Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 30. April 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3917 6. Wahlperiode 04.05.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Verwendung von finanziellen Mitteln der Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfe der P+S Werften GmbH in der Insolvenz und ANTWORT der Landesregierung Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Herr Harry Glawe, hat in der Anhörung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Klärung von Sachverhalten im Zusammenhang mit der finanziellen Unterstützung der P+S Werften GmbH am 23.03.2015 zu Protokoll gegeben, dass finanzielle Mittel der ab Juni 2012 tranchenweise ausgezahlten Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfe in der Insolvenz der P+S Werften GmbH ausgereicht bzw. genutzt wurden. 1. Welcher Betrag aus der Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfe wurde den P+S Werften GmbH nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgezahlt bzw. wurde von den P+S Werften wofür genutzt? Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind aus der von der Europäischen Kommission am 11. Juli 2012 genehmigten Rettungsbeihilfe in Höhe von insgesamt 152,4 Mio. Euro unmittelbar keine Beträge mehr an die P+S Werften GmbH ausgezahlt worden. Allerdings legte die Landesregierung über die Bundesregierung der Kommission am 30. November 2012 einen Abwicklungsplan vor, der im Rahmen des noch nicht ausgeschöpften Teils der Rettungsbeihilfe in Höhe von 82,4 Mio. Euro die Vergabe von Massedarlehen des Landes an den Insolvenzverwalter vorsah, darunter 43,5 Mio. Euro Avalkredite zur Fertigstellung der DFDS-Fähren und 16,0 Mio. Euro Darlehen zur Finanzierung der Transfergesellschaft. Drucksache 6/3917 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Mit der Billigung des Abwicklungsplans durch die Kommission wurde das Land somit in die Lage versetzt, einen Teil des Rahmens der ursprünglich genehmigten Rettungsbeihilfe im Insolvenzverfahren in modifizierter Form weiter zu nutzen. Im Rahmen der Durchführung des Abwicklungsplans wurden die Avalkredite für die DFDS-Fähren und das Darlehen für die Transfergesellschaft an den Insolvenzverwalter vergeben beziehungsweise ausgezahlt. 2. Sind den P+S Werften über die bereits bekannten ca. 70 Mio. Euro Rettungsbeihilfe (ausgezahlt am 04.06.2012, 26.06.2012, 28.06.2012, 04.07.2012, 09.07.2012, 17.07.2012) weitere Gelder ausgezahlt worden? Den P+S Werften sind über die bereits bekannten zirka 70 Mio. Euro Rettungsbeihilfe keine weiteren Gelder ausgezahlt worden. 3. Wurden etwaige finanzielle Mittel aus der Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfe von den P+S Werften nach der Insolvenzeröffnung zurückgezahlt? Die Frage lässt sich für den vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens an die P+S Werften ausgezahlten Teil der Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfe erst nach Abschluss des Insolvenzverfahrens abschließend beantworten, wenn der Insolvenzverwalter eventuell eine Quote an das Land Mecklenburg-Vorpommern auskehrt. Bislang erfolgte hierzu keine Rückzahlung. Die Avalkredite/Avalurkunden zur Fertigstellung der DFDS-Fähren (43,5 Mio. Euro) sind an das Land zurückgegeben worden. Das Darlehen zur Finanzierung der Transfergesellschaft ist durch den Insolvenzverwalter ebenfalls vollständig zurückgezahlt worden.