Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 29. April 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3916 6. Wahlperiode 30.04.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sanierung der historischen Gewächshäuser im Botanischen Garten der Universität Greifswald und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie bewertet die Landesregierung die bauhistorische Bedeutung der historischen Gewächshäuser im Botanischen Garten der Universität Greifswald? Die Prüfung des Denkmalwertes kam am 14. August 2014 zu dem Ergebnis, dass die 1886 fertiggestellte Gewächshausanlage der Universität Greifswald, Münterstraße 2, aus geschicht- lichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen gemäß § 2 Absatz 1 Denkmalschutz- gesetz Mecklenburg-Vorpommern ein bedeutendes Denkmal ist. Ihr Seltenheitswert verleiht ihr darüber hinaus nationale Bedeutung. 2. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung - insbesondere das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur als oberste Denk- malschutzbehörde - bislang eingeleitet, um die historischen Gewächs- häuser in ihrem Bestand zu erhalten und der Öffentlichkeit wieder zu- gänglich zu machen? Seit Jahren bemüht sich die Landesdenkmalpflege um einen denkmalgerechten Umgang mit der Gewächshausanlage. Der Antrag auf eine finanzielle Zuwendung aus dem Denkmal- schutz-Sonderprogramm V des Bundes vom 3. September 2014 ist durch eine befürwortende Stellungnahme der Landesdenkmalpflege unterstützt worden. Drucksache 6/3916 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Wie hoch schätzt die Landesregierung die notwendigen Sanierungs- kosten für die historischen Gewächshäuser? Bisher liegt lediglich eine grobe Schätzung der Sanierungskosten vor, die von 3.500.000 Euro für eine denkmalgerechte Sanierung ausgeht. 4. In welchem Umfang wird sich das Land finanziell an der Sanierung der Gewächshäuser beteiligen, nachdem der Haushaltsausschuss des Bundestages bereits im Jahr 2014 eine anteilige Mitfinanzierung der Sanierung beschlossen hat? Seit dem 20. Januar 2015 liegt im Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg- Vorpommern ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung in Höhe von 1.765.000 Euro aus dem Landesprogramm zu Erhaltung von Denkmalen im Land Mecklenburg-Vorpommern vor. Da bisher keine konkrete Planung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen vorliegt und infolgedessen auch noch keine hierauf aufbauende seriöse Kostenermittlung existiert, sind die Voraussetzungen für eine finanzielle Förderung aus dem Landesprogramm zur Erhaltung von Denkmalen im Land Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2015 noch nicht erfüllt. 5. Wann wird die Sanierung der historischen Gewächshäuser beginnen und bis wann ist mit der Fertigstellung der Sanierung zu rechnen? Da weder eine grundlegende Materialuntersuchung des historischen Bestandes noch eine darauf aufbauende konkrete Planung vorliegen, ist mit einem Beginn der Sanierung nicht vor dem Jahr 2016 zu rechnen. Je nach Umfang und Komplexität der Maßnahmen ist von einer ein- bis zweijährigen Sanierungszeit auszugehen.