Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. Mai 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3928 6. Wahlperiode 21.05.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Einsatz der Bildungscard im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes an den öffentlichen Schulen Mecklenburg-Vorpommerns und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. Weiterführende Angaben wären nur mit einem erheblichen Mehraufwand für die Schulen leistbar. Die Antworten der Landesregierung beziehen sich auf die von der Fragestellerin in ihrer Vorbemerkung erwähnte Schulabfrage. Diese Abfrage zum Einsatz der Bildungscard im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) ist an allen öffentlichen allgemein bildenden Schulen erfolgt, nicht jedoch an den beruflichen Schulen. Auf Letztere ist verzichtet worden, da an den beruflichen Schulen die Bildungscard für die in der Abfrage genannten Teilleistungen in der Regel nicht zum Einsatz kommt. Bei den Leistungen des BuT handelt es sich um gesetzliche kommunale Leistungen der Landkreise und kreisfreien Städte, die weitestgehend durch Dritte erbracht werden. Als kommunale Träger führen sie die Aufgaben im eigenen Wirkungskreis durch. Die Bildungskarte ist von den kommunalen Trägern eingeführt worden, um durch ein onlinegestütztes Informations- und Abrechnungsunterstützungssystem die Umsetzung des Bildungsund Teilhabepaketes zwischen allen beteiligten Partnern deutlich zu vereinfachen. Insoweit dient die Karte dem anspruchsberechtigten Kind auf einfachem Wege gegenüber dem Leistungsanbieter als Nachweis eines Anspruchs auf bestimmte BuT-Leistungen. Drucksache 6/3928 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Dieser kann gleichzeitig und unmittelbar erkennen, ob im Einzelfall ein Anspruch auf bestimmte BuT-Leistungen besteht und ob die Finanzierung durch einen Kostenträger gesichert ist. Darüber hinaus reduziert die Bildungskarte nach Aussagen der kommunalen Träger deutlich den Aufwand zur Abrechnung der BuT-Leistungen bei den Anbietern der Leistungen und den Kostenträgern (Jobcenter beziehungsweise die kommunalen Träger) sowie bei der Abrechnung untereinander. Die Bildungskarte erspart insbesondere eine Abrechnung jeder Einzelleistung in jedem Einzelfall. Soweit die Schule beziehungsweise der Schulträger gleichzeitig auch Anbieter von BuTLeistungen ist (zum Beispiel bei ein- oder mehrtägigen Klassenfahrten, als Mittagessenanbieter ) profitiert er auch von diesen Vorteilen der Bildungskarte. Über die Staatlichen Schulämter erfolgte durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Anfang März 2015 eine „Schulabfrage zum Einsatz der Bildungscard im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaktes “. 1. An wie vielen öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen Mecklenburg-Vorpommerns kommen Bildungscards zum Einsatz (bitte getrennt nach Schularten und Schulamtsbereichen angeben)? Soweit die Bildungskarte in der Schule zum Einsatz gebracht wird, kann dies nur für BuT-Leistungen der Fall sein, die von der Schule beziehungsweise dem Schulträger als Leistungsanbieter erbracht werden. Sie dient zur Vereinfachung und Minimierung des Aufwandes der Behörden (siehe allgemeine Erläuterungen in den Vorbemerkungen). Von den 492 öffentlichen allgemein bildenden Schulen im Land haben sich 481 an der Abfrage beteiligt. Von diesen haben insgesamt 155 Schulen den Einsatz einer Bildungscard angezeigt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3928 3 (GS = Grundschule, RegS = Regionale Schule, RegS/GS = Regionale Schule mit Grundschule, IGS/KGS = Integrierte Gesamtschule/Kooperative Gesamtschule, FöS = Förderschulen, Gym = Gymnasien) Schulart Schulamtsbereich Schwerin Schulamtsbereich Rostock Schulamts- bereich Neubranden- burg Schulamtsbereich Greifswald GS 20 + 1 (Vorbereitung angezeigt) 7 19 13 RegS 10 4 2 5 RegS/GS 8 2 3 3 FöS 12 4 + 1 (Vorbereitung angezeigt) 10 9 IGS/KGS 2 3 +1 (Vorbereitung angezeigt) 4 1 (Bedingungen sind noch nicht abschließend geklärt) Gym 5 1 4 1 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler beziehen über die Bildungscard Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (bitte getrennt nach Schularten und Schulamtsbereichen angeben)? Ausweislich des Abfrageergebnisses beträgt die Zahl derjenigen Schülerinnen und Schüler, die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes unter Einsatz der Bildungskarte in der Schule nutzen, derzeit 2.776. Die tatsächliche Zahl der die Bildungskarte in Schulen nutzenden Schülerinnen und Schüler wird jedoch deutlich höher liegen, zumal sie auch auf andere BuT-Leistungen Anspruch haben und dabei genutzt werden können. Drucksache 6/3928 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Es ist davon auszugehen, dass an allen Schulen im Land anspruchsberechtigte Kinder beschult werden. Schulart Schulamtsbereich Schwerin Schulamtsbereich Rostock Schulamtsbereich Neubrandenburg Schulamtsbereich Greifswald GS 327 (eine Schule ohne Angaben) 51 215 (eine Schule ohne Angaben) 171 (zwei Schulen ohne Angaben) RegS 314 37 33 152 RegS/GS 190 19 (eine Schule ohne Angaben) 52 50 (eine Schule ohne Angaben) FöS 174 (vier Schulen ohne Angaben) 76 223 265 IGS/KGS 65 (eine Schule ohne Angaben) 123 73 40 Gym 35 1 81 9 3. Wie viele öffentliche allgemein bildende und berufliche Schulen Mecklenburg-Vorpommerns mussten ein Schulkonto einrichten, damit Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes durch die Bildungscard gewährt werden können (bitte getrennt nach Schularten und Schulamtsbereichen angeben)? Die Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind nach § 52 Absatz 1 Schulgesetz nichtrechtsfähige öffentliche Anstalten und als solche nicht befugt, eigene Schulkonten zu führen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3928 5 4. An wie vielen öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen Mecklenburg-Vorpommerns werden Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes über Konten der Schulfördervereine gebucht (bitte getrennt nach Schularten und Schulamtsbereichen angeben)? Schulart Schulamtsbereich Schwerin Schulamtsbereich Rostock Schulamtsbereich Neubrandenburg Schulamtsbereich Greifswald GS 2 3 2 2 RegS 5 2 1 0 RegS/GS 4 0 1 2 FöS 2 1 0 5 IGS/KGS 0 3 1 0 Gym 1 0 2 0 5. An wie vielen öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen Mecklenburg-Vorpommerns werden durch Bildungscards a) Mittagessen, b) eintägige Wanderfahrten und c) Klassenfahrten als Leistungen bewirtschaftet (bitte getrennt nach Schularten und Schulamtsbereichen angeben)? Eine Bewirtschaftung von BuT-Leistungen erfolgt nicht über oder an Schulen, sondern es wird gegebenenfalls das System der Bildungskarte mit seinen Vereinfachungen zur Abrechnung mit dem zuständigen Kostenträgern und damit zur Minimierung des Aufwandes (siehe Vorbemerkungen) genutzt. Soweit die Bildungskarte von den Schülerinnen und Schülern in der Schule zum Einsatz gebracht wird, kann dies nur für BuT-Leistungen der Fall sein, die von der Schule beziehungsweise dem Schulträger als Leistungsanbieter erbracht werden. Die Anzahl der Schulen, die eine solche Beteiligung mitgeteilt haben, ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht. Drucksache 6/3928 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Die Fragen 5 a), b) und c) werden zusammehhängend beantwortet. Schulart Schulamtsbereich Schwerin Schulamtsbereich Rostock Schulamtsbereich Neubrandenburg Schulamtsbereich Greifswald M itt ag es se n ei nt äg ig e W an de rf ah rte n K la ss en fa hr te n M itt ag es se n ei nt äg ig e W an de rf ah rte n K la ss en fa hr te n M itt ag es se n ei nt äg ig e W an de rf ah rte n K la ss en fa hr te n M itt ag es se n ei nt äg ig e W an de rf ah rte n K la ss en fa hr te n GS 2 19 8 2 2 4 10 13 12 7 7 8 RegS 3 8 6 2 1 4 2 2 2 4 4 3 RegS/GS 0 8 3 0 0 1 0 2 2 1 3 3 FöS 4 10 5 4 3 4 6 9 8 7 6 7 IGS/KGS 0 2 1 1 2 3 1 1 3 0 0 0 Gym 0 5 2 0 0 0 2 4 4 0 0 0 6. An wie vielen öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen Mecklenburg-Vorpommerns verzichten Lehrkräfte aufgrund des erhöhten Aufwandes durch den Einsatz von Bildungscards auf die Durchführung von a) Klassenfahrten und b) eintägigen Wanderfahrten? (Bitte getrennt nach Schularten und Schulamtsbereichen angeben!) Die Fragen 6 a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Der Einsatz der Bildungskarte verursacht nach Auffassung der kommunalen Träger und der Landesregierung keinen grundsätzlich erhöhten Aufwand. Insoweit wird auf die allgemeinen Erläuterungen in den Vorbemerkungen und die Antworten zu Fragen 1 und 5 verwiesen. Lediglich eine Regionale Schule im Schulamtsbereich Schwerin hat mitgeteilt, dass auf Grund des Einsatzes der Bildungskarte auf die Durchführung von Klassenfahrten bzw. eintägigen Wanderfahrten verzichtet wird. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3928 7 7. Wie hoch schätzt die Landesregierung den Aufwand ein, den die Lehrkräfte mit a) der Bewirtschaftung des Kontos und b) mit der Einreichung und Beantragung der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes für die Schüle- rinnen und Schüler haben? Zu a) Bei den Leistungen aus dem BuT-Paket handelt es sich um einen Teil der Leistungen für Personen, die Anspruch nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) oder Wohngeldgesetz haben. Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich durch die Anspruchsberechtigten bei dem entsprechenden Kostenträger, nicht durch die Schulen. Die Bestätigung zur Notwendigkeit anderer Teilleistungen durch geeignete Formulare (zum Beispiel zur Lernförderung) ist durch die Schule notwendig. Nach Auffassung der Landesregierung gehören Arbeitsleistungen, die der finanziellen Abwicklung der für das BuT-Paket bereitgestellten Mittel dienen, nicht zu den Aufgaben der Schulen. Die Aufgaben der Schulen bestehen darin, die Erziehungsberechtigten über den schulischen Anteil dieses Angebotes zu informieren und den Behörden die Notwendigkeit der Teilleistungen durch geeignete Formulare zu bestätigen. Ergänzend wird angemerkt, dass die Information und Beratung zu BuT-Leistungen grundsätzlich durch die Landkreise und kreisfreien Städte wie auch die Jobcenter erfolgt. Zwischenzeitlich gibt es in allen Landkreisen und kreisfreien Städten ein funktionierendes Informationssystem (Flyer, Internet, Beratungsgespräche bei Folgeanträgen auf die Grundleistungen nach SGB II, SGB XII und Wohngeldleistungen), das auch in Zusammenarbeit mit den Leistungsanbietern unter Einbeziehung der Schulen im Lande weiter bekannt gemacht wird. Die Landesregierung unterstützt dies ausdrücklich. Zu b) Die Beantragung der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erfolgt durch die Erziehungsberechtigten. Im Zuge dessen haben die Schulen die Notwendigkeit oder den Anlass zu bescheinigen. Der hierfür notwendige Arbeitsaufwand ist von den jeweiligen Fallzahlen, von der Anzahl der Unternehmungen, die eine Klasse in einem Schuljahr durchführt, aber auch von dem selbstständigen Handeln der Erziehungsberechtigten und den dabei notwendigen Unterstützungen seitens der Schule abhängig. Daher lässt sich an dieser Stelle eine Pauschalisierung nicht vornehmen.