Der Minister Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. Mai 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3925 6. Wahlperiode 07.05.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Hikmat Al-Sabty, Fraktion DIE LINKE Internetzugang für Asylsuchende und ANTWORT der Landesregierung Die Kommunikation über das Internet erleichtert den Menschen den Informationsaustausch. Asylsuchende können über das Internet u. a. Informationen über die Situation in ihren Heimatländern und über ihre Familienangehörigen erhalten. Das Internet hilft Asylsuchenden, die deutsche Sprache zu erlernen und sich in Deutschland zu orientieren. 1. In welchen Einrichtungen zur Unterbringung von Asylsuchenden in Mecklenburg-Vorpommern besteht die Möglichkeit, dass Flüchtlinge einen Internetzugang und in welchem zeitlichen Umfang nutzen, wie viele Rechner stehen für wie viele Geflüchtete jeweils zur Verfügung und wird ein Entgelt für die Nutzung erhoben? Hierzu haben die Landkreise und kreisfreien Städte Folgendes mitgeteilt: Hansestadt Rostock In der Gemeinschaftsunterkunft Satower Straße gibt es einen festen Rechner, der selten genutzt wird. Ansonsten kaufen fast alle Bewohnerinnen und Bewohner Internetzugangskarten von einem externen Anbieter in verschiedenen Größen für mobile Lösungen (1 GB = 1 EUR, 5 GB = 3,50 EUR, 10 GB = 7 EUR). Landeshauptstadt Schwerin In den Wohnungen der Gemeinschaftsunterkunft Hamburger Allee steht kein Internetanschluss zur Verfügung. Viele der Asylbewerberinnen und Asylbewerber bedienen sich aber mobiler Lösungen. Drucksache 6/3925 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Landkreis Ludwigslust-Parchim In den Einrichtungen des Landkreises Ludwigslust-Parchim besteht keine Möglichkeit der Nutzung eines Internetzuganges. Auch Rechner stehen nicht zur Verfügung. Landkreis Mecklenburgische Seenplatte In den Gemeinschaftsunterkünften Friedland und Neubrandenburg gibt es vonseiten der Betreiber keinen frei zugänglichen Internetanschluss für alle. Da im Markscheiderweg in Neubrandenburg aber auch ein Block der Gemeinschaftsunterkunft aus separaten Wohnungen besteht, kann in diesen Aufgängen von den Bewohnerinnen und Bewohnern privat ein Internetzugang beantragt werden, was viele auch nutzen. Viele der Asylbewerberinnen und Asylbewerber bedienen sich darüber hinaus mobiler Lösungen. Landkreis Rostock In den Gemeinschaftsunterkünften gibt es keinen frei zugänglichen Internetzugang. Viele der Asylbewerberinnen und Asylbewerber bedienen sich aber mobiler Lösungen. Landkreis Vorpommern-Greifswald In einigen Einrichtungen stehen Computer zur Verfügung, jedoch ohne Internetzugang. Die Landkreise Nordwestmecklenburg und Vorpommern-Rügen haben zu der Anfrage nicht zugearbeitet. 2. Wird der Internetzugang in den Unterkünften vonseiten der Landesregierung gefördert, wenn ja, in welchem Umfang, wenn nicht, warum nicht? Die Landesregierung fördert Internetzugänge in Asylbewerberunterkünften nicht, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Bewohnerinnen und Bewohner der Unterkünfte kostenpflichtige Internetseiten nutzen würden. Eine dauerhaft wirksame inhaltliche Beschränkung der Zugänge ist nicht möglich, sodass unkontrolliert Kosten entstehen könnten. Darüber hinaus ist ersichtlich, dass sich Asylbewerberinnen und Asylbewerber durch mobile Lösungen und das Abschließen kostengünstiger Verträge selbstständig Zugang zum Internet verschaffen. Eine Förderung von Internetzugängen durch die Landesregierung ist insofern nicht erforderlich. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3925 3 3. Gibt es Nutzungsmöglichkeiten in der fußläufigen Umgebung bei den Einrichtungen, bei denen es keine Nutzungsmöglichkeit des Internets in der Unterkunft gibt und wie hoch sind gegebenenfalls die Nutzungskosten? Hierzu haben die Landkreise und kreisfreien Städte Folgendes mitgeteilt: Hansestadt Rostock Durch die Asylsuchenden kann das frei verfügbare WLAN der Stadt genutzt werden. Zudem stehen in der Hansestadt Rostock genügend Internetcafés zur Verfügung. Landkreis Mecklenburgische Seenplatte In Neubrandenburg gibt es unweit der Gemeinschaftsunterkunft, im Lindetalcenter, ein Internetcafé, was auch von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern genutzt wird. Landkreis Rostock In Bad Doberan gibt es einen allgemein öffentlichen Internetzugang in der Stadtbibliothek. Die Landeshauptstadt Schwerin und die Landkreise Ludwigslust-Parchim und VorpommernGreifswald haben hierzu nichts mitgeteilt. Aus den Landkreisen Nordwestmecklenburg und Vorpommern-Rügen erfolgte keinerlei Zuarbeit zu der Anfrage. 4. Stehen Asylsuchenden monatlich Mittel für die Internetnutzung zur Verfügung und inwieweit hält die Landesregierung diese Kosten für angemessen? Asylsuchende erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die seit dem 1. März 2015 geltenden Leistungssätze im Asylbewerberleistungsgesetz wurden - wie im Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch - auf Grundlage des Statistikmodells der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ermittelt. In den Leistungssätzen enthalten ist in Abteilung 8 „Nachrichtenübermittlung“ auch ein Anteil für Kommunikationsdienstleistungen - Internet/Onlinedienste. Die Angemessenheit dieses Betrages ist durch die Landesregierung nicht bewertbar. Die Leistungssätze werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegt und entsprechend der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zukünftig - ebenfalls wie im Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch - regelmäßig fortgeschrieben. 5. Haben die Flüchtlinge Zugang zu Internetressourcen, mit denen sie Sprachkurse und andere Bildungsangebote wahrnehmen können? Hierüber liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.