Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 21. April 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3866 6. Wahlperiode 23.04.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Schulische Bildung von Kindern aus Familien beruflich Reisender und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. Weiterführende Angaben wären nur mit einem erheblichen Mehraufwand für die Schulen leistbar. Zu der Kleinen Anfrage Drucksache 6/3655 vom 22.02.2015 stelle ich Nachfragen, da die Frage 3 der Drucksache 6/3655 nicht beantwortet worden ist. 1. Welche Anzahl von Kindern anderer Bundesländer besuchte in den Schuljahren 2013/2014 und 2014/2015 (28.02.2015) während des Winterquartiers eine Schule in Mecklenburg-Vorpommern, obwohl diese nicht die zuständige Stammschule ist? Im Schuljahr 2013/2014 befanden sich zum Stichtag 24.01.2014 insgesamt elf Kinder beruflich Reisender in Mecklenburg-Vorpommern im Winterquartier. Im Schuljahr 2014/2015 befanden sich zum Stichtag 15.01.2015 insgesamt 13 Kinder beruflich Reisender in Mecklenburg-Vorpommern im Winterquartier. Drucksache 6/3866 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welches Alter haben die in Frage 1 genannten Schülerinnen und Schüler und welche Jahrgangsstufe besuchen sie jeweils? Schuljahr 2013/2014: - 14 Jahre - Jahrgangsstufe 5 - 15 Jahre - Jahrgangsstufe 5 - 10 Jahre - Jahrgangsstufe 3 - 10 Jahre - Jahrgangsstufe 4 - 7 Jahre - Jahrgangsstufe 1 - 9 Jahre - Jahrgangsstufe 2 - 11 Jahre - Jahrgangsstufe 5 - 15 Jahre - Jahrgangsstufe 8 - 10 Jahre - Jahrgangsstufe 3 - 8 Jahre - Jahrgangsstufe 1 - 9 Jahre - Jahrgangsstufe 2 Schuljahr 2014/2015: - 15 Jahre - Jahrgangsstufe 6 - 11 Jahre - Jahrgangsstufe 4 - 13 Jahre - Jahrgangsstufe 6 - 10 Jahre - Jahrgangsstufe 3 - 14 Jahre - Jahrgangsstufe 8 - 8 Jahre - Jahrgangsstufe 2 - 10 Jahre - Jahrgangsstufe 3 - 12 Jahre - Jahrgangsstufe 6 - 16 Jahre - Jahrgangsstufe 9 - 11 Jahre - Jahrgangsstufe 4 - 9 Jahre - Jahrgangsstufe 2 - 10 Jahre - Jahrgangsstufe 3 - 8 Jahre - Jahrgangsstufe 1 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3866 3 3. Wie wird die Erfüllung der Schulpflicht bei Schülerinnen und Schülern gewährleistet, die ihr Winterquartier in Mecklenburg- Vorpommern haben, aber nicht die Stammschule in Mecklenburg- Vorpommern? Die Kontrolle der Einhaltung der Schulpflicht erfolgt primär durch die jeweils zuständige Stammschule. Diese steht während der Reisezeit in regelmäßigem Kontakt mit den Stützpunktschulen. Insbesondere die Beschulung in einer Stützpunktschule setzt voraus, dass die Erziehungsberechtigten gemäß § 41 Schulgesetz ihr schulpflichtig werdendes oder ihr bereits schulpflichtiges Kind an einer örtlich zuständigen, allgemein bildenden Schule des Primar- oder Sekundarbereichs zum Schulbesuch anmelden (vergleiche auch Punkt 1 „Schulanmeldung“ der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur „Schulische Bildung von Kindern aus Familien beruflich Reisender“). 4. Welche Einrichtung kontrolliert am Ende des jeweiligen Schuljahres das Schultagebuch und gleicht es mit den Inhalten der Rahmenpläne ab? Die Kontrolle der Schultagebücher sowie der Abgleich mit den Inhalten der Rahmenpläne erfolgt durch die jeweilige Stammschule. Hierüber besteht Konsens in der Länderkonferenz „Kinder beruflich Reisender“. Dies bedeutet, dass die jeweils geltenden Rahmenpläne der Länder maßgeblich sind. 5. Wer kontrolliert die Einhaltung der Schulpflicht für Kinder beruflich Reisender während ihres Aufenthaltes an den Stützpunktschulen? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 6. Plant die Landesregierung, vergleichbar mit anderen Bundesländern, den Einsatz von sogenannten Bereichslehrern? Die Landesregierung plant, ab dem Schuljahr 2016/2017 zwei Bereichslehrkräfte schulamts- übergreifend zur Betreuung der Kinder beruflich Reisender einzusetzen.