Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 29. April 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3874 6. Wahlperiode 30.04.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE Gedenktag 8. Mai und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Der 8. Mai als Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des 2. Weltkrieges wird in Mecklenburg-Vorpommern als Gedenktag vielfältig gewürdigt. Den 70. Jahrestag nehmen viele Einrichtungen auf Landes- und kommunaler Ebene zum Anlass, des Ereignisses in Ausstellungen und Veranstaltungen zu gedenken. Zudem widmen sich viele Einrichtungen auch unabhängig von dem Gedenktag den verschiedenen Aspekten des zweiten Weltkrieges, von den geschichtlichen Hintergründen über das Gedenken an die Opfer bis zu den weitreichenden Auswirkungen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Das Feiertagsgesetz Mecklenburg-Vorpommern bestimmt den 8. Mai als Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des 2. Weltkrieges zu einem Gedenktag in unserem Bundesland. 1. Durch welche Maßnahmen (etwa Beflaggung) und Aktivitäten (z. B. Gedenkveranstaltung) kann oder sollte dem 8. Mai auf der Grundlage des Feiertagsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern auf Landes- sowie auf kommunaler Ebene gedacht werden? Der 8. Mai ist in § 8 Absatz 2 Nr. 3 des Feiertagsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern als Gedenktag bestimmt. Regelungen zur Ausgestaltung dieses Tages enthält das Feiertagsgesetz Mecklenburg-Vorpommern nicht. Ergänzend wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Drucksache 6/3874 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welche praktischen Erfahrungen liegen der Landesregierung bei der Ausgestaltung des 8. Mai als Gedenktag in unserem Bundesland sowohl von der Landes- als auch der kommunalen Ebene vor? Erhebungen über die Art der Ausgestaltung des 8. Mai als Gedenktag liegen der Landesregierung nicht vor. 3. Hat die Landesregierung gegenüber den Kommunen Handlungsempfehlungen , Richtlinien oder Orientierungen im Zusammenhang mit der Ausgestaltung des 8. Mai als Gedenktag herausgegeben oder beabsichtigt sie dies und sind ihr solche Maßnahmen der unteren Rechtsaufsichtsbehörden gegenüber Ämtern und Gemeinden bekannt? Die Landesregierung hat gegenüber den Kommunen keine Handlungsempfehlungen, Richtlinien oder Orientierungen im Zusammenhang mit der Ausgestaltung des 8. Mai als Gedenktag herausgegeben und beabsichtigt dies auch nicht. Entsprechende Maßnahmen der unteren Rechtsaufsichtsbehörde gegenüber Ämtern und Gemeinden sind der Landesregierung nicht bekannt. 4. Mit welchen Maßnahmen wird die Landesregierung 2015 (70. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des 2. Weltkrieges) den 8. Mai als Gedenktag gestalten? Die verschiedenen Gedenkveranstaltungen stellen in der Regel einen Bezug zu den lokal relevanten Jahrestagen der Befreiung und des Kriegsendes her. Der Ministerpräsident wird, wie auch in den vergangenen Jahren, am 8. Mai einen Kranz am Mahnmal „Die Mutter“ in Raben Steinfeld niederlegen. Die Landeszentrale für politische Bildung fördert im Umfeld des 8. Mai 2015 die Durchführung verschiedener Gedenkveranstaltungen zur Befreiung der Konzentrationslager, unter anderem in Wöbbelin. Hier wird auch der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur anwesend sein. Darüber hinaus organisiert die Landeszentrale für politische Bildung zusammen mit der Landesbeauftragten für die Stasiunterlagen und der Hansestadt Demmin eine Tagung zum Kriegsende in Demmin. Die Theater und Orchester GmbH Neubrandenburg/Neustrelitz wird ein Gedenkkonzert in der Konzertkirche Neubrandenburg abhalten. Darüber hinaus plant die Stiftung Mecklenburg eine virtuelle Ausstellung zum 70. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des 2. Weltkrieges. Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur beabsichtigt, an einer entsprechenden Veranstaltung an diesem Tag teilzunehmen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3874 3 5. Welchen Regelungsbedarf sieht die Landesregierung ggf. zur weiteren untergesetzlichen Ausgestaltung des 8. Mai als Gedenktag in Mecklenburg-Vorpommern? Ein Regelungsbedarf wird angesichts der bestehenden Aktivitäten nicht gesehen.