Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. April 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3856 6. Wahlperiode 15.04.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE „Kultur macht STARK. Bündnisse für Bildung“ und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sigrid Hupach, Dr. Rosemarie Hein, Ralph Lenkert, Harald Petzold (Havelland), Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag, „Zwischenbilanz des Bundesprogramms ‚Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung‘“, Bundestagsdrucksache 18/4319, verwiesen. Bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen ein gutes Rüstzeug mit auf ihren Bildungsweg zu geben, ohne sie dabei zu stigmatisieren, ist eine Frage der Bildungsgerechtigkeit in einer Gesellschaft. Seit 2013 wird vonseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung der Ver- such unternommen, mit der deutschlandweiten Förderung lokaler Bünd- nisse für Bildung der immer größer werdenden Bildungsungerechtigkeit etwas entgegenzusetzen. Dabei schließen sich vor Ort unterschiedliche zivilgesellschaftliche Akteure zusammen (z. B. Chöre, Musikgruppen, Sportvereine, Stiftungen, Bibliotheken, Theater- und Jugendgruppen), um bildungsbenachteiligte Kinder durch außerschulische Angebote, insbe- sondere im Bereich der kulturellen Bildung, zu unterstützen. Drucksache 6/3856 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Welche Projekte werden nach Kenntnis der Landesregierung seit Beginn des Programms gefördert (bitte nach Landkreisen geordnet auflisten)? Eine Auflistung aller Projekte, die zum Beispiel in den Bereichen der Kulturellen Jugend- bildung, Soziokultur, Kinder- und Jugendkunstschulen, Museen sowie außerschulische Maßnahmen durch die Unterstützung des Bundesprogramms „Kultur macht stark“ gefördert werden, liegt der Landesregierung nicht vor. Es wird auf die Zuständigkeit des Bundes- ministeriums für Bildung und Forschung verwiesen. 2. Wie hoch ist die Förderung dieser Projekte insgesamt, im Einzelfall und in welcher Höhe werden die Ko-Finanzierungsmittel durch wen bereitgestellt (bitte mit Einzelaufschlüsselung angeben)? Der Landesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Auf die Zuständigkeit des Bundes wird verwiesen. 3. Wie schätzt die Landesregierung die Wirksamkeit der Projekte und die Höhe und Dauer der Förderung ein? Die Landesregierung vermag eine Einschätzung über die Wirksamkeit der Projekte und die Höhe und Dauer der Förderung nicht abzugeben, da ihr hierzu keine Informationen vorliegen. Auf die Zuständigkeit des Bundes wird verwiesen. 4. Erfolgt bezüglich der Auswahl der Projekte eine Abstimmung mit Institutionen der Landesebene (wenn ja, inwiefern)? Nein. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3856 3 5. Hat die Landesregierung Kenntnis von einer Evaluation des Pro- gramms (wenn ja, wird sie daran mitwirken und in welchem Umfang)? Nein. 6. Wie schätzt die Landesregierung den Verwaltungsaufwand für die Antragstellung, Dokumentation und Nachweiserbringung ein und welche Hilfestellungen können von Seiten der Landesregierung zukünftig gegeben werden, um die Fortführung der Projekte zu erleichtern bzw. zu ermöglichen? Die Landesregierung vermag eine Einschätzung über den Verwaltungsaufwand für die Antragstellung, Dokumentation und Nacherbringung nicht abzugeben, da die Landes- regierung in dieses Verfahren nicht involviert oder sonst verfahrensbeteiligt ist. Auf die Zuständigkeit des Bundes wird verwiesen. Angaben über Hilfestellungen zur Erleichterung beziehungsweise Ermöglichung der Fortführung der Projekte kann die Landesregierung insoweit nicht machen, als sie in die Projekte nicht involviert oder sonst verfahrensbeteiligt ist. 7. Wie kann das Programm in Mecklenburg-Vorpommern noch besser bekannt gemacht werden und welche Möglichkeiten der Unter- stützung sieht die Landesregierung ihrerseits? Die Bundesregierung hat gegenüber der Landesregierung bislang nicht um Unterstützung bei der Bekanntmachung ihres Projektes gebeten. 8. Existieren vergleichbare außerschulische Programme auf Landesebene und wenn ja, a) gibt es Überschneidungen bzw. Kooperationen zwischen dem Bundesprogramm und den Landesprogrammen? b) welche Zielgruppen sollen mit welchen Maßnahmen von den Landesprogrammen angesprochen werden? c) wie und mit welchen Kooperationspartnern werden die Maß- nahmen der Landesprogramme umgesetzt? Nein.