Die Finanzministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 24. April 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3915 6. Wahlperiode 27.04.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Infrastrukturbericht und ANTWORT der Landesregierung Im Dezember 2014 hat das Finanzministerium Schleswig-Holstein einen Infrastrukturbericht vorgelegt. Darin wird ein ressortübergreifender Überblick über die Sanierungsbedarfe und die erforderlichen Investitionen, u. a. in den Bereichen Verkehr, Bildung, Gesundheit, Liegenschaften, Kommunikation und Kultur im Land Schleswig-Holstein veröffentlicht. Darüber hinaus wird auch die Infrastruktur in Verantwortung der Kommunen und des Bundes betrachtet. Der Infrastrukturbericht weist die Mittelbedarfe, die in der Finanzplanung berücksichtigten Mittel und die sich daraus gegebenenfalls ergebende Deckungslücke aus. 1. Beabsichtigt die Landesregierung, einen vergleichbaren Infrastruktur- bericht vorzulegen? a) Wenn ja, wann? b) Wenn nicht, warum nicht? Drucksache 6/3915 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Liegt der Landesregierung eine ressortübergreifende Bestandsauf- nahme über den Sanierungs- und Investitionsbedarf der Landesinfrastruktur vor, die in der vollständigen oder überwiegenden Verantwortung des Landes liegt und wenn ja, in welcher Form liegt die Bestandsaufnahme vor? Zu 1 und 2 Gemäß § 11 Absatz 3 Finanzausgleichsgesetz (FAG, Bundesgesetzblatt Teil I, Seiten 3955, 3956), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2014 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2411) geändert wurde, ist Mecklenburg-Vorpommern als neues Bundesland im Zusammenhang mit dem Erhalt der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (SoBEZ) zum Abbau der teilungsbedingten Sonderlasten verpflichtet, dem Stabilitätsrat jährlich in Form der Fortschrittsberichte „Aufbau Ost“ unter anderem auch über die Fortschritte bei der Schließung der Infrastrukturlücke in Mecklenburg-Vorpommern zu berichten. Diese Fortschrittsberichte „Aufbau Ost“ für Mecklenburg-Vorpommern werden durch das Finanzministerium erstellt. Bei der Erarbeitung dieser Berichte werden alle Landesressorts beteiligt. Über die Fortschrittsberichte „Aufbau Ost“ unterrichtet die Landesregierung jährlich auch den Landtag Mecklenburg-Vorpommern, zuletzt mit dem Fortschrittsbericht „Aufbau Ost“ Mecklenburg-Vorpommern 2013 (Landtagsdrucksache 6/3276). Die Fortschrittsberichte für Mecklenburg-Vorpommern enthalten unter anderem Angaben über die Höhe der durch Land und Kommunen umgesetzten Infrastrukturinvestitionen. Zudem werden Aussagen zu ausgewählten Infrastrukturbereichen, zu Infrastrukturbeständen und zu einzelnen Investitionsmaßnahmen des Landes getätigt (vergleiche Ziffer 3 des Fortschrittsberichts „Aufbau Ost“ Mecklenburg-Vorpommern 2013). Damit gibt die Landesregierung mit den Fortschrittsberichten detailliert Auskunft über die Entwicklung der Infrastruktur und über die Anstrengungen des Landes zum Abbau der Infrastrukturlücke. Darüber hinausgehende Berichte zum Thema Infrastrukturinvestitionen sind seitens der Landesregierung nicht geplant. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3915 3 3. Liegt der Landesregierung eine ressortübergreifende Bestandsauf- nahme über den Sanierungs- und Investitionsbedarf der Infrastruktur vor, die in der vollständigen oder überwiegenden Verantwortung des Bundes liegt und wenn ja, in welcher Form liegt die Bestandsaufnahme vor? 4. Liegt der Landesregierung eine ressortübergreifende Bestandsauf- nahme über den Sanierungs- und Investitionsbedarf der Infrastruktur vor, die in der vollständigen oder überwiegenden Verantwortung der Kommunen liegt und wenn ja, in welcher Form liegt die Bestandsaufnahme vor? Zu 3 und 4 Ressortübergreifende Bestandsaufnahmen über Sanierungs- und Investitionsbedarfe der Infrastruktur, die in der vollständigen oder überwiegenden Verantwortung des Bundes beziehungsweise der Kommunen liegen, liegen der Landesregierung nicht vor.