__________________________________________________________________________________________ Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. Mai 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3919 6. Wahlperiode 18.05.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Egbert Liskow, Fraktion der CDU Schäden an der Mole in Wieck - Gemarkung Wieck, Flur 1, Flurstück 101/19 und ANTWORT der Landesregierung Die Mole in Wieck, in der Hansestadt Greifswald, befindet sich bereits seit längerer Zeit in einem maroden baulichen Zustand. Dadurch ist für die Bürgerinnen und Bürger ein Verkehrsgefährdungspotenzial gegeben. Des Weiteren droht der Tourismus in der Hansestadt Greifswald im Ortsteil Wieck Schaden zu nehmen. Nach langer Untätigkeit und ver- schiedenen Auffassungen über die Zuständigkeit zwischen dem Finanz- ministerium und dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Ver- braucherschutz muss eine zeitnahe Lösung gefunden werden, um die Schäden an der Mole in Wieck zu beseitigen. 1. Seit wann ist der Landesregierung bekannt, dass die Verkehrssicher- heit auf dem landeseigenen Flurstück 101/19, Flur 1, Gemarkung Wieck, nicht mehr gegeben ist? Die Landesregierung war stets über den baulichen Zustand der Mole und damit über den Stand der Verkehrssicherheit informiert. 2. Was wurde seitens der Landesregierung bisher unternommen, um die Verkehrssicherheit wieder herzustellen? Die Landesregierung hat im Bereich der Mole stets die rechtlich erforderlichen Maßnahmen im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht getroffen. Wegen der weiteren Einzelheiten dazu wird auf die Antworten zu den Fragen 4 und 6 verwiesen. Drucksache 6/3919 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Wie hoch werden die Kosten seitens der Landesregierung für eine Instandsetzung des entsprechenden Flurstücks geschätzt? Basierend auf einer vor Ort vorgenommenen Zustandsbewertung der erkennbaren Schadens- bereiche wurde eine vorläufige Sanierungssumme von circa 200 TEUR (brutto) ermittelt. Da allerdings der innere Aufbau des Molenkörpers nicht bekannt ist, können etwaige weitere Schäden nicht ausgeschlossen werden, die äußerlich nicht erkennbar sind. Deshalb wird eine Sanierungsplanung einschließlich Baugrunduntersuchung und Vermessung für erforderlich angesehen. Hierfür wird nach derzeitigem Stand mit Kosten in Höhe von etwa 30 TEUR gerechnet. 4. Ist es richtig, dass die Landesregierung in Betracht zieht, das entspre- chende Flurstück an die Hansestadt Greifswald zu verkaufen? Wenn ja, in einem sanierten oder unsanierten Zustand? Die Landesregierung hat der Hansestadt Greifswald - zuletzt mit Schreiben der Finanz- ministerin an den Oberbürgermeister vom 25. März 2015 - vorgeschlagen, ihr das landes- eigene Flurstück 101/19, Flur 1, Gemarkung Wieck, im Wege der Vermögenszuordnung zu übertragen. Da die Mole für Aufgaben des Landes nicht benötigt wird, ist aus haushalts- rechtlichen Gründen nur eine Übertragung in unsaniertem Zustand möglich. 5. Ist der Landesregierung bekannt, dass die Mole den Ryck und damit eine Bundeswasserstraße von einer Seite begrenzt? Ja, allerdings sichert das landeseigene Flurstück 101/19 lediglich das angrenzende Flurstück 75/1, das nach Kenntnis der Landesregierung im Eigentum der Hansestadt Greifswald steht, gegen Erosion von der Boddenseite. Die Begrenzung zum Ryck erfolgt durch eine Spundwand südlich des Flurstücks 75/1 auf dem angrenzenden Flurstück 18/6. Auch dieses Flurstück soll Eigentum der Hansestadt Greifswald sein. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3919 3 6. Warum weigert sich die Landesregierung, ihren Verkehrssicherungs- pflichten nachzukommen? Das Land ist seinen Verkehrssicherungspflichten stets in rechtlich erforderlichem Maß nachgekommen, auch dadurch, dass vor Ort an der Mole mit entsprechenden zusätzlichen Hinweisschildern auf die möglichen Unfallgefahren hingewiesen wird. Weitergehende Sicherungsmaßnahmen (wie zum Beispiel durch Brüstungen oder Bauzäune), für die die erforderlichen Ausschreibungen bereits vorbereitet wurden, sind zunächst nicht durchgeführt worden, weil der Bauausschuss der Hansestadt Greifswald in seiner Sitzung am 20. Februar 2015 solche Maßnahmen wegen der touristischen Bedeutung einer auch künftig begehbaren Mole abgelehnt hat. Dem Oberbürgermeister ist mit Schreiben der Finanzministerin vom 25. März 2015 deshalb auch vorgeschlagen worden, zusammen mit dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz ein gemeinsames Gespräch mit dem Finanzministerium zum weiteren Verfahren in dieser Angelegenheit zu führen. Mit Schreiben vom 28. April 2015 an das Finanzministerium hat der Oberbürgermeister der Hansestadt Greifswald nunmehr mitgeteilt, dass die vom Land angebotene Übertragung des in Rede stehenden Flurstücks an die Stadt einem Beschluss der Greifswalder Bürgerschaft vorbehalten sein solle. Die Entscheidung der Hansestadt bleibt daher abzuwarten. Nach Auffassung der Landesregierung ist die Stellungnahme der Hansestadt Greifswald zur weiteren Nutzung der Mole zwingend erforderlich, bevor größere Sicherungsmaßnahmen abschließend festgelegt werden. Die Landesregierung geht dabei davon aus, dass die Hansestadt, nicht zuletzt auch als benachbarte Grundstückseigentümerin, ein erhebliches Interesse daran hat, dass die Mole auch künftig umfänglich begehbar bleibt. Rein vorsorglich ist der beschädigte Böschungsbereich gleichwohl am 4. Mai 2015 durch eine mobile Ufersicherung abgesperrt worden.