Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. Mai 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3898 6. Wahlperiode 07.05.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Ursula Karlowski, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Notwendigkeit einer Neubewertung der Flächennutzung im Feuchtgebiet am Laakkanal und ANTWORT der Landesregierung Laut Medienberichten vom 27.03.2015 beabsichtigt das Land, Flächen der Nordic Yards Werftengruppe am Ufer des Breitlings in Rostock zu kaufen. Das Gelände soll als Industriestandort weiterentwickelt werden (siehe z. B. Norddeutsche Neueste Nachrichten vom 27. März 2015). Für die Bereitstellung von Industrieflächen wird jedoch gerade der wertvolle, direkt angrenzende geschützte Landschaftsbestandteil „Feuchtgebiet Am Laakkanal“ aufgelöst. Bei einem Ankauf der Nordic Yards Flächen wäre dies nicht mehr notwendig . Das Feuchtgebiet könnte im bisherigen Umfang erhalten bleiben. 1. Wie bewertet die Landesregierung die durch den Flächenkauf neu ent- stehende Situation der Flächenverfügbarkeit für hafenaffine Industrie im Bereich des Hafenstandortes Rostock? Das Land Mecklenburg-Vorpommern und die Hansestadt Rostock führen bereits seit geraumer Zeit Gespräche über einen Erwerb von Flächen der Nordic Yards Werftengruppe. Ein Abschluss ist bislang nicht erfolgt. Unabhängig von diesbezüglichen Gesprächen gibt es aufgrund des vermehrten Bedarfs an Bauflächen für die Ansiedlung insbesondere hafenaffiner Industrie- und Gewerbebetriebe Anfragen und Interessenbekundungen, in deren Ergebnis davon auszugehen ist, dass auch im Falle verfügbarer Ansiedlungsflächen auf dem Werftgelände die Erweiterungsflächen des Maritimen Gewerbegebietes Groß Klein für Industrieansiedlungen benötigt werden. Drucksache 6/3898 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Sieht die Landesregierung nunmehr Möglichkeiten, die Auflösung des ehemaligen geschützten Landschaftsbestandteils „Feuchtgebiet am Laakkanal“ rückgängig zu machen? Aus den oben genannten Gründen wird keine Veranlassung gesehen, die begonnene Flächenentwicklung infrage zu stellen. 3. Ist der vonseiten der Hansestadt Rostock geplante Deponiekauf (siehe zum Beispiel Dokument der Bürgerschaft Rostock 2014/BV/5427-08 (NB): „Für den beabsichtigten Ankauf der Deponie Groß-Klein sind für zukünftige Nachsorgeaufwendungen im Ergebnishaushalt Rückstellungen zu bilden“) im Falle des Ankaufs von Industrieflächen von Nordic Yards durch das Land hinfällig? Der Deponiekauf wird nach hiesigem Kenntnisstand von der Hansestadt Rostock gegenwärtig nicht verfolgt.