Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. Mai 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3868 6. Wahlperiode 23.06.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Personal, Mittelausstattung und Arbeit der Jobcenter des Landes und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie hat sich die Anzahl a) der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die das 25. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben, b) die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres in den gemeinsamen Einrichtungen (Jobcentern) und bei den kommunalen Trägern (Optionskommunen) in den Jahren 2010 bis 2014 jährlich entwickelt (bitte für Mecklenburg-Vorpommern insgesamt sowie je Landkreis bzw. kreisfreier Stadt darstellen? Die Fragen 1 a) und 1 b) werden zusammenhängend beantwortet. Die entsprechenden Daten sind auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht. Unter dem Link http://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/ Rubrikensuche_Form.html?nn=31994&year_month=aktuell&pageLocale=de&view=process Form&topicId=17540®ionInd=13 sind die Daten für die einzelnen Landkreise und kreis- freien Städte abgebildet. Die Angaben für das Land Mecklenburg-Vorpommern sind veröffentlicht unter dem Link http://statistik.arbeitsagentur.de/nn_31994/SiteGlobals/ Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_Form.html?view=processForm&resourceId=210368&i nput_=&pageLocale=de&topicId=17582&year_month=aktuell&year_month.GROUP=1&sea rch=Suchen. Drucksache 6/3868 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie hat sich die Anzahl a) der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insgesamt, b) der Fallmanagerinnen und Fallmanager, c) der mit anderen Aufgaben (Leistungsberechnung, Widerspruch- stelle etc.) beauftragen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den gemeinsamen Einrichtungen (Jobcentern) und bei den kommu- nalen Trägern (Optionskommunen) in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2010 bis 2014 jährlich entwickelt (bitte für Mecklenburg- Vorpommern insgesamt sowie je Landkreis bzw. kreisfreier Stadt darstellen)? Die Fragen 2 a), 2 b) und 2 c) werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesregierung liegen keine Daten entsprechend der Fragestellung vor. Angaben zu den nicht mehr existierenden zugelassenen kommunalen Trägern liegen der Landesregierung nicht vor. Die Bildung einer Zeitreihe, die alle in den Jobcentern in Mecklenburg-Vorpommern beschäftigten Personen umfasst, ist deshalb nicht möglich. Angaben zur Summe der Beschäftigten in den gemeinsamen Einrichtungen und beim zugelassenen kommunalen Träger Vorpommern-Rügen sind den folgenden Tabellen zu entnehmen. Schwankungen in den Jahreszahlen basieren auf Trägerschaftswechsel und Fusionen von Jobcentern. Mitarbeiterkapazität in den gemeinsamen Einrichtungen Mecklenburg-Vorpommern - Vollzeitäquivalente (jeweils Dezember des Jahres) 2014 2013 2012 2011 2010 insgesamt 2.341 2.183 2.185 2.604 2.818 Fallmanager/in 91 81 83 95 105 andere Aufgaben 1.122 988 1.009 1.223 1.334 Quelle: Bundesagentur für Arbeit Mitarbeiterkapazität im Jobcenter Vorpommern-Rügen Vollzeitäquivalente (jeweils Dezember des Jahres) 2014 2013 insgesamt 373 382 Fallmanager/in 15 15 andere Aufgaben 247 254 Quelle: Jobcenter Vorpommern-Rügen Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3868 3 3. Wie viele Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter in den gemeinsamen Einrichtungen (Jobcentern) und bei den kommunalen Trägern (Optionskommunen) in Mecklenburg-Vorpommern wurden in den Jahren 2011 bis 2014 befristet beschäftigt? a) Wie lange dauerten die Befristungen durchschnittlich? b) Wie viele Befristungen erfolgten sachgrundlos? c) Aus welchen Sachgründen wurden befristete Arbeitsverhältnisse hauptsächlich abgeschlossen? Angaben zur Summe der Beschäftigten in den gemeinsamen Einrichtungen und beim zuge- lassenen kommunalen Träger Vorpommern-Rügen sind den folgenden Tabellen zu entneh- men. Angaben zur den nicht mehr existierenden zugelassenen kommunalen Trägern liegen der Landesregierung nicht vor. Die Bildung einer Zeitreihe, die alle Befristungen in den Jobcentern in Mecklenburg-Vorpommern umfasst, ist deshalb nicht möglich. Befristungen in den gemeinsamen Einrichtungen Mecklenburg-Vorpommern - Vollzeitäquivalente (jeweils Dezember des Jahres) 2014 2013 2012 2011 befristete Beschäftigung 112 116 103 199 ohne sachlichen Grund 79 84 82 140 Quelle: Bundesagentur für Arbeit Befristungen im Jobcenter Vorpommern-Rügen Vollzeitäquivalente (jeweils Dezember des Jahres) 2014 2013 befristete Beschäftigung 31 51 ohne sachlichen Grund 4 13 Quelle: Jobcenter Vorpommern-Rügen Zu a) Der Landesregierung liegen zur durchschnittlichen Dauer von Befristungen in gemeinsamen Einrichtungen keine Angaben vor. Beim zugelassenen kommunalen Träger Vorpommern- Rügen betrug die durchschnittliche Dauer im Jahr 2013 elf und in 2014 zehn Monate. Zu b) Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Drucksache 6/3868 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Zu c) Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit und des zugelassenen kommunalen Trägers wurden befristete Arbeitsverhältnisse hauptsächlich zur Vertretung von abwesenden Mitar- beiterinnen und Mitarbeitern geschlossen [§ 14 Abs. 1 Nr. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)]. 4. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Zahl der Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner für Leistungsempfängerinnen/ Leistungsempfänger in den Jobcentern und Optionskommunen des Landes und über die Häufigkeit, mit der diese wechseln? a) Inwieweit kann - im Gegensatz zu einem ständigen Wechsel - die möglichst konstante Betreuung von Leistungsempfängerinnen/ Leistungsempfängern in den Jobcentern zum Aufbau eines Vertrauensverhältnisses und zu einer besseren Betreuung beitragen? b) Welche Gründe werden für den häufigen Wechsel der Fallmanage- rinnen/Fallmanager angeführt? Hierzu liegen der Landesregierung keine Daten vor. Zu a) Eine kontinuierliche Betreuung durch eine/n Ansprechpartner/in unterstützt im Regelfall den Aufbau eines Vertrauensverhältnisses. Zu b) Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3868 5 5. In wie vielen Fällen kam es im Jahr 2014 in den Jobcentern und Optionskommunen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ein- stellung der Zahlung von Leistungen des SGB II infolge vermeintlich nicht oder nicht rechtzeitig eingegangener Anträge? a) Wie stellen die Jobcenter und Optionskommunen in Mecklenburg- Vorpommern sicher, dass abgegebene oder auf dem Postweg zugegangene Anträge zeitnah dem zuständigen Mitarbeiter zur weiteren Bearbeitung zugestellt werden? b) Wie reagieren die Jobcenter und Optionskommunen, wenn sich vermeintlich nicht zugegangene Anträge zu einem späteren Zeit- punkt wieder anfinden? Hierzu liegen der Landesregierung keine Daten vor. Zu a) Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit und des zugelassenen kommunalen Trägers werden eingegangene Anträge täglich an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Zu b) Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit und des zugelassenen kommunalen Trägers werden entsprechende Anträge sofort bearbeitet. 6. Über welche formale Ausbildung müssen Mitarbeiterinnen/Mitar- beiter im Jobcenter verfügen, um als Fallmanagerin/Fallmanager oder in der Leistungsabteilung tätig sein zu dürfen? a) Wie viele Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter in den Jobcentern und Optionskommunen des Landes verfügen über eine Ausbildung in der Arbeitsverwaltung? b) Wie viele Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter in den Jobcentern und Optionskommunen des Landes sind „Seiteneinsteigerinnen/Seiteneinsteiger “? Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit und des zugelassenen kommunalen Trägers ist für die Ausübung einer Tätigkeit als Fallmanagerin/Fallmanager ein Hochschulabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation notwendig. Drucksache 6/3868 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Im Bereich der Leistungsabteilung liegen unterschiedliche Qualifikationsvoraussetzungen entsprechend der zu besetzenden Stellen vor. Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter benötigen einen Hochschulabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation. Fachassisten- tinnen und Fachassistenten benötigen eine abgeschlossene Ausbildung als Fachangestellte(r) für Arbeitsförderung, Fachangestellte(r) für Arbeitsmarktdienstleistungen, Verwaltungsfach- angestellte(r), Sozialversicherungsfachangestellte(r) oder eine entsprechende vergleichbare Qualifikation. Zu a) und b) Der Landesregierung liegen Daten entsprechend der Fragestellung nicht vor. 7. Wie lange dauerte es in den Jobcentern und Optionskommunen des Landes im Jahre 2014 durchschnittlich, bis ein gestellter Antrag auf Leistungen nach dem SGB II bewilligt und die Zahlung auf das Konto der Leistungsberechtigten angewiesen wurde? a) Inwieweit sind auch in Mecklenburg-Vorpommern Fälle bekannt, in denen über Wochen und Monate keine Bearbeitung von Anträgen bzw. keine Anweisungen von Zahlungen erfolgten? b) Welche Gründe führten zu den Abweichungen gegenüber dem Durchschnittswert? Die Bearbeitungsdauer eines Antrags auf Grundsicherungsleitungen wird gemessen an der Anzahl der Arbeitstage vom Tag der Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen bis zum Tag der Entscheidung über den Antrag. Antragsteller nehmen jedoch häufig eine längere Bearbeitungsdauer wahr, da auch der Zeitraum von der ersten Abgabe unvollständiger Unterlagen bis zur Vorlage eines vollständigen Antrags als Teil der Bearbeitungsdauer empfunden wird. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3868 7 Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit benötigten Antragsteller bei gemeinsamen Einrichtungen im Jahresdurchschnitt 8,5 Arbeitstage, um nach der ersten Antragstellung alle notwendigen Unterlagen für die Entscheidung einzureichen. Von der Vorlage eines vollständigen Antrags bis zur Entscheidung benötigten die gemeinsamen Einrichtungen im Jahresdurchschnitt 5,2 Arbeitstage. Angaben zur Bearbeitungsdauer beim zugelassenen kommunalen Träger liegen der Landes- regierung nicht vor. Zu a) Der Landesregierung sind keine derartigen Fälle bekannt. Zu b) Es wird auf die Antwort zu Frage 7 a) verwiesen. 8. Wie haben sich die Verwaltungsausgaben in den Jobcentern und Optionskommunen des Landes seit dem Jahr 2005 bis zum Haus- haltsansatz 2015 jährlich in folgenden Kennzahlen entwickelt a) Verwaltungskosten Haushaltsansatz, b) Verwaltungskosten Ausgaben-Ist und c) Verwaltungskosten pro erwerbsfähigen Leistungsberechtigten? Zu 8 a) und 8 b) Die Haushaltsansätze und Ist-Ausgaben des Verwaltungskostenbudgets in den gemeinsamen Einrichtungen und des zugelassenen kommunalen Trägers Vorpommern-Rügen sind den folgenden Tabellen zu entnehmen. Angaben zu den nicht mehr existierenden Options- kommunen liegen der Landesregierung nicht vor. Verwaltungskostenbudget in den gemeinsamen Einrichtungen Jahr Soll (1.000 Euro) Ist-Ausgaben (1.000 Euro) 2005 120.722 115.828 2006 128.329 121.100 2007 124.194 120.255 2008 127.651 131.412 2009 134.809 141.247 2010 152.533 146.816 2011 139.986 138.242 2012 114.830 118.391 2013 109.696 119.920 2014 119.012 133.628 2015 116.287 Quelle: Angaben der Bundesagentur für Arbeit Drucksache 6/3868 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Verwaltungskostenbudget im Jobcenter Vorpommern-Rügen Jahr Soll (1.000 Euro) Ist-Ausgaben (1.000 Euro) 2013 23.274 23.083 2014 24.186 23.791 2015 24.007 Quelle: Jobcenter Vorpommern-Rügen Zu 8 c) Eine Berechnung der Verwaltungskosten pro erwerbsfähigem Leistungsberechtigten ist nicht möglich, da Angaben zum Verwaltungskostenbudget für die nicht mehr existierenden zuge- lassenen kommunalen Träger nicht vorliegen und somit eine Gesamtsumme für Mecklenburg- Vorpommern nicht gebildet werden kann. 9. Wie haben sich die Ausgaben für die Eingliederung (Eingliederungs- mittel) pro erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ohne Sonder- programme des Bundes in den Jobcentern und Optionskommunen des Landes seit dem Jahr 2005 bis zum Haushaltsansatz 2015 jährlich entwickelt? a) Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass seit Jahren Eingliederungsmittel, die zur Integration von langzeitarbeitslosen Frauen und Männer gedacht waren, für die Deckung der Verwal- tungsausgaben eingesetzt werden müssen, weil die Verwaltungs- haushalte nicht auskömmlich ausfinanziert werden? b) Wie bewertet die Landesregierung den Sachverhalt, dass die vom Bund zur Verfügung gestellten Eingliederungsmittel zur Integra- tion von langzeitarbeitslosen Frauen und Männer für Jobcenter und Optionskommunen in Mecklenburg-Vorpommern seit dem Jahr 2009 um mehr als 50 Prozent reduziert wurden, obwohl die Anzahl der Arbeitslosen im SGB-II-Bezug dagegen um 21 Prozent rück- läufig war? c) Was hat die Landesregierung unternommen, um gegenüber dem Bund die auskömmliche Finanzierung der Verwaltungskosten der Jobcenter und Optionskommunen einzufordern (bitte Gremium und Datum der Initiative angeben)? Das Eingliederungsmittelbudget pro erwerbsfähigem Leistungsberechtigten ist folgender Tabelle zu entnehmen. Die Angaben liegen nur für die Jahre 2007 bis 2013 vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3868 9 Jahr Eingliederungsmittelbudget pro erwerbsfähigem Leistungsberechtigten (in Euro) 2007 1.231 2008 1.536 2009 1.542 2010 1.538 2011 1.157 2012 966 2013 854 Quelle: Berechnungen auf Basis der Eingliederungsbilanzen nach § 54 SGB II der Bundesagentur für Arbeit (mit Daten der zugelassenen kommunalen Träger). Zu a) und b) Grundsätzlich handelt es sich bei den Titeln „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ und „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ um gegenseitig deckungsfähige Titel. Umschichtungen in das Verwaltungskostenbudget wurden, mit Ausnahme der Jahre 2008/2009, erst seit dem Jahr 2012 notwendig. In den anderen Jahren wurden Umschichtungen vom Verwaltungskostenbudget in das Eingliederungsmittelbudget durchgeführt. Insbesondere für die Integration langzeitarbeitsloser Menschen sind vielfach besonders intensive Bemühungen notwendig. Vor diesem Hintergrund sind die Handlungsmöglichkeiten der Jobcenter durch die geringeren Mittelzuweisungen eingeschränkt. Eine auskömmliche Ausgestaltung des Verwaltungskostenbudgets, aber auch des Eingliederungsmittelbudgets ist dringend erforderlich, um zum Beispiel Handlungsspielräume für mehrjährige Förderungen zu eröffnen. Zu c) Die Landesregierung setzt sich regelmäßig für eine auskömmliche Ausstattung des Verwal- tungs- und Eingliederungsmittelbudgets ein. Im Rahmen der 90. Arbeits- und Sozialminister- konferenz hat Mecklenburg-Vorpommern als Mitantragssteller einen Antrag zur Auskömm- lichkeit des Verwaltungskostenbudgets eingebracht. Weiterhin wurde der Antrag zur Höhe des Eingliederungsmittelbudgets unterstützt. Auch im Rahmen des Bund-Länder-Ausschusses gemäß § 18c Zweites Buch Sozialgesetz- buch (SGB II) wurde die auskömmliche finanzielle Ausstattung wiederholt eingefordert. Weiterhin wird die Forderung nach einer auskömmlichen Ausstattung der Budgets auch in den Kooperationsausschüssen des Landes mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemäß § 18 b SGB II regelmäßig erneuert. Drucksache 6/3868 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 10 10. Inwieweit sieht die Landesregierung den Bund in der Pflicht, mehr Mittel in die Integration von langzeitarbeitslosen Frauen und Männern zu investieren als über den Haushaltsansatz 2015 zugebilligt wurde und über ein Bundesprogramm hinaus, mit welchem nicht einmal 700 langzeitarbeitslosen Frauen und Männern aus Mecklenburg- Vorpommern (ca. 1 Prozent der Arbeitslosen im SGB-II-Bezug im Februar 2015) eine neue Perspektive eröffnet werden soll? Die Landesregierung sieht den Bund in der Pflicht, das Verwaltungskosten- und Einglie- derungsmittelbudget auskömmlich auszustatten.