Der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. April 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3859 6. Wahlperiode 15.04.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johann-Georg Jaeger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Realisierung des Verkehrsprojektes Deutsche Einheit Nr. 1 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 1 (VDE 1) umfasst den überwiegend zweigleisigen und elektrifizierten Ausbau der Strecken Hagenow Land / Lübeck - Bad Kleinen - Rostock - Stralsund für Streckengeschwindigkeiten von bis zu 160 Kilometer pro Stunde. Der Ausbau der Abschnitte Lübeck - Bad Kleinen sowie Ribnitz-Damgarten West - Velgast soll eingleisig erfolgen, wobei zwischen Lübeck und Bad Kleinen keine Elektrifizierung vorgesehen ist. Der Bau einer Verbindungskurve südwestlich von Bad Kleinen ist nicht Bestandteil des VDE 1. Im Jahr 1991 wurden die Verkehrsprojekte Deutsche Einheit im Bundes- tag beschlossen. VDE Nr. 1 betrifft die Strecke Lübeck - Hagenow Land - Rostock - Stralsund (Grundsteinlegung 6. Februar 1993, vorgesehene Bauzeit 1994 - 2002; aktuell noch nicht abgeschlossen). Die 242 km lange Achse sollte durchgehend zweigleisig und für 160 km/h ausgebaut werden. Dazu gehört auch der Bau der Verbindungskurve Bad Kleinen. 1. Welche Anstrengungen unternimmt die Landesregierung, damit das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 1 in absehbarer Zeit umgesetzt wird? Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung hat das Projekt am 22. März 2013 beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (heute: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) zur Aufnahme in den Bundes- verkehrswegeplan 2015 erneut angemeldet. Drucksache 6/3859 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Das Projekt ist bereits als „Laufendes und fest disponiertes Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs Schiene“ im Bundesverkehrswegeplan 2003 enthalten. 2. Welche Ausbaustandards strebt die Landesregierung für die Strecken Lübeck - Bad Kleinen und Rostock - Stralsund im Weiteren an? Für den Ausbau der Strecke Lübeck - Bad Kleinen hat das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung am 22. März 2013 beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (heute: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) den durchgehend zweigleisigen Ausbau mit Elektrifizierung und Neubau einer Verbindungskurve südwestlich von Bad Kleinen als Projekt zur Aufnahme in den Bundes- verkehrswegeplan 2015 erneut angemeldet. Dieses Projekt ist bereits im Bundesverkehrs- wegeplan 2003 mit der Einstufung „Weiterer Bedarf Schiene“ enthalten. Die von der Landesregierung angestrebten Standards für die Strecke Rostock - Stralsund entsprechen den Planungen des VDE 1 mit einem teilweise zweigleisigen Ausbau und einer durchgehenden Höchstgeschwindigkeit von 160 Kilometern pro Stunde. 3. Wann ist mit dem Ausbau der Verbindungskurve Bad Kleinen zu rechnen und wie viele Züge werden aktuell auf dieser Verbindung prognostiziert? Bauträger des Vorhabens wäre die Deutsche Bahn AG. Voraussetzung für eine Realisierung ist die Aufnahme des in der Antwort zu Frage 2 beschriebenen Vorhabens, das die Verbindungskurve Bad Kleinen einschließt, in den Bundesverkehrswegeplan 2015. Die Deutsche Bahn AG hat das Vorhaben nicht angemeldet, unterstützt es aber. Der Zeitpunkt einer Realisierung des Vorhabens dürfte von der Fertigstellung der festen Fehmarn-Belt- Querung abhängig sein, mit der zum gegenwärtigen Stand erst nach 2020 zu rechnen ist. Das Ausbauvorhaben Lübeck - Bad Kleinen soll der Ableitung des Güterverkehrs in/aus Richtung Berlin/Mitteleuropa nach Fertigstellung der festen Fehmarn-Belt-Querung zur Entlastung des Verkehrsknotens Hamburg und einer neuen Direktverbindung im Personenverkehr zwischen den Oberzentren Lübeck und Schwerin dienen, wozu der Neubau der Verbindungskurve Voraussetzung ist. Aus Sicht der Landesregierung soll das Vorhaben auch dem Schienen- personenfernverkehr zwischen Berlin und Kopenhagen dienen. Prognosen zum künftigen Verkehr werden gutachterlich im Rahmen der Bewertung von Projektanmeldungen für den Bundesverkehrswegeplan 2015 erstellt. Hierzu liegen der Landesregierung derzeit noch keine Angaben vor.