Nach der Novellierung des LWaldG erfolgte dies in nachstehenden Fällen: Forstamt/ Landes- forstanstalt/ National- parkamt (NPA) Datum/ Zulassung/ Genehmi- gung des Ver- fahrens Renaturie- rungsvorhaben/ Lage- bezeichnung des Moores Waldbilanz umzuwandelnde betroffene Waldfläche (nur Moorrenaturie- rung) in Hektar Sukzessionsplanung/ Waldausgleich in Hektar Lüttenhagen 20.02.2014 Moorschutzmaß- nahme Hasselförde 1,90 1,90 Neustrelitz 08.07.2013 Moorschutzmaß- nahme L 87 Rödlin 3,50 4,14 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3853 3 Forstamt/ Landes- forstanstalt/ National- parkamt (NPA) Datum/ Zulassung/ Genehmi- gung des Ver- fahrens Renaturie- rungsvorhaben/ Lage- bezeichnung des Moores Waldbilanz umzuwandelnde betroffene Waldfläche (nur Moorrenaturie- rung) in Hektar Sukzessionsplanung/ Waldausgleich in Hektar Torgelow 06.08.2014 Entwicklung von Hochmoor- flächen im Anklamer Stadt- bruch, vorbehalt- lich der Klärung des Waldverlus- tes zwischen 2004 und 2011 im Umfang von 569 Hektar 5,73 5,73 Neu Pudagla 20.06.2013 Planfeststellung Swinemoor 7,00 7,00 Jägerhof 20.12.2013 Bau und Betrieb der Gasversor- gungsleitung Nord Stream (Ostsee-Pipeline) im Abschnitt der deutschen 12 Seemeilen- Zone; Renaturie- rungsmaßnahme als Ausgleichs- maßnahme E6 Polder Pinnow (östlich der B 110 zwischen Johannishof und Peenestrom) sowie Polder Immenstädt (östlich der B 110 zwischen Johannishof und Peene) 29,28 29,28 Schuenhagen 29.07.2014 Renaturierung Maibachtal 0,32 0,31 Drucksache 6/3853 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Forstamt/ Landes- forstanstalt/ National- parkamt (NPA) Datum/ Zulassung/ Genehmi- gung des Ver- fahrens Renaturie- rungsvorhaben/ Lage- bezeichnung des Moores Waldbilanz umzuwandelnde betroffene Waldfläche (nur Moorrenaturie- rung) in Hektar Sukzessionsplanung/ Waldausgleich in Hektar Schuenhagen 02.10.2014 Neuordnung Polder Zarrendorf 5,31 5,32 Stavenhagen 02.09.2014 Renaturierung von Mooren und Feuchtgebieten bei Teterow 0,89 0,89 NPA Vorpommern 28.08.2014 Planfeststel- lungsverfahren: Optimierung des Wasserhaushal- tes im Regen- moor Osterwald Zingst 30,71 30,71