Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. Mai 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3861 6. Wahlperiode 23.06.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Finanzielle Ausstattung Schabernack e. V. - Zentrum für Praxis und Theorie der Jugendhilfe und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung In Mecklenburg-Vorpommern ist das Land für die Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendhilfe nach § 85 Absatz 2 Nummer 8 des Achten Buches Sozial- gesetzbuch (SGB VIII) zuständig. Die zur Erfüllung der Aufgabe notwendigen Leistungen werden unter anderem durch das Zentrum für Praxis und Theorie der Jugendhilfe - ZPT Schabernack e. V. erbracht. Näheres dazu wird in einer Vereinbarung geregelt. 1. Welche Aufgaben nimmt Schabernack e. V. für die Landesregierung i. S. v. § 85 Abs. 2 SGB VIII wahr? a) Welche Aufgaben hat Schabernack e. V. darüber hinaus zu erfüllen? b) Inwieweit hat sich dieses Aufgabenfeld in den letzten 5 Jahren geändert (bitte einzeln nach Aufgabenerweiterung bzw. Aufgaben- reduzierung pro Jahr auflisten, zum Beispiel hinsichtlich der Qualifizierung des Kinderschutzes etc.)? Die Fragen 1 und a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Der ZPT Schabernack e. V. ist als Verein keine Einrichtung des Landes. Drucksache 6/3861 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Der Verein unterstützt die Landesregierung bei der Wahrnehmung der Aufgaben nach § 85 Absatz 2 Nummer 8 SGB VIII. Dazu erarbeitet das ZPT Schabernack e. V. ein Fortbildungs- programm, das jährlich aktualisiert, abgestimmt und veröffentlicht wird. Die darin aufgeführ- ten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen umfassen alle Leistungsbereiche der Kinder- und Jugendhilfe und werden in Form von ein- und mehrtägigen Seminaren, Workshops, Tagungen und Kursreihen angeboten. Der Umfang der Auftragserteilung und die Veränderungen in den einzelnen Aufgabenfeldern der letzten fünf Jahre ergeben sich aus den Leistungsbeschrei- bungen. Darin wird Folgendes geregelt: - Schabernack - Zentrum für Praxis und Theorie der Jugendhilfe e. V. leistet im Sinne des Vertrages zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und Schabernack e. V. im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe von 2010 bis 2014 jährlich mindestens 322 Fortbil- dungstage. Fortbildungstage in Schabernack umfassen acht Unterrichtsstunden à 45 Minu- ten. - Ausgewiesen sind diese Tage im Fortbildungsprogramm, im Internet sowie in den zusätzlichen Werbeträgern in Form von Prospekten, z. B. für Tagungen. Dabei verteilen sich die geplanten Fortbildungstage auf die einzelnen Angebote nach Angaben von Schabernack e. V. wie folgt: Angebote Anzahl der Fortbildungstage in den Jahren 2010 2011 2012 2013 2014 Tagungen 2 4 5 4* 4 Kursreihen 185 176 228 285 246 Interdisziplinäre Themen 13 19 34 49 37 Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit 41 43 31 23 20 Jugend und Beruf - 29 18 - - Kindertagesstätten und Tagespflegepersonen 53 58 58 84 75 Hilfen zur Erziehung 73 62 46 34 34 Spezialaufgaben der Jugendämter 26 25 18 19 20 Pädagogik in Schule - - 21 32 20 Summe der Fortbildungstage 393 416 459 530 456 * In der Zusammenfassung der Leistungsbeschreibung nicht extra ausgewiesen. - Die Differenz aus der Summe der jährlichen Fortbildungstage und dem vereinbarten Mindestumfang von 322 Fortbildungstagen erklärt sich aus dem Ausfallrisiko. - Dazu besteht eine Kapazität von 30 Tagen für externe Veranstaltungen nach Bedarf und Anfrage und 40 Tagen Supervision und Beratung nach Verabredung. Nur nach Maßgabe der Leistungsbeschreibungen besteht ein konkreter Auftrag der Landes- regierung. Neben den vorgenannten Fort- und Weiterbildungsangeboten unterbreitet der Verein nach eigenen Angaben Angebote in Form von Supervision, Coaching, systemischer Organisations- entwicklung und -beratung, Mediation sowie Praxisberatung und -begleitung. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3861 3 Darüber hinaus beteiligt er sich an Projekten und positioniert sich zu jugendrelevanten Forschungsthemen. Im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung arbeitet er professionsübergreifend und bundesweit mit verschiedenen Partnern, Institutionen und Bildungsträgern zusammen. Weitere Informationen können neben dem Fortbildungsprogramm auch unter www.schabernack-guestrow.de abgerufen werden. 2. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt Schabernack e. V. insgesamt und insbesondere für die Fortbildung der Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe seit 2008 (bitte jährlich nach Vollzeit- und Teilzeitstellen sowie nach befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen aufführen)? Den folgenden Tabellen können die durch den ZPT Schabernack e. V. mitgeteilten Informa- tionen zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entnommen werden. Dabei wird zwischen Anzahl der Beschäftigten, Tätigkeitsbereich, Beschäftigungsumfang sowie befristeten und unbefristeten Arbeitsverhältnissen unterschieden. Jahr Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insgesamt davon Referentinnen und Referenten davon Verwaltungs- und Unterstützungskräfte Vollzeit Teilzeit Vollzeit Teilzeit 2008 13 5 - 5 3 2009 10 4 - 2 4 2010 10 3 1 2 4 2011 12 6 - 1 5 2012 12 5 1 - 6 2013 12 3 3 - 6 2014 11 4 1 - 6 2015 11 5 - - 6 Jahr Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insgesamt davon Referentinnen und Referenten davon Verwaltungs- und Unterstützungskräfte befristet unbefristet befristet unbefristet 2008 13 - 5 2 6 2009 10 - 4 1 5 2010 10 - 4 1 5 2011 12 1 5 - 6 2012 12 1 5 - 6 2013 12 1 5 - 6 2014 11 - 5 - 6 2015 11 - 5 - 6 Drucksache 6/3861 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 3. Wie haben sich die Teilnehmerbeiträge des Vereins in den letzten 5 Jahren entwickelt (bitte für die letzten 5 Jahre einzeln auflisten)? Nach Darstellung des ZPT Schabernack e. V. haben sich die Teilnehmerbeiträge des Vereins in den letzten fünf Jahren wie folgt entwickelt: Jahr Höhe des Teilnehmerbeitrags pro Fortbildungstag in Euro 2011 45,00 2012 55,00 2013 55,00 2014 60,00 2015 60,00 Im Einzelfall werden für bestimmte Fortbildungen, wie zum Beispiel die Qualifizierung von Leitungskräften, höhere Beiträge erhoben. 4. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugend- hilfe gibt es insgesamt in Mecklenburg-Vorpommern (bitte für die letzten 5 Jahre einzeln auflisten)? a) Wie viele von ihnen haben die Angebote und Fortbildungen von Schabernack e. V. genutzt (bitte für die letzten 5 Jahre einzeln auf- listen)? b) Ist in den vergangenen 5 Jahren ein gestiegener Bedarf an Fortbil- dungsmaßnahmen zu erkennen? c) Wie viele Fortbildungen, Beratungen und Projekte führte der Verein seit 2008 durch (bitte pro Jahr sowie nach den einzelnen Maßnahmen darstellen)? Der Landesregierung liegen keine Informationen zur Anzahl der insgesamt in der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Mecklenburg-Vorpommern vor. Eine Statistik, aus der diese Information hervorgeht, wird nicht erhoben. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3861 5 Zu a) und b) Nach Darstellung des ZPT Schabernack e. V. ist die Inanspruchnahme von Fort- und Weiterbildungsangeboten in den letzten fünf Jahren gestiegen. Im Einzelnen werden folgende Teilnehmerzahlen ausgewiesen: Jahr Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer 2010 2.999 2011 2.988 2012 3.113 2013 3.691 2014 4.024 Zu c) Nach Darstellung des ZPT Schabernack e. V. hat sich die Anzahl der tatsächlich durchgeführten Fortbildungen, Beratungen und Projekte des Vereins seit 2008 wie folgt entwickelt: Seminar- tage Jahre Anzahl insgesamt davon Kursreihen davon Tagungen davon Beratung davon bereichs- übergreifend und interdisziplinär 2008 421 152 7 21 241 2009 404 187 6 42 169 2010 415 171 5 58 181 2011 386 162 14 44 166 2012 380 168 4 49 159 2013 483 251 11 50 171 2014 448 203 7 45 193 Drucksache 6/3861 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 5. Welchen jährlichen Betrag stellt die Landesregierung Schabernack e. V. unter anderem durch Werkverträge etc. zur Verfügung (bitte einzeln für die letzten 5 Jahre auflisten)? a) Wie setzt sich die Berechnung des jährlichen Betrages zusammen (bitte nach Personal- und Sachkostenanteilen für die letzten 5 Jahre auflisten)? b) Ist der Landesregierung bekannt, dass aufgrund der desolaten seit über 10 Jahren währenden Sparpolitik, nun bereits aus rein finan- ziellen Gründen Entlassungen erfolgt sind? Zu 5 und a) Die Landeregierung hat dem ZPT Schabernack e. V. im Rahmen des Landeshaushalts folgende Beträge zur Verfügung gestellt: Jahr Finanzbetrag auf Grundlage der Vereinbarung in Euro Finanzbetrag für Leistungen außerhalb der Vereinbarung in Euro* 2010 322.200 79.700,01 2011 322.200 110.307,29 2012 372.000 97.973,46 2013 372.000 33.695,49 2014 372.000 32.739,79 * Die Mittel wurden außerhalb des Titels 1025-533.02 „Ausgaben aufgrund von Werkverträgen oder anderer Auftragsformen“ geleistet. Eine Differenzierung dieser Beträge in Personal- und Sachkosten ist nicht möglich. Zu b) Der Landesregierung wurde im März 2015 durch den ZPT Schabernack e. V. telefonisch mitgeteilt, dass einer Mitarbeiterin gekündigt wurde. Die Entscheidung über Kündigungen und Neueinstellungen obliegt dem Verein. 6. Ist der Landesregierung bekannt, dass die Bilanz des Vereins defizitär ist? a) Wenn ja, wie hoch ist dieses Defizit? b) Seit wann besteht das Defizit? c) Welche Ursachen und welche Maßnahmen zur Senkung des Defizites sieht die Landesregierung? Die Fragen 6, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3861 7 Nach Angaben des ZPT Schabernack e. V. in seiner Abrechnung der Haushaltspläne stellt sich die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben mit Stand 31.12. in den Jahren 2010 bis 2014 wie folgt dar: Jahr Einnahmen in Euro Ausgaben in Euro Differenz in Euro 2010 696.373,68 699.241,63 -2.867,95 2011 827.217,12 817.023,40 +10.193,72 2012 808.487,32 838.216,78 -29.729,46 2013 869.268,14 832.296,37 +36.971,77 2014 803.696,29 801.591,44 + 2.104,85 Der ZPT Schabernack e. V. hat die Landesregierung im Januar 2015 darüber unterrichtet, dass der Verein nach eigener Einschätzung nicht in der Lage sei, seine finanziellen Verpflich- tungen im laufenden Haushaltsjahr zu erfüllen. Das voraussichtliche Defizit wurde zu diesem Zeitpunkt durch den Verein auf eine Höhe von ca. 50.000 Euro beziffert. Ob und inwieweit diese Angaben zutreffen, kann zum jetzigen Zeitpunkt seitens der Landesregierung nicht abschließend eingeschätzt werden. Der Landesregierung ist bekannt, dass der Verein in den letzten Jahren verstärkte Anstren- gungen unternommen hat, um den Auswirkungen allgemeiner Kostensteigerungen, erhöhten Fortbildungsbedarfen und notwendigen Instandsetzungen zu begegnen. Bisher war der ZPT Schabernack e. V. in der Lage, die notwendigen Ausgaben durch Einnah- men aus Teilnehmerbeiträgen, Dritt- und Projektmitteln sowie Landesmitteln zu decken. Die Landesregierung unterstützt den ZPT Schabernack e. V. bei der Prüfung, welche Maßnahmen geeignet sind, um das vorbezeichnete Defizit zu senken und die Aufgaben- erfüllung abzusichern. Ein abschließendes Ergebnis liegt noch nicht vor. 7. Welche Mitglieder sind neben der Landesregierung im Schabernack e. V.? a) Besteht aus Sicht der Landesregierung für die weiteren Mitglieder des Schabernack e. V. die Pflicht bzw. Möglichkeit, das o. g. Defizit zu beseitigen? b) Wenn ja, auf Grundlage welcher gesetzlichen Bestimmungen? Die Fragen 7, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Drucksache 6/3861 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Neben dem Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern gehören folgende Mitglieder dem ZPT Schabernack e. V. an: - Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern e. V., - Paritätischer Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V., - Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern e. V., - Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern e. V., - Universität Greifswald, - Hochschule Neubrandenburg, - Volkshochschulverband Mecklenburg-Vorpommern, - Deutsches Jugendherbergswerk Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V., - Kommunaler Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern. Die Mitgliedschaft im ZPT Schabernack e. V. ist nach der Satzung beitragsfrei. Die Satzung des Vereins lässt den Erwerb einer fördernden Mitgliedschaft zu. Bisher wurde von dieser Regelung kein Gebrauch gemacht. Gleichwohl sind die Mitglieder gemäß Satzung verpflichtet, den Zweck des Vereins nach Kräften zu unterstützen. Insoweit ist das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg- Vorpommern das einzige Mitglied im ZPT Schabernack e. V., das diesem Finanzmittel zur Verfügung stellt. 8. Ist die Landesregierung der Ansicht, dass eine Dynamisierung der Mittel des Landes für die Wahrnehmung der Pflichtaufgabe des Landes nach § 85 Absatz 2 Ziffer 8 SGB VIII angesichts der Tarif- erhöhungen angemessen wäre? a) Hat die Landesregierung die Übernahme der Finanzierung analog zum Freistaat Thüringen als Möglichkeit in Betracht gezogen, welche sowohl den Verein und die Nutzung durch die Träger komplett entlastet? b) Wie unterstützt die Landesregierung Schabernack e. V. zur Ein- werbung von Drittmitteln? Zu 8 und a) Die einschlägigen Verhältnisse in Thüringen sind der Landesregierung nicht konkret bekannt. Welche Mittel und Wege erforderlich, angemessen und geeignet sind, um die finanzielle Lage des ZPT Schabernack e. V. zu stabilisieren, wird im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zu bewerten sein. Auf die Antworten zu den Fragen 6 und 7 wird verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3861 9 Zu b) Die Einwerbung von Drittmitteln ist eine originäre Aufgabe des ZPT Schabernack e. V. und liegt nicht in Verantwortung der Landesregierung. 9. Ist der Landesregierung bekannt, dass bei Schabernack e. V. ein Investitionsstau besteht? Wenn ja, in welcher Höhe besteht dieser Investitionsstau? Der Landesregierung ist bekannt, dass bei der Liegenschaft in Güstrow Schabernack Maßnahmen zur Substanzerhaltung, wie zum Beispiel Erneuerung der Fenster, Beleuchtungs- und Sanitäranlagen, erforderlich sind. Die Höhe der geplanten Gesamtausgaben wurde im Jahr 2014 durch den ZPT Schabernack e. V. auf einen Betrag von 20.873,43 Euro beziffert.