Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. April 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3871 6. Wahlperiode 23.04.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Beschäftigungsverhältnisse von Asylbewerbern und ANTWORT der Landesregierung Asylbewerber haben derzeit nach 3 Monaten die Möglichkeit, einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachzugehen. 1. Wie viele Asylbewerber halten sich derzeit (Stand: 31.03.2015) in Mecklenburg-Vorpommern auf, wie viele davon länger als 3 Monate? Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat mitgeteilt, dass die Angaben aus dem Ausländerzentralregister zum Stichtag 31.03.2015 noch nicht vorliegen. Zum Stichtag 28.02.2015 hielten sich nach Angaben des Ausländerzentralregisters in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 5.747 Asylbewerberinnen und Asylbewerber im Verfahren auf, davon 4.048 Personen länger als drei Monate. 2. Wie viele der sich in Mecklenburg-Vorpommern länger als 3 Monate aufhaltenden Asylbewerber befinden sich in einer sozialversiche- rungspflichtigen Beschäftigung a) in einer Ausbildung? b) in einem Arbeitsverhältnis? Die Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Nord, hat mitgeteilt, dass eine Beantwor- tung im Sinne der Frage nicht möglich ist, da in der Statistik über den Bestand an sozialver- sicherungspflichtigen Beschäftigten lediglich nach Nationalitäten differenziert wird, jedoch nicht nach einem aufenthaltsrechtlichen Status.