Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 21. Mai 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3927 6. Wahlperiode 26.05.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Verwaltungsvorschrift und ANTWORT der Landesregierung In Drucksache 6/3536 wird auf Seite 7 eine Verwaltungsvorschrift erwähnt, die nicht näher formuliert ist. Welchen Wortlaut hat die polizeiliche Verwaltungsvorschrift „Regelung zur Bekämpfung des Rechtsextremismus in Mecklenburg-Vorpommern“ vom 03.04.2011? In der Verwaltungsvorschrift „Regelung zur Bekämpfung des Rechtsextremismus in Mecklenburg-Vorpommern“ vom 03.04.2011 sind polizeitaktische Ziele und Aufträge sowie dienstinterne Festlegungen zum Informationsaustausch, zur Vorgehensweise bei Ermitt- lungen, aber auch zur Ausstattung und möglichen Einsatzszenarien formuliert. Die Heraus- gabe der Verwaltungsvorschrift würde die Aufgabenerfüllung der Polizei erheblich erschwe- ren oder sogar gefährden; die Vorschrift ist VS - NfD eingestuft. Die Nennung des Wortlautes ist daher ausgeschlossen.