Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. Mai 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3918 6. Wahlperiode 19.05.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Verwendung der den P+S Werften zur Verfügung gestellten Aval- und Kreditlinien und ANTWORT der Landesregierung Den P+S Werften wurden im Zuge der Sanierung im Wesentlichen drei Aval- bzw. Kreditlinien in den Jahren 2009 bis zur Insolvenz im Jahr 2012 zur Verfügung gestellt: Das sogenannte LFI Darlehen in Höhe von 48 Mio. Euro, der Aval- und Barkreditvertrag des Bankenkonsortiums bestehend aus NORD/LB und KfW IPEX in Höhe von 326 Mio. Euro sowie die Avalkreditverträge der Kautionsversicherer VHV und QBE in Höhe von insgesamt 115 Mio. Euro. Im vertraglichen Rahmen aller drei genannten Aval- bzw. Kreditlinien ist das Land MecklenburgVorpommern entweder als Darlehensgeber oder als Bürge in Erscheinung getreten. 1. Welchen konkreten Verwendungszweck hatten jeweils die oben genannten Aval- bzw. Kreditlinien? a) LFI-Darlehen Das Darlehen diente der Finanzierung der Liquidität sowie projektbezogener Aufwendungen und Aufwendungen im Rahmen der Restrukturierung der gesamten Werften-Gruppe. Die Darlehensmittel konnten zur Deckung sämtlicher für die Aufrechthaltung der Betriebe notwendigen Ausgaben eingesetzt werden. Mit jedem Darlehensabruf mussten gemäß Darlehensvertrag die Fälligkeit und Berechtigung der zu Grunde liegenden Zahlungsverpflichtungen in Höhe des abgerufenen Darlehensbetrages und unmittelbar nach Auszahlung die Mittelverwendung im Rahmen des o. g. Verwendungszwecks vom Darlehensnehmer nachgewiesen werden. Dies war durch ein Wirtschaftsprüfertestat zu bestätigen. Drucksache 6/3918 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die Darlehensauszahlung erfolgte durch das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) unmittelbar nach Vorlage einer entsprechenden Genehmigung durch das zuständige Fachressort des Landes. Der Darlehensnehmer war verpflichtet, die Darlehensmittel nur zur Begleichung der vom Wirtschaftsprüfer des Unternehmens bestätigten Forderungs- oder Ausgabenliste einzusetzen. b) Aval- und Barkreditlinie der Nord/LB und der KfW-IPEX Bank GmbH Der 326 Mio. Euro Kreditrahmen war wechselseitig für Aval- und Barinanspruchnahmen nutzbar. Im Zeitablauf wurde dieser Kreditrahmen überwiegend für die Stellung von Avalen zur Absicherung von An- und Zwischenzahlungen der Besteller genutzt. Die aus den Anzahlungen generierte Liquidität stand dem Unternehmen unabhängig von dem auftragsbezogenen Liquiditätsbedarf auch für die allgemeine Unternehmensfinanzierung zur Verfügung. Neben den Anzahlungsavalen sind auch einzelne Avale zur Absicherung von Gewährleistungsansprüchen sowie von Vertragserfüllungsansprüchen herausgelegt worden. Ferner konnten unter diesem Kreditrahmen auch Bartranchen gezogen werden, wobei Barziehungen lediglich projektbezogen möglich und in der Höhe auf 60% des für das jeweilige Projekt nachgewiesenen Bauaufwandes beschränkt waren. Der Verwendungszweck der nachfolgend aufgelisteten Avale war die Absicherung der jeweiligen Anzahlungsraten der verschiedenen Besteller. Der Verwendungszweck der nachfolgend aufgelisteten Bartranchen war der Einsatz beim Bau der jeweiligen Baunummern (Bau-Nr.). Avale/Letters of guarantee der Nord/LB No. 2214/4546-500/1 1. Anzahlung für Bau-Nr. 500 i. H. v. 12,2 Mio. Euro + Zinsen, maximal 13,5 Mio. Euro, Laufzeit bis 30.12.2012 No. 2214/4546-500/2 2. Anzahlung für Bau Nr. 500 i. H. v. 12,2 Mio. Euro + Zinsen, maximal 13,25 Mio. Euro, Laufzeit bis 30.12.2012 No. D0091100294-7 3. Anzahlung für Bau-Nr. 500 i. H. v. 12,2 Mio. Euro + Zinsen, maximal 13,2 Mio. Euro, Laufzeit: 30.12.2012 No. 2214/4546-501/1 1. Anzahlung für Bau-Nr. 501 i. H. v. 12,2 Mio. Euro + Zinsen, maximal 13,65 Mio. Euro, Laufzeit bis 31.03.2013 No. 2214/4546-501/2 2. Anzahlung für Bau-Nr. 501 i. H. v. 12,2 Mio. Euro + Zinsen, maximal 13,4 Mio. Euro, Laufzeit: 31.03.2013 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3918 3 No. D0091100295-7 3. Anzahlung für Bau-Nr. 501 i. H. v. 12,2 Mio. Euro + Zinsen, maximal 13.3 Mio. Euro, Laufzeit: 31.03.2013 No. 2214/4546/502-1 1. Anzahlung für Bau-Nr. 502 i. H. v. 8,617 Mio. Euro + Zinsen, maximal 10,0 Mio. Euro Laufzeit: 15.06.2012 – verlängert bis 10.02.2013 No. 2214/4546/505-2 2. Anzahlung für Bau-Nr. 502 i. H. v. 4,3085 Mio. Euro + Zinsen maximal 5,0 Mio. Euro Laufzeit: 15.06.2012 No. D0091100404-10 3. Anzahlung für Bau-Nr. 502 i. H. v. 4,3085 Mio. Euro + Zinsen maximal 4,7 Mio. Euro Laufzeit: 15.06.2012 No. 2214/4546/503-1 1. Anzahlung für Bau-Nr. 503 i. H. v. 8,617 Mio. Euro + Zinsen maximal 10,0 Mio. Euro Laufzeit: 14.09.2012 - verlängert bis 24.04.2013 No. 2214/4546/503-2 2. Anzahlung für Bau-Nr. 503 i. H. v. 4,3085 Mio. Euro + Zinsen maximal 5,0 Mio. Euro Laufzeit: 14.09.2012 - verlängert bis 24.04.2013 No. D0091104306-7 3. Anzahlung für Bau-Nr. 503 i. H. v. 4,3085 Mio. Euro + Zinsen maximal 4,5 Mio. Euro Laufzeit: 14.09.2012 - verlängert bis 24.04.2013 No. 2729/2114 504/1 1. Anzahlung für Bau-Nr. 504 i. H. v. 11,0 Mio. Euro + Zinsen, maximal 12,3 Mio. Euro Laufzeit: 20.07.2013 No. D0091200072-7 2. Anzahlung für Bau-Nr. 504 i. H. v. 4,0 Mio. Euro + Zinsen, maximal 4,4 Mio. Euro Laufzeit bis 26.10.2013 No. 2214/6565-281-1 1. Anzahlung für Bau-Nr. 281 i. H. v. 247.500 Euro + Zinsen, maximal 277.000 Euro Laufzeit: 24.03.2013 Drucksache 6/3918 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 No. 2214/6565-282-1 1. Anzahlung für Bau-Nr. 282 i. H. v. 247.500 Euro + Zinsen, maximal 292.000 Euro Laufzeit: 23.03.2014 No. 2214/4546/563/V GA Vertrags- und Gewährleistungsansprüche Bau-Nr. 563 - 2.260.110,00 Mio. Euro Ablauf: nach Ablauf einer Frist von 37 Monaten nach Ablieferung des Schiffes Termin: 15.12.2013 No. D0091100487-7 1. Anzahlung für Bau-Nr. 566 i. H. v. 4,314 Mio. Euro, Laufzeit: 31.12.2012 No. D0091200090-7 2. Anzahlung für Bau-Nr. 566 i. H. v. 2,3076 Mio. Euro + Zinsen, Laufzeit: 31.12.2012 No. 2214/4546/566/1 GA Anzahlung für Bau-Nr. 566 i. H. v. 2,157 Mio. Euro + Zinsen, Laufzeit: 31.12.2012 No. 2214/4546/567/1 GA Anzahlung für Bau-Nr. 567 i. H. v. 2,157 Mio. Euro + Zinsen, Laufzeit: 30.04.2013 No. D0091199403-10 Anzahlung für Bau-Nr. 567 i. H. v. 6,471 Mio. Euro + Zinsen, Laufzeit: 30.04.2012 No. GI9120015-10 Anzahlung für Bau-Nr. 567 i. H. v. 4,314 Mio. Euro + Zinsen, Laufzeit: 30.04.2013 No. GI9120802-07 3. Anzahlung, 2. Teil, für Bau-Nr. 567 i. H. v. 4,314 Mio. Euro + Zinsen, Laufzeit: 30.04.2013 No. GI9120811-07 4. Anzahlung, 1. Teil, für Bau-Nr. 567 i. H. v. 2,29085 Mio. Euro + Zinsen Laufzeit: 30.04.2013 Gewährleistungsbürgschaft Nr. 7400011438 Bau-Nr. 280 i. H. v. 110.000 Euro, Laufzeit: 09.04.2013 Vertragserfüllungsbürgschaft Nr. 2214/6565-281 GA Bau-Nr. 281 i. H. v. 275.000 Euro, Laufzeit: 24.03.2013 Vertragserfüllungsbürgschaft Nr. 2214/6565-281 GA Bau-Nr. 282 i. H. v. 275.000 Euro, Laufzeit: 23.03.2014 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3918 5 Darüber hinaus erfolgte folgende projektbezogene Barausnutzung des Kreditrahmens bei der Nord/LB: Bau-Nr. Höhe der Tranche Datum Auszahlung 502 1.400.000,00 Euro 12.05.2011 502 3.700.000,00 Euro 17.06.2011 502 3.400.000,00 Euro 15.07.2011 502 2.800.000,00 Euro 18.08.2011 502 3.900.000,00 Euro 19.09.2011 502 4.200.000,00 Euro 15.11.2011 502 5.100.000,00 Euro 16.12.2011 502 28.300.000,00 Euro 22.12.2011 502 1.400.000,00 Euro 20.01.2012 502 8.600.000,00 Euro 04.06.2012 Summe: 502 62.800.000,00 Euro 503 2.500.000,00 Euro 19.09.2011 503 4.000.000,00 Euro 21.10.2011 503 2.900.000,00 Euro 28.10.2011 503 2.200.000,00 Euro 15.11.2011 503 1.400.000,00 Euro 21.11.2011 503 3.200.000,00 Euro 16.12.2011 503 17.900.000,00 Euro 23.12.2011 503 3.100.000,00 Euro 20.01.2012 503 7.400.000,00 Euro 04.06.2012 503 8.250.000,00 Euro 05.07.2012 Summe: 503 52.850.000,00 Euro 487/488 530.000,00 Euro 03.11.2010 487/488 4.770.000,00 Euro 03.11.2010 487/488 540.000,00 Euro 22.12.2010 487/488 4.860.000,00 Euro 22.12.2010 Summe: 10.700.000,00 Euro c) Avalkreditlinie der QBE Insurance (Europe) Ltd. und der VHV Allgemeine Versicherung AG Der Verwendungszweck der nachfolgend aufgelisteten Avale war die Absicherung der jeweiligen Anzahlungsraten der Besteller der Bau-Nrn. 504 und 2105: aa) QBE Aval für die 2. Anzahlungsrate der Bau-Nr. 2105 i. H. v. 9,18 Mio. Euro + Zinsen, maximal 10,307 Mio. Euro, Laufzeit bis 31.07.2014 Aval für die 3. Anzahlungsrate der Bau-Nr. 2105 i. H. v. 0,428 Mio. Euro + Zinsen, maximal 0,480 Mio. Euro, Laufzeit bis 25.10.2014 Drucksache 6/3918 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Aval für die 3. Anzahlungsrate der Bau-Nr. 2105 i. H. v. 8,1 Mio. Euro + Zinsen, maximal 9,066 Mio. Euro, Laufzeit bis 25.10.2014 Aval für die 3. Anzahlungsrate der Bau-Nr. 2105 i. H. v. 8,1 Mio. Euro + Zinsen, maximal 9,066 Mio. Euro, Laufzeit bis 25.10.2014 Aval für die 3. Anzahlungsrate der Bau-Nr. 504 i. H. v. 5,5 Mio. Euro + Zinsen, maximal 6,013 Mio. Euro, Laufzeit bis 10.12.2013 Aval für die 3. Anzahlungsrate der Bau-Nr. 504 i. H. v. 5,5 Mio. Euro + Zinsen, maximal 6,013 Mio. Euro, Laufzeit bis 10.12.2013 Aval für die 4. Anzahlungsrate der Bau-Nr. 504 i. H. v. 5,5 Mio. Euro + Zinsen, maximal 6,013 Mio. Euro, Laufzeit bis 10.12.2013 Aval für die 4. Anzahlungsrate der Bau-Nr. 504 i. H. v. 5,5 Mio. Euro + Zinsen, maximal 6,013 Mio. Euro, Laufzeit bis 10.12.2013 Aval für die 5. Anzahlungsrate der Bau-Nr. 504 i. H. v. 5,5 Mio. Euro + Zinsen, maximal 6,013 Mio. Euro, Laufzeit bis 10.12.2013 Aval für die 5. Anzahlungsrate der Bau-Nr. 504 i. H. v. 5,5 Mio. Euro + Zinsen, maximal 6,013 Mio. Euro, Laufzeit bis 10.12.2013 bb) VHV Aval für die 1. Anzahlungsrate der Bau-Nr. 2105 i. H. v. 10,2 Mio. Euro + Zinsen, maximal 11,705 Mio. Euro, Laufzeit bis 31.07.2014 Aval für die 2. Anzahlungsrate der Bau-Nr. 2105 i. H. v. 11,22 Mio. Euro + Zinsen, maximal 12,597 Mio. Euro, Laufzeit bis 31.07.2014 Aval für die 3. Anzahlungsrate der Bau-Nr. 2105 i. H. v. 6,296 Mio. Euro + Zinsen, maximal 7,048 Mio. Euro, Laufzeit bis 25.10.2014 Aval für die 3. Anzahlungsrate der Bau-Nr. 2105 i. H. v. 6,296 Mio. Euro + Zinsen, maximal 7,048 Mio. Euro, Laufzeit bis 25.10.2014 Aval für die Vertragserfüllung bei der Bau-Nr. 504 i. H. v. 11,6 Mio. Euro, Laufzeit bis 6.6.2013. ________________________ Anmerkung zu den Avalen und Barziehungen: Es hat zwischenzeitliche Avalrückgaben sowie auch Barziehungsrückführungen gegeben. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3918 7 2. Mussten die P+S Werften jeweils vor der Valutierung von Teil- oder Gesamtavalen bzw. Teil- oder Gesamtbeträgen aus den oben genannten Aval- bzw. Kreditlinien den Verwendungszweck konkret mitteilen bzw. benennen? Die P+S Werften GmbH musste gegenüber dem jeweiligen Kreditgeber den Schiffbauauftrag benennen, für den sie die Herauslage eines Avals bzw. die Auszahlung einer Bartranche beantragte. Bei Avalen ergab sich der Bezug zu einem Schiffbauauftrag beispielsweise aus dem in der Avalurkunde genannten Verwendungszeck. Bei Barziehungen unter dem 326 Mio. Euro Kreditrahmen ist der Verwendungszweck aufgrund des oben beschriebenen Mechanismus, der eine Barziehung nur in Abhängigkeit von dem auftragsbezogenen Bauaufwand für einen konkret zu benennenden Schiffbauauftrag zuließ, ebenfalls ersichtlich. 3. Für welche konkreten Verwendungszwecke wurden Teil- oder Gesamtavale bzw. Teil- oder Gesamtbeträge mit welcher Laufzeit aus den oben genannten Aval- bzw. Kreditlinien valutiert (bitte jeweils jeden einzelnen Verwendungszweck und dessen vereinbarte Laufzeit getrennt nach den oben genannten drei Aval- bzw. Kreditlinien angeben)? Es wird auf die Aufstellung in der Antwort zu Frage 1a), b) und c) verwiesen. Wie oben dargestellt, ergibt sich bei Avalen der Verwendungszweck aus dem konkreten Bezug auf ein Schiffbauprojekt. Die Laufzeit von Avalen ist im Text der jeweiligen Avalurkunde mit einem konkreten Datum benannt. Dieses leitet sich bei Anzahlungsavalen aus dem bauvertraglich vorgesehenen Ablieferungstermin zuzüglich einer Zeitreserve zur Abdeckung potentieller Verzögerungen ab. Bei Gewährleistungsavalen ergibt sich die Befristung aus dem im Bauvertrag definierten Ende der Gewährleistungshaftung des Unternehmens und bei Vertragserfüllungsavalen aus dem Zeitrahmen, bis zu dem der Lieferant gegenüber der P+S Werften GmbH seine Leistung erbracht haben muss. Der Verwendungszweck von Barziehungen ist auf die Finanzierung des Bauaufwandes für konkret benannte Schiffbauprojekte begrenzt, was sich aus dem oben beschriebenen Barziehungsmechanismus ableitet. Die Rückführung von Barziehungen erfolgt spätestens bei Ablieferung des jeweiligen Schiffes aus der Schlussrate, die das Unternehmen vom Besteller erhält, sodass die Laufzeit maximal bis zum Eingang der jeweiligen Schlussrate beschränkt ist. Drucksache 6/3918 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 4. Wie hat die Landesregierung sichergestellt, dass die ausgereichten bzw. verbürgten Avale und Kreditmittel dem jeweiligen Verwendungszweck gemäß genutzt wurden? Wie in der Antwort zu Frage 1 erläutert, lag der Verwendungszweck des 326 Mio. Euro Kreditrahmens sowie der Avallinien in der Finanzierung der P+S Werften GmbH und umfasste neben dem Bau der Schiffe auch die allgemeine Unternehmensfinanzierung. Der Bau der Schiffe wurde regelmäßig durch einen Schiffbausachverständigen überwacht, der monatlich über den Bautenstand der Schiffe und die Abarbeitung des Bauprogramms berichtete. Wesentliche Grundlage für diese Berichte waren neben Informationen, die die P+S Werften GmbH dem Gutachter zur Verfügung stellten, auch Erkenntnisse aus den Besichtigungen der Schiffbauwerke bzw. -sektionen an beiden Standorten. Daneben berichteten KPMG und später Roland Berger im Rahmen eines monatlichen Bankenreportings über die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Berichte war die Finanzierung und der zu erwartende Liquiditätsverlauf. Zusammenfassend wurde sowohl über den Bau der Schiffe als auch über die Finanzierung der P+S Werften GmbH fortlaufend berichtet. Die Erkenntnisse aus diesen Berichten sind in die einzelnen Entscheidungen des Landes eingeflossen. Hierdurch hatte das Land den jeweils aktuellen Kenntnisstand, der durch anerkannte Gutachter vor Ort erhoben wurde, zur Verwendung der Kredite berücksichtigt.