Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. Mai 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3934 6. Wahlperiode 29.05.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Verwendung von Windows XP und ANTWORT der Landesregierung In der Berliner Verwaltung basieren nach wie vor IT-Arbeitsplätze auf dem Betriebssystem Windows XP. Der Berliner Beauftragte für Daten- schutz und Informationsfreiheit hat dies kritisiert, da aufgrund des eingestellten Supports durch Microsoft erhebliche Sicherheitsbedenken bestehen und der Schutz personenbezogener Daten nicht mehr aus- reichend sichergestellt werden kann. 1. Nutzen die Landesregierung und ihr nachgeordnete Behörden und Einrichtungen derzeit noch Windows XP als Betriebssystem für IT- Arbeitsplätze? Die Umstellung der Standard-IT-Arbeitsplätze der Landesverwaltung Mecklenburg- Vorpommern von Windows XP auf das Betriebssystem Windows 7 ist grundsätzlich abge- schlossen. Bei den Arbeitsplätzen, die in Einzelfällen noch mit Windows XP betrieben werden, handelt es sich im Wesentlichen um Fachanwendungs- oder Labor-PC, die aus Kompatibilitätsgründen nicht ohne Weiteres umgestellt werden können und die keinen Internetzugang haben. Drucksache 6/3934 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Seit wann wird Windows XP gegebenenfalls nicht mehr eingesetzt und welches Betriebssystem wird derzeit genutzt? Die Umstellungsarbeiten wurden zum Ende des ersten Quartals 2014 grundsätzlich abge- schlossen. Seitdem wird Windows XP auf den Standard-IT-Arbeitsplätzen der Landes- verwaltung nur noch in Ausnahmefällen eingesetzt. Als Nachfolgebetriebssystem wird Windows 7 genutzt. 3. In welchen Landesbehörden und Landeseinrichtungen werden gegebenenfalls derzeit noch wie viele IT-Arbeitsplätze auf Basis von Windows XP eingesetzt? Neben den zu Frage 1 genannten Sonderarbeitsplätzen sind derzeit lediglich vereinzelt weitere IT-Arbeitsplätze mit Windows XP im Einsatz. Konkret betrifft dies circa 3,5 % der IT- Arbeitsplätze der Landesverwaltung, wie nachfolgend aufgelistet: - 80 PC in der Justizvollzugsanstalt Waldeck, - 400 PC in der Straßenbauverwaltung, - 80 PC im Landesamt für Kultur und Denkmalpflege. 4. Bis wann wird gegebenenfalls ein aktuelles Betriebssystem für die betroffenen IT-Arbeitsplätze bereitgestellt und welches wird das sein? In der Justizvollzugsanstalt Waldeck werden die betroffenen IT-Arbeitsplätze bis Mitte 2015 umgestellt. Das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege wird die Umstellungsarbeiten bis Ende 2015 abschließen. Die betroffene IT-Technik in der Straßenbauverwaltung wird im Zuge der laufenden Ersatzbeschaffungen der Hardware umgestellt. Das Nachfolgebetriebs- system wird Windows 7 sein. 5. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um sicherzu- stellen, dass Windows XP in der Landesverwaltung nicht mehr einge- setzt wird? Die Vereinheitlichung und Konsolidierung der Informationstechnik der Landesverwaltung gehören schon seit Jahren zu den strategischen Zielstellungen der Landesregierung. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3934 3 In diesem Zusammenhang hatte das Landeskabinett bereits mit dem Beschluss zur Vorlage 09/08 vom 22. Januar 2008 strategische Leitlinien verabschiedet, welche sicherstellen sollen, dass die Informationstechnik des Landes den Anforderungen einer modernen Verwaltung langfristig gerecht werden kann und ein wirtschaftlich effizienter Einsatz auch in Zukunft gewährleistet ist. Diese Leitlinien beinhalten unter anderem Festlegungen zur Standar- disierung, zur Zentralisierung des IT-Betriebs und zur Serviceorientierung. Im Zuge der Um- setzung der strategischen Leitlinien hat das Ministerium für Inneres und Sport beispielsweise eine zentrale Softwareverteilungslösung eingeführt, die den Landesbehörden zur Nutzung zur Verfügung steht. Derzeit sind bereits rund 5.000 IT-Arbeitsplätze in die zentrale Software- verteilungslösung eingebunden und werden fortlaufend auf den jeweils aktuellen Software- stand angepasst. Vorgesehen ist, diesen Dienst mit der gegenwärtig anstehenden Novellierung der IT-Regelungen zum verbindlichen Landesstandard zu erheben. Als weiteres Steuerungsinstrument hat das Ministerium für Inneres und Sport die regel- mäßigen IT-Ressortplanprüfungen genutzt und die Anmeldungen der Ressorts zu den Doppel- haushalten schwerpunktmäßig auch auf die angemeldeten Ersatzbeschaffungen hin überprüft. Hierbei hat das Ministerium für Inneres und Sport unter anderem dafür Sorge getragen, dass die Ersatzbeschaffungen zur vorhandenen Ausstattung plausibel sind und anstehende IT- Umstellungen tatsächlich veranschlagt werden.