Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. April 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3857 6. Wahlperiode 10.04.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Förderung von Mehrgenerationenhäusern und ANTWORT der Landesregierung Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD auf Bundesebene heißt es mit Blick auf die Mehrgenerationenhäuser: „Das erfolgreiche Konzept der Mehrgenerationenhäuser werden wir weiterentwickeln und deren Finan- zierung verstetigen.“ Weiterhin heißt es: „Deshalb werden wir die Voraussetzungen schaffen, um eine dauerhafte Zukunft der Mehrgene- rationenhäuser zu sichern und gemeinsam mit Ländern und Kommunen prüfen, unter welchen Voraussetzungen die Mehrgenerationenhäuser möglichst in allen Kommunen etabliert werden können.“ In diesem Zusammenhang entstand der Entwurf einer „Rahmenvereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den zuständigen Fachressorts der Länder sowie den kommu- nalen Spitzenverbänden, zur nachhaltigen Sicherung und Weiterent- wicklung der auch mit Bundesmitteln geförderten Mehrgenerationen- häuser.“ Die zuständigen Fachressorts der Länder waren gebeten, bis zum 05.02.2015 darzulegen, wie sie sich jeweils zum Entwurf der Rahmen- vereinbarung zu verhalten gedenken. Nach vorliegender Kenntnis hat die Landesregierung Mecklenburg- Vorpommern die Fristsetzung tatenlos verstreichen lassen. Drucksache 6/3857 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Zu welchen konkreten Ergebnissen haben Konsultationen auf Bund- Länder-Ebene zu den Mehrgenerationenhäusern seit Beginn der laufenden Legislatur auf Bundesebene geführt? Ende 2014 teilte die Bundesregierung mit, dass zur angestrebten Verstetigung der Mehr- generationenhäuser (MGH) eine Verlängerung des bestehenden Aktionsprogramms II unter Beibehaltung der vier Tätigkeitsschwerpunkte bis Ende 2015 beschlossen wurde. Damit kann jedes der aktuell geförderten Häuser eine Bundesförderung in Höhe von 30.000 Euro erhalten. Zwingend ist ein Kofinanzierungsanteil in Höhe von 10.000 Euro durch die Kommune, den Landkreis und/oder das Land zu erbringen. Im Oktober 2014 fand auf Einladung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Bund-Länder-Besprechung zum Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser statt. Das Bundesministerium machte deutlich, dass es sich dafür einsetzen wird, entsprechend der Absichtserklärung im Koalitionsvertrag die angestrebte verstetigte MGH-Finanzierung auch aus Bundesmitteln (mit) zu finanzieren. Für eine dauerhafte Finanzierung der MGH sei jedoch ein Schulterschluss aller Beteiligten (Bund, Länder, Kommunen/Landkreise) unumgänglich. Im Ergebnis wurde eine Arbeitsgruppe gegründet, in der die Länder Niedersachsen, Brandenburg, Bayern, Saarland, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie die Kommunalen Spitzenverbände die Erarbeitung einer gemeinsamen Rahmenvereinbarung in Angriff genommen haben. Dabei bestand zwischen den Anwesenden Einigkeit, dass hierbei eine finanzielle Verpflichtung der Länder zur (Mit-)Finanzierung der Mehrgenerationen- häuser nicht im Mittelpunkt steht. Am 20. Januar 2015 wurde von der Arbeitsgruppe ein erster Entwurf einer Rahmenverein- barung (RV) zwischen dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den zuständigen Fachressorts der Länder sowie den Kommunalen Spitzenverbänden zur nachhaltigen Sicherung und Weiterentwicklung der auch mit Bundesmitteln geförderten Mehrgenerationenhäuser vorgelegt. Unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Länder hat die Arbeitsgruppe auf ihrer Sitzung am 3. März 2015 den Entwurf der Rahmenvereinbarung überarbeitet und der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden (AGJF) zur Beratung am 12./13. März 2015 überreicht. Die Länder schlagen der Jugend- und Familien- ministerkonferenz (JFMK) mehrheitlich vor, der Rahmenvereinbarung zuzustimmen. Im Weiteren hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Expertise in Auftrag gegeben, mit der unter anderem eine bessere Einbindung in Regelfinan- zierungsstrukturen (zum Beispiel der verschiedenen Sozialgesetzbücher) geprüft werden soll. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3857 3 2. Entspricht es den Tatsachen, dass die Landesregierung die o. g. Frist- setzung versäumt hat, wenn ja, womit wird dies begründet? Die Landesregierung hat am 20. Februar 2015 ihre Stellungnahme übersandt. 3. Welche Position bezieht die Landesregierung mit Blick auf die o. g. Passage des Koalitionsvertrages auf Bundesebene, hinsichtlich einer verstetigten Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser sowie einer Etablierung von Mehrgenerationenhäusern in möglichst allen Kommunen? Die Landesregierung begrüßt, bezogen auf die vorgenannte Passage des Koalitionsvertrages auf Bundesebene, das Engagement der Bundesregierung hinsichtlich einer verstetigten Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser. Die Landesregierung würdigt die Arbeit der Mehrgenerationenhäuser und sieht ihre familienunterstützenden, generationsübergreifenden und integrationsfördernden Angebote, die geleisteten Impulse für die kommunalen Organisationsebenen sowie strukturellen Ebenen als Mehrwert für die soziale Infrastrukturarbeit. Sie sind jedoch für das Land neben anderen familienunterstützenden Angeboten - wie zum Beispiel Familienzentren, Familienbegeg- nungsstätten, Familienbildungseinrichtungen und so weiter - ein weiterer Baustein der familienfördernden und -unterstützenden Strukturen. Insbesondere wird der Mehrwert der Tätigkeit der Mehrgenerationenhäuser für die Kommunen gesehen. Im Rahmen ihrer Planungs- und Steuerungsverantwortung können insbesondere dort die Angebote und Aufgaben der Mehrgenerationenhäuser zum Ausbau und die Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur für alle Altersgruppen entsprechend der Bedarfe genutzt werden. Eine ideelle Förderung und Unterstützung seitens des Landes durch die Einbindung der Mehrgenerationenhäuser in bestehende unterstützende Maßnahmen (Netzwerke, fachliche Kommunikation und Austausch) ist selbstverständlich. Eine unmittelbare Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser im Rahmen einer Personal- und/oder Sachkostenförderung wird jedoch nicht favorisiert und seitens der Landesregierung nicht befürwortet. Mehrgeneratio- nenhäuser haben die Möglichkeit, im Rahmen bestehender Förderprogramme (Ehrenamt, Projekte zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie, Seniorenarbeit) von Landesmitteln zu partizipieren. Über die Etablierung von Mehrgenerationenhäusern ist durch die Kommunen nach Prüfung der jeweiligen regionalen Bedarfslagen zu entscheiden. Drucksache 6/3857 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 4. Welche konkreten Projekte der Mehrgenerationenhäuser werden gegenwärtig durch die Landesregierung unterstützt (bitte bezogen auf das jeweilige Mehrgenerationenhaus darstellen)? Im Jahr 2015 werden folgende Projekte zur Förderung der Familienarbeit, der Seniorenarbeit sowie zum ehrenamtlichen Engagement der Mehrgenerationenhäuser gefördert: Mehrgenerationenhaus, Anschrift Projekt Träger Familien-, Freizeit- und Lernberatungszentrum Platz der Freundschaft 3, Güstrow Familie und Nachbarschaft (FUN) AWO Soziale Dienste gGmbH Magdalenenluster Weg 7, Güstrow Bürgerinitiative "Leben am Reitbahnweg" e. V. Weidegang 9, Neubrandenburg Eltern ABC Bürgerinitiative "Leben am Reitbahnweg" e. V., Weidegang 9, Neubrandenburg Integrativer Freizeittreff BLEICHENECK Katharinenberg 35, Stralsund Stadtteilelternprojekt STEP seniorTrainer-Agentur Kreisdiakonisches Werk Stralsund e. V. Carl-Heydemann-Ring 55, Stralsund ZEBEF e. V. Alexandrinenplatz 1, Ludwigslust MitMachZentrale ZEBEF e. V. Zentrum für Bildung, Erholung und Freizeit, Alexandrinenplatz 1, Ludwigslust Mehrgenerationenhaus Schulstraße 8, Lübz MitMachZentrale Jugendförderverein Parchim/ Lübz e. V. Dargelützer Weg 15, Parchim Seniorenbüro e. V. Neubrandenburg Friedländer Straße 14, Neubrandenburg seniorTrainer-Agentur Seniorenbüro e. V. Neubrandenburg Friedländer Straße 14, Neubrandenburg Haus der Generationen Hans-Grundig-Straße 34 Wismar MitMachZentrale DRK Kreisverband Nordwest- mecklenburg e. V. Pelzerstraße 15, Grevesmühlen „Haus der Generationen“ Blumenthaler Straße 18, Torgelow seniorTrainer-Agentur MitMachZentrale Engagement hält jung Volkssolidarität Kreisverband Uecker-Randow e. V. Albert Einstein Straße 4, Torgelow BÜRGERHAFEN Martin-Luther-Straße 10 Greifswald seniorTrainer-Agentur MitMachZentrale Pommerscher Diakonieverein e. V. Gustav-Jahn-Straße 1, Züssow