Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. Mai 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3936 6. Wahlperiode 29.05.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Helmut Holter, Fraktion DIE LINKE Förderpolitik und Staatsanwaltschaft und ANTWORT der Landesregierung Medienberichten zufolge (vgl. Ostsee-Zeitung vom 09.04.2015) gibt es in Mecklenburg-Vorpommern eine uneinheitliche Linie in der Förderpolitik und dem Agieren der Staatsanwaltschaften. Demnach würden nach Ein- schätzungen von Vertretern des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus und des Finanzministeriums Fördervoraussetzungen für Wirtschaftsinvestitionen einerseits als gegeben angesehen, andererseits zögen die hiesigen Strafverfolgungsbehörden die rechtliche Zulässigkeit in Zweifel und würden zum Teil gar Straftatbestände als erfüllt ansehen. Wegen fehlender langfristiger Planungssicherheit hätten Unternehmen von geplanten Investitionen in Mecklenburg-Vorpommern wieder Abstand genommen. Vertreter des Justizministeriums verweisen hingegen auf die staatsanwaltschaftliche bzw. gerichtliche Einzelfallprüfung und konnten darüber hinaus keinen Grund für Beanstandungen der Tätigkeit der Staatsanwaltschaften erkennen. 1. Inwiefern entprechen die in dem o. g. Medienbericht ausgeführten Feststellungen, wonach die Europäische Kommission aufgrund der uneinheitlichen Rechtsauffassung zwischen Ministerien und Straf- verfolgungsbehörden Fördermittel im zweistelligen Millionenbereich zurückhält, den Tatsachen? Offensichtlich ist das Fördervorhaben zum Hotelkomplex „Hohe Düne“ Hintergrund der Frage. Die EU-Kommission hat die Erstattungsfähigkeit der EFRE-Fördermittel für das Investitionsvorhaben noch nicht abschließend geprüft und entschieden. Drucksache 6/3936 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Gab oder gibt es Kontakte bzw. Gespräche hiesiger Strafverfolgungs- behörden mit der Europäischen Kommission oder dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung, die u. a. den Einbehalt von EU-Mitteln für das Fördervorhaben Yachthafenresidenz Hohe Düne zum Inhalt hatten oder haben? Es hat Kontakte und Gespräche der Staatsanwaltschaft Rostock mit Vertretern der Europä- ischen Kommission und des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung gegeben, die Einzelheiten zur Auslegung und normgemäßen Anwendung europäischer Vorschriften (einschließlich eines Einbehalts) bei der Förderung des Projektes „Yachthafenresidenz Höhe Düne“ betrafen. 3. Gab oder gibt es Kontakte bzw. Gespräche der Landesregierung mit den hiesigen Industrie- und Handelskammern, ob weitere Fälle bekannt sind, in denen das uneinheitliche Vorgehen von Ministerien und Strafverfolgungsbehörden Investitionen verhindert, erschwert oder verzögert hat? a) Welche geplanten Investitions- und Ansiedlungsentscheidungen über 100.000,00 Euro und über das in dem o. g. Medienbericht genannte Beispiel hinaus sind in dieser Legislaturperiode bislang unterblieben und welche Gründe gab es hierfür gegebenenfalls? b) Ist es nach Auffassung der Landesregierung geboten, durch Befragungen mit Investoren, Industrie- und Handelskammern und Förderverwaltungen zu eruieren, ob und inwiefern sich die Rechts- unsicherheit auf das Fördergeschäft sowie das Investitions- und Ansiedlungsverhalten auswirkt? Nein. Zu a) Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Zu b) Befragungen sind nach Auffassung der Landesregierung nicht geboten. Die Landesregierung steht in einem ständigen Austausch mit potenziellen Investoren, Industrie- und Handels- kammern und Förderverwaltungen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3936 3 4. Inwiefern prüfen die mit der Förderpolitik befassten Behörden oder Institutionen des Landes, ob durch die jeweilige Förderentscheidung ggf. auch ein Straftatbestand erfüllt sein könnte? a) Inwiefern und in welchen Fällen wird das Justizministerium im Vorfeld von Förderentscheidungen des Landes gegebenenfalls beratend mit einbezogen? b) Welche Folgen ergeben sich nach Auffassung der Landesregierung daraus, dass verwaltungsrechtlich nicht zu beanstandene Vorgänge nachträglich strafrechtliche Relevanz entfalten können? c) Inwiefern sieht die Landesregierung ihre Bediensteten in vorge- nannten Fällen vor Strafverfolgungsmaßnahmen hinreichend geschützt und welche Maßnahmen zur Erhöhung der Rechtssicher- heit hat sie eingeleitet bzw. beabsichtigt dies zu tun? Im Rahmen von Fördermaßnahmen des Landes werden die Antragsteller darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Antragstellung anzugebende Tatsachen subventionserheblich im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch sind und dass Subventionsbetrug nach dieser Vorschrift strafbar ist. Die mit Förderung befassten Stellen des Landes prüfen die angegebenen Tatsachen auf Widersprüchlichkeit bzw. Plausibilität. Zu a) Es wird nicht für erforderlich erachtet, das Justizministerium im Vorfeld von Förder- entscheidungen einzubeziehen. Zu b) Eine nachträglich festzustellende strafrechtliche Relevanz berührt grundsätzlich auch den zugrundeliegenden verwaltungsrechtlichen Vorgang. Wird erst nach dem Erlass einer Förder- entscheidung bekannt, dass die Entscheidung aufgrund nicht zutreffender Angaben zu subventionserheblichen Tatsachen zustande gekommen ist, prüft die zuständige Behörde im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens die Rücknahme oder den Widerruf der Förder- entscheidung nach den §§ 48, 49 Verwaltungsverfahrensgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Bei dieser Ermessensentscheidung wird auch eine mögliche strafrechtliche Relevanz berück- sichtigt. Zu c) Die Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz einerseits und die Voraussetzung eines begründeten Anfangsverdachtes aufseiten der Strafverfolgungsbehörden andererseits stellt grundsätzlich einen ausreichenden Schutz vor Strafverfolgungsmaßnahmen dar. Drucksache 6/3936 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 5. Wie schätzt die Landesregierung die langfristige Planungssicherheit für mögliche Investoren in Mecklenburg-Vorpommern ein? Die Planungssicherheit für mögliche Investoren in Mecklenburg-Vorpommern wird als gut eingeschätzt. 6. Welche Auswirkungen hat das uneinheitliche Vorgehen von Ministerien und Strafverfolgungsbehörden für den Aufbau Ost, die Förderungen durch EU-Mittel und die Ansiedlungspolitik in Mecklenburg-Vorpommern? Relevante Erkenntnisse dazu liegen der Landesregierung nicht vor.