Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. Mai 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3880 6. Wahlperiode 07.05.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Begleitung der allgemein bildenden Schulen durch das Unterstützungssystem und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. Weiterführende Angaben wären nur mit einem erheblichen Mehraufwand für die Schulen leistbar. Zu der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 6/3734 stelle ich Nachfragen, da die Angaben sich nicht vollständig analysieren lassen, weil unter anderem keine Aussagen zu den jährlichen Haushaltsresten getätigt wurden. 1. Wie haben sich die Mittel, einschließlich der übertragenen Reste, für das „Budget für Schulen zur Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte“ seit dem Haushaltsjahr 2012 bis 2014 entwickelt (bitte getrennt nach Haushaltsjahren, bereitgestellte Mittel und Reste angeben)? Den öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern standen in den Haushaltsjahren 2012 bis 2014 die in der folgenden Tabelle dargestellten Mittel (Angaben in Euro) als „Budgets für Schulen zur Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte“ zur Verfügung. Drucksache 6/3880 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Haushaltsansatz Haushaltsreste des Vorjahres Gesamt 2012 0750/525.75 Maßnahmegruppe 74 300.000,00 2.500.454,68 2.800.454,68 2013 0750/525.75 Maßnahmegruppe 74 300.000,00 2.303.287,92 2.603.287,92 2014 0750/525.16 Maßnahmegruppe 72 300.000,00 1.473.474,51 1.773.474,51 2. Wie erklärt die Landesregierung den Haushaltsrest von ca. 2 Millionen Euro seit dem Jahr 2012? Die Schulen haben entsprechend der Fortbildungsbedarfe und ihren Möglichkeiten Fort- und Weiterbildungen für Lehrkräfte umgesetzt. Vor dem Hintergrund der Übertragbarkeit steht es den Schulen frei, Mittel anzusparen, um auf diese Weise höherwertige und kostenintensivere Fortbildungen finanzieren zu können. Zudem hat sich die Restesumme seit 2012 sukzessive verringert. 3. Welche Gründe führt die Landesregierung dafür an, im Doppelhaushalt 2014/2015 jährlich 300.000 Euro für das „Budget für Schulen zur Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte“ zur Verfügung zu stellen, obwohl in den vergangenen Haushaltsjahren mehr als 600.000 Euro aus diesem Titel abgeflossen sind? Im Landesprogramm „Zukunft des Lehrerberufs“ wurde die Maßnahme „Budgets für Schulen zur Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte“ für den Zeitraum 2010 bis 2014 implementiert. Der Mittelansatz im Doppelhaushalt 2014/2015 zielte auf eine Verstetigung der Budgets und wurde im Rahmen der Haushaltsverhandlungen zunächst mit 300.000 Euro veranschlagt. Der seit dem Doppelhaushalt 2014/2015 neu veranschlagte Titel 0750/525.16 Maßnahmegruppe 72 hat ebenfalls einen Übertragbarkeitsvermerk, um abzusichern, dass unter Nutzung der Ansatzmittel und der Reste die Auskömmlichkeit der Mittel und die Umsetzung der Fort- und Weiterbildungsbedarfe für Lehrkräfte der öffentlichen Schulen des Landes gewährleistet werden können. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3880 3 4. Welche Änderungen plant die Landesregierung für das „Budget für Schulen zur Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte“, um den Schulen eine sichere Planungsgrundlage der Fortbildungen zu gewährleisten? Die Meinungsbildung der Landesregierung über den Entwurf des Doppelhaushaltes 2016/2017 ist noch nicht abgeschlossen. Die Entscheidung über den Haushalt obliegt dem Landtag.