Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. Mai 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3943 6. Wahlperiode 18.05.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Auswirkungen der Asylklagen und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Eingangszahlen für Eingänge in vorläufigen Rechtsschutzsachen in Asylverfahren für das 1. Quartal 2015 liegen in der von dem Statistischen Amt aufbereiteten Form noch nicht vor. Nach Mitteilung des für erstinstanzliche Asylrechtsstreitigkeiten ausschließlich zuständigen Verwaltungsgerichts Schwerin sind im 1. Quartal 2015 nach Auswertung des verwendeten Softwareprogramms (Eureka) 934 Asylstreitverfahren eingegangen, wobei davon 491 Hauptsacheverfahren und 443 Eilsachen waren. Die steigenden Asylzahlen setzen zunehmend auch die Gerichte im Land in arge Bedrängnis, da immer mehr Asylbewerber auf vorläufigen Rechts- schutz klagen. Allein im ersten Quartal 2015 gab es 934 neue Verfahren. Schon jetzt sind laut zuständigem Verwaltungsgericht Schwerin zehn statt ursprünglich vier Richter für die Behandlung der Klagen eingesetzt. 1. Wie verhält sich der massive Anstieg der Anzahl der Asylklagen auf die Verfahrensdauer in anderen Sachgebieten wie beispielsweise Bau- oder Strafrecht? Die Dauer eines Verfahrens lässt sich nur ermitteln, wenn das Verfahren abgeschlossen ist, weil zur Berechnung Anfangs- und Endzeitpunkt notwendig sind. Das bedeutet aber, dass sich die Frage, ob sich ein Anstieg der Asylverfahren auf die Verfahrensdauer in anderen verwaltungsgerichtlichen Verfahren auswirkt, zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht verlässlich beantworten lässt. Eine Auswirkung auf Strafverfahren kann definitiv ausgeschlossen werden. Drucksache 6/3943 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Inwieweit der Anstieg in Asylsachen Auswirkungen auf andere verwaltungsrechtliche Sachgebiete hat, kann gegenwärtig noch nicht abgesehen werden. 2. Inwieweit ist die gegenwärtige Personalausstattung geeignet, die Asyl- klagen ohne zeitliche Verzögerungen in anderen Bereichen zügig zu bearbeiten? 3. Werden die für die Asylklagen neu vorgesehenen Richterstellen intern oder extern besetzt? Die Fragen 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Die in der Zuständigkeit des Justizministeriums liegende Personalausstattung der Gerichte ist grundsätzlich bedarfsgerecht. Um die ordnungsgemäße Bearbeitung der verwaltungsgericht- lichen Verfahren aufgrund der gestiegenen Eingangszahlen, insbesondere im Bereich Asyl, sicherzustellen, wurde eine auf fünf Jahre befristete Verstärkung des Verwaltungsgerichtes Schwerin um drei Richter ermöglicht. Hierzu wurden drei Proberichter neu eingestellt.