Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. April 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3877 6. Wahlperiode 24.04.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Das Land fördert die Kinder- und Jugendarbeit gemäß § 6 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes - KJfG M-V jährlich durch die Bereit- stellung finanzieller Mittel. In der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2595 führt die Landesregierung in Beant- wortung der Frage 259 auf Seite 234 aus: „Die Landesförderung beträgt derzeit jährlich pauschal 5,11 Euro je 10- bis 26-Jährigem …“ 1. Seit wann beträgt die Landesförderung je 10- bis 26-jährigem Jugend- lichen 5,11 Euro bzw. den davor geltenden D-Mark-Betrag von 10 DM? Die pro-Kopf-Förderung beträgt seit dem Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 1998 5,11 Euro beziehungsweise 10 DM. Drucksache 6/3877 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie viel betrug die allgemeine Kostensteigerung in Prozent seit dem Jahr 1997 bis zum Jahr 2014 jährlich sowie in der Summe bundesweit und in Mecklenburg-Vorpommern über den gesamten Zeitraum von 1997 bis 2014? Nach Auskunft des Statistischen Amtes trifft grundsätzlich die deutsche amtliche Preis- statistik keine Aussagen zu Kostensteigerungen und Kaufkraft. 3. Auf welchen Betrag beläuft sich die Kaufkraft von 5,11 Euro abzüg- lich der allgemeinen jährlichen Kostensteigerung seit dem Jahr 1997? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 4. Inwieweit sieht es die Landesregierung für geboten an, den Förder- betrag des Landes je 10- bis 26-jährigem Jugendlichen mit dem nächsten Doppelhaushalt um welchen Betrag zu erhöhen? Wenn die Landesregierung dies nicht für geboten ansieht, warum nicht? Eine Erhöhung des Pro-Kopf-Betrages ist seitens der Landesregierung nicht vorgesehen, da er für ausreichend angesehen wird. 5. In welchen Punkten plant die Landesregierung das KJfG M-V im Jahr 2015 (vorab oder im Zuge der Haushaltsberatungen) zu ändern? Entsprechende Änderungen sind nicht geplant. 6. In welcher Höhe wurden Mittel für welche Projekte in den Jahren 2014 und 2015 aus den Haushaltstiteln 633.62 (neu) und 684.62 (neu) im Kapitel 1025 beantragt und bewilligt? Eine Unterteilung nach Titeln gab es bei der Beantragung durch die Träger nicht. Die Mittel wurden bei der Bescheidung den in Rede stehenden Titeln im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zugeordnet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3877 3 Haushaltsjahr 2014 Titel 1025 - 63362 MG 61 (neu) Projekt beantragt bewilligt Jugendberufshilfe/Kompetenzagentur 28.548,18 Euro 28.548,18 Euro Landkreis Ludwigslust-Parchim Jugendberufshilfe/Kompetenzagentur 18.864,50 Euro 18.864,50 Euro Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Jugendberufshilfe/Kompetenzagentur 64.000,00 Euro 64.000,00 Euro Landkreis Vorpommern-Greifswald Titel 1025-684.62 MG 61 (neu) Projekt beantragt bewilligt Beteiligungswerkstatt des Landesjugendrings 174.000,00 Euro 89.700,00 Euro* Jugendserver des Bundesjugendrings 5.000,00 Euro 5.000,00 Euro Zeitensprünge 30.000,00 Euro 30.000,00 Euro Familienerholung 5.360,00 Euro 5.360,00 Euro * anteilig von 174.000,00 Euro Bewilligungssumme Haushaltsjahr 2015 Titel 1025 - 63362 MG 61 (neu) Projekt beantragt bewilligt Fan-Projekt Neustrelitz 40.000,00 Euro 40.000,00 Euro Personalstelle Schulsozialarbeit JVA 5.109,20 Euro 5.109,20 Euro Neustrelitz Titel 1025-684.62 MG 61 (neu) Projekt beantragt bewilligt Beteiligungswerkstatt des Landesjugendrings 174.000,00 Euro 174.000,00 Euro Landesjugendrings Jugendserver des Bundesjugendrings 5.000,00 Euro 5.000,00 Euro Mediale Selbstbestimmung 16.000,00 Euro 8.000,00 Euro Schwimmender Lernort 21.400,00 Euro 21.400,00 Euro Ander(e)s Lernen in Schule 50.000,00 Euro 44,66 Euro* Rock On Wheels M-V 49.600,00 Euro 455,34 Euro** Zeitensprünge 45.000,00 Euro 15.000,00 Euro*** * anteilig von 42.444,66 Euro Bewilligungssumme ** anteilig von 44.455,34 Euro Bewilligungssumme *** anteilig von 45.000,00 Euro Bewilligungssumme Drucksache 6/3877 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 7. Womit begründet die Landesregierung die Notwendigkeit der Förde- rung der Jugendarbeit öffentlicher und freier Träger außerhalb der Förderung nach dem KJfG M-V? Der Pro-Kopf-Betrag und der Ansatz für die Jugendarbeit freier Träger (Titel 1025-684.61 MG 61) wird seitens der Landesregierung grundsätzlich als ausreichend erachtet. Bei der Förderung der Jugendarbeit öffentlicher und freier Träger außerhalb der Förderung nach dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJHG M-V) handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Landes. In den Haushaltsjahren 2014/2015 wurden Mittel für Projekte mit Modellvorhaben und Innovationscharakter zur Förderung der Jugendarbeit neben der Förderung nach dem KJfG M-V durch den Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellt.