Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 29. Mai 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3944 6. Wahlperiode 02.06.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Situation der Migrations- und Flüchtlingsberatungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Migrantinnen, Migranten und Flüchtlinge benötigen Beratung und Beglei- tung, um sich im Ankunftsland besser zurechtzufinden. Migrations- und Flüchtlingsberatungsstellen helfen bei Fragen des täglichen Lebens und unterstützen mit ihrem Angebot die Integration der Zugewanderten. Die einzelnen Beratungsstellen haben ihr Angebot auf bestimmte Ziel- gruppen ausgerichtet: Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwan- derer (MBE) richtet sich an neu zugewanderte Erwachsene, die Jugend- migrationsdienste (JMD) an neu zugewanderte und bereits länger in Deutschland lebende Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von bis zu 27 Jahren. Die Migrationsberatung richtet sich an bleibeberechtigte Erwachsene, die bereits länger in Deutschland leben. Die Beratung für Flüchtlinge richtet sich an Flüchtlinge, Asylbewerberinnen, Asylbewerber und Menschen ohne gesicherten Aufenthalt. Insbesondere für Menschen, die durch Bürgerkriege, politische Krisen, Verfolgung oder andere existenzbedrohende Nöte zur Flucht gezwungen sind, bilden die Beratungsangebote eine sehr wertvolle Unterstützung. Mit der Zunahme desolater Lebensbedingungen sowie von Diskriminie- rung und Ausgrenzung ist die Zahl derjenigen Menschen, die ihr Heimat- land verlassen müssen, in den vergangenen Jahren angewachsen. Ange- sichts dessen nimmt einerseits die Bedeutung der Migrations- und Flücht- lingsberatung zu, andererseits auch das Arbeitspensum in den Beratungs- stellen. Drucksache 6/3944 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Wie hat sich die Zahl der Migrations- und Flüchtlingsberatungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern seit 2012 entwickelt [bitte nach Jahres- scheiben darstellen (für 2015 bis zum 1. Quartal) sowie gegliedert nach Angeboten je Gebietskörperschaft, bitte untergliedern nach Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE), Jugend- migrationsdienste (JMD), Integrationsfachdienste und Flüchtlings- beratungsstellen]? Gemäß § 45 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes teilen sich Bund und Länder die Verantwortung für migrationsspezifische Beratungsangebote. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) fördert Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE), das Bundes- ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Begleitung junger Menschen mit Migrationshintergrund in den Jugendmigrationsdiensten (JMD). Das Land fördert für erwachsene Migrantinnen und Migranten mit gesichertem Aufenthaltsstatus ergänzende Migrationsberatungsangebote und arbeitsmarktbezogene Beratungsangebote der drei landesweit flächendeckend tätigen Integrationsfachdienste Migration. Zu Flüchtlingsberatungsstellen liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Lediglich im Bereich der psychosozialen Beratung und Betreuung von Flüchtlingen gewährt das Land eine Zuwendung für ein Angebot am Standort Greifswald, das bislang überwiegend aus Mitteln des Europäischen Flüchtlingsfonds gefördert wurde. Im Übrigen erhalten asylsuchende Flüchtlinge Unterstützung und Begleitung im Rahmen der sozialen Betreuung in den Gemeinschaftsunterkünften sowie bei dezentraler Unterbringung in Wohnungen. Die Betreuung erfolgt durch die Landkreise und kreisfreien Städte mit eigenem Personal oder wird durch beauftragte Träger sichergestellt. Das Land erstattet den Kommunen die dafür anfallenden notwendigen Kosten. Für Flüchtlinge, deren Schutzbedürftigkeit sehr zügig anerkannt wird, richten die Landkreise und kreisfreien Städte gegenwärtig Integra- tionslotsenstellen ein, die niedrigschwellige Begleitung und praktische Unterstützung in der Phase des Ankommens gewährleisten sollen. Die Anzahl der Beratungseinrichtungen für jugendliche und erwachsene Menschen mit Migrationshintergrund pro Gebietskörperschaft stellt sich in den Jahren 2012 bis 2015 wie folgt dar: Landkreise/kreisfreie Städte 2012 2013 2014 2015* Landkreis Ludwigslust-Parchim - Migrationsberatung (Bund/Land) - Jugendmigrationsdienste 2 1 2 1 2 1 2 1 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Migrationsberatung (Bund/Land) - Jugendmigrationsdienste 2 2 2 2 3 2 3 2 Landkreis Nordwestmecklenburg Migrationsberatung (Bund/Land) - Jugendmigrationsdienste 2 1 2 1 2 1 2 1 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3944 3 Landkreise/kreisfreie Städte 2012 2013 2014 2015* Rostock - Migrationsberatung (Bund/Land) - Jugendmigrationsdienste 3 1 3 1 3 1 3 1 Landkreis Rostock - Migrationsberatung (Bund/Land) - Jugendmigrationsdienste 0 1 0 1 0 1 0 1 Schwerin - Migrationsberatung (Bund/Land) - Jugendmigrationsdienste 3 1 2 1 2 1 2 1 Landkreis Vorpommern-Greifswald - Migrationsberatung (Bund/Land) - Jugendmigrationsdienste 3 2 3 2 3 2 3 2 Landkreis Vorpommern-Rügen - Migrationsberatung (Bund/Land) - Jugendmigrationsdienste 1 1 1 1 1 1 1 1 Summe - Migrationsberatung (Bund/Land) - Jugendmigrationsdienste 16 10 15 10 16 10 16 10 * Die Angaben zur Migrationsberatung im 1. Quartal 2015 sind vorläufig. Die Anzahl der Integrationsfachdienste Migration (IFDM) ist im genannten Zeitraum konstant geblieben: Gebietskörperschaften/Regionen 2012 2013 2014 2015 IFDM Nordwestmecklenburg/Schwerin/ Ludwigslust-Parchim 1 1 1 1 IFDM Mecklenburgische Seenplatte, Vorpommern-Greifswald 1 1 1 1 IFDM Landkreis Rostock/Rostock und Vorpommern-Rügen 1 1 1 1 Psychosoziale Beratung und Betreuung von Flüchtlingen wird durch eine Beratungsstelle, dem Psychosozialen Zentrum Greifswald, im vorpommerschen Landesteil geleistet. Landkreis 2012 2013 2014 2015 Landkreis Vorpommern-Greifswald Psychosoziales Zentrum Greifswald 1 1 1 1 Drucksache 6/3944 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 2. Wie stellt sich die personelle Besetzung der Migrations- und Flüchtlingsberatungsstellen dar (bitte analog der unter Frage 1 genannten Gliederungssystematik in Vollzeitäquivalenten je Bera- tungsstelle darstellen)? Die personelle Besetzung in der vom Bund verantworteten Migrationsberatung (MBE) hat sich wie folgt entwickelt: Landkreise/kreisfreie Städte 2012 2013 2014 2015* Landkreis Ludwigslust-Parchim 0,56 0,52 0,63 0,63 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 0,96 0,96 0,96 0,96 Landkreis Nordwestmecklenburg 1,11 1,11 1,11 1,11 Rostock 2,57 2,55 2,55 2,55 Landkreis Rostock 0,00 0,00 0,00 0,00 Schwerin 2,16 1,80 1,68 1,68 Landkreis Vorpommern-Greifswald 0,78 1,02 0,97 0,97 Landkreis Vorpommern-Rügen 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe 8,14 7,95 7,91 7,91 * Die Angaben zum 1. Quartal 2015 sind vorläufig. Die personelle Besetzung in den Jugendmigrationsdiensten ist im besagten Zeitraum konstant geblieben: Landkreis/kreisfreie Stadt 2012 - 2015 Landkreis Ludwigslust-Parchim 1,00 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 4,00 Landkreis Nordwestmecklenburg 1,00 Rostock 2,75 Landkreis Rostock 0,75 Schwerin 1,00 Landkreis Vorpommern-Greifswald 2,00 Landkreis Vorpommern-Rügen 1,00 Summe 13,50 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3944 5 Die Anzahl der landesgeförderten Migrationsberatungskräfte stellt sich wie folgt dar: Landkreise/kreisfreie Städte 2012 2013 2014 2015 Landkreis Ludwigslust-Parchim 0,375 - - 0,500 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - 0,250* 1,750 1,750 Landkreis Nordwestmecklenburg (einschließlich mobiler Beratung in Parchim) 0,500 0,500 0,700 0,630 Rostock - - - - Landkreis Rostock - - - - Schwerin (einschließlich mobiler Beratung in Ludwigslust) 0,250 0,250 0,250 - Landkreis Vorpommern-Greifswald 0,075 0,875* 1,175 1,175 Landkreis Vorpommern-Rügen 0,430 0,500 0,500 0,500 Summe 1,630 2,375* 4,375 4,555 * Die Angaben beziehen sich auf den Zeitraum ab 1. Juli 2013. Die Anzahl der Beratungskräfte in den Integrationsfachdiensten Migration stellt sich wie folgt dar: Gebietskörperschaften/Regionen 2012 2013 2014 2015 Nordwestmecklenburg/Schwerin/ Ludwigslust-Parchim 2,650 2,650 2,500 2,500 Mecklenburgische Seenplatte/Vorpommern Greifswald 2,480 2,680 3,079 2,313 Landkreis Rostock/Rostock und Vorpommern/Rügen 2,930 3,550 2,375 2,375 Die personelle Besetzung im Psychosozialen Zentrum Greifswald hat sich wie folgt entwickelt: Landkreis 2012 2013 2014 2015 Landkreis Vorpommern-Greifswald 0,900 1,600 3,050 3,050* * Inwieweit für 2015 eine Förderung aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds möglich ist, um das Projekt ab Juli 2015 fortzusetzen, ist zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht geklärt. Drucksache 6/3944 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 3. Welche Aufgaben werden in den jeweiligen Beratungsstellen jeweils wahrgenommen (z. B. Migrationsberatung, Sozialberatung, Asylver- fahrensberatung)? Die Angebote der MBE und die landesseitige ergänzende Migrationsberatung dienen dazu, Integrationsprozesse bei erwachsenen Zugewanderten zu initiieren, zu steuern und zu begleiten. Ein Schwerpunkt ist die Hinführung zum Integrationskurs sowie zu weiteren (themen-)spezifischen Angeboten, mit dem Ziel, Zugewanderte zum selbständigen Handeln in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens zu befähigen und die Abhängigkeit von sozialen Transferleistungen auf ein notwendiges Maß zu beschränken. Zu den Aufgaben zählen die bedarfsorientierte Einzelfallberatung und sozialpädagogische Begleitung, die Mitarbeit in kommunalen Netzwerken zur Förderung eines bedarfsgerechten Integrationsangebotes, die Mitwirkung an interkultureller Öffnung der Regeldienste und eine aktive Öffentlichkeits- arbeit. Während sich die Angebote der bundesgeförderten MBE prioritär auf den Zeitraum der ersten drei Jahre nach der Einreise beziehen, sind die landesseitigen Angebote offen für alle Phasen der Integration. Die Jugendmigrationsdienste leisten Integrationsbegleitung für junge Menschen mit Migrationshintergrund, insbesondere am Übergang Schule – Beruf. Die Angebote sind vielseitig und umfassen neben individuellen Hilfen auch Gruppenarbeit. Die Jugend- migrationsdienste arbeiten ebenfalls in migrationsspezifischen Netzwerken mit und kooperieren mit allen in der Jugendarbeit relevanten Einrichtungen und Akteuren. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. Wie hat sich die Zahl der Migrantinnen, Migranten und Flüchtlinge in unserem Bundesland - und damit die Zahl der potenziellen Nutze- rinnen und Nutzer der Beratungsstellen - seit 2012 entwickelt (bitte sowohl in absoluten Zahlen als auch prozentual gemäß der unter Frage 1 genannten Gliederungssystematik darstellen)? Das Integrationsmonitoring der Länder weist für 2011 61.000 und für 2013 65.000 Menschen mit Migrationshintergrund für Mecklenburg-Vorpommern aus (Hochrechnungen an der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011). Zur Entwicklung der Zahlen der Ausländerinnen und Ausländer in unserem Bundesland wird auf die anliegende Statistik der Ausländerinnen und Ausländer verwiesen (Anlage 1). Die Zahl der Asylbewerberzugänge sowie der im jeweiligen Jahr ein Daueraufenthaltsrecht erlangten Ausländer hat sich seit 2012 wie folgt entwickelt: Asylbewerberzugänge Daueraufenthaltsrecht erlangt 2012 1.231 142 2013 2.303 161 2014 4.418 1.045 2015(Ende 1. Quartal) 2.078 575 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3944 7 5. Wie schätzt die Landesregierung die Arbeit der Beratungsstellen für Migrantinnen, Migranten und Flüchtlinge in unserem Bundesland ein? Die Landesregierung hält die Arbeit der Beratungsstellen für unverzichtbar, um neu ankommenden oder bereits hier lebenden Migrantinnen und Migranten chancengerechte gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Die Träger der Angebote verfügen über langjährige Erfahrung in verschiedenen sozialen Bereichen, leisten engagierte Arbeit und berücksichtigen die jeweiligen Bedarfslagen vor Ort. Sie kooperieren dazu mit einer Vielzahl von Akteuren aus unterschiedlichen Bereichen und tragen maßgeblich zur interkulturellen Öffnung der Regeldienste und zur Aktivierung zivilgesellschaftlicher Potentiale für die Integrationsarbeit bei. 6. Sieht die Landesregierung den Ausbau der Beratungslandschaft für Migrantinnen, Migranten und Flüchtlinge als erforderlich an und, falls ja, welche konkreten Schritte wird die Landesregierung in dieser Frage unternehmen? Die Migrationsberatung muss mit der dynamischen Entwicklung der Zuwanderung Schritt halten. Die Zuzugszahlen im Rahmen der EU-Freizügigkeit, der Arbeitsmigration, des Familiennachzugs sowie im Zuge von Kontingentaufnahmen und der Beteiligung am Resettlement-Programm erhöhen sich zunehmend und sorgen für eine wachsende Nachfrage an Beratung. Auch im Asylbereich wird im Hinblick auf die hohen Anerkennungsquoten und die deutliche Verkürzung der Zeiträume bis zur Anerkennung der Schutzbedürftigkeit eine frühzeitige personalintensive Integrationsbegleitung erforderlich. Mit dem Doppelhaushalt 2014/15 hat das Land bereits eine deutliche Aufstockung der Haushaltsmittel für die Migrationsberatung um 120 T€ vorgenommen; 2015 sind weitere Haushaltsmittel des Landes in Höhe von 80 T€ zur Verstärkung der Beratungsangebote bereitgestellt worden. Vor allem für Flüchtlinge mit hoher Schutzbedürftigkeit, die zeitnah anerkannt werden, wurde zwischen Landesregierung und Kommunen eine zusätzliche Integrationsbegleitung durch Integrationslotsen vereinbart, die die Kommunen bei deren intensiver Betreuung unterstützen sollen. Angesichts des zunehmenden Bedarfs an Migrationsberatung, speziell auch im Flüchtlings- bereich, hat Mecklenburg-Vorpommern auf der 10. Integrationsministerkonferenz einen Antrag zur Stärkung der bundesseitigen Migrationsberatungsangebote sowie deren Öffnung für Asylsuchende und Geduldete initiiert, der mehrheitlich angenommen wurde. Schritte der Landesregierung zur landesseitigen Aufgabenwahrnehmung im Sinne des § 45 Satz 1 Aufenthaltsgesetz hängen auch von der Aufgabenwahrnehmung durch den Bund ab. Drucksache 6/3944 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Anlage 1 Ausländische Bevölkerung* in Mecklenburg - Vorpommern nach Kreisen und ausgewählten Altersgruppen 2012 bis 2014 - *Ergebnisse der Auszählung des Ausländerzentralregisters (AZR) am 31.12.2012 nach Kreisen und ausgewählten Altersgruppen Kreis- schlüssel Kreisfreie Stadt Landkreis Land Ausländische Bevölkerung insgesamt 0 bis unter 27 Jahre 27 Jahre und älter 13003 Rostock 8.175 2.507 5.668 13004 Schwerin 3.519 891 2.628 13071 Mecklenburgische Seenplatte 3.340 1.107 2.233 13072 Landkreis Rostock 2.859 841 2.018 13073 Vorpommern-Rügen 2.962 873 2.089 13074 Nordwestmecklenburg 3.154 1.042 2.112 13075 Vorpommern-Greifswald 6.016 2.170 3.846 13076 Ludwigslust-Parchim 4.012 1.319 2.693 13 Mecklenburg-Vorpommern 34.037 10.750 23.287 am 31.12.2013 nach Kreisen und ausgewählten Altersgruppen Kreis- schlüssel Kreisfreie Stadt Landkreis Land Ausländische Bevölkerung insgesamt 0 bis unter 27 Jahre 27 Jahre und älter 13003 Rostock 8.484 2.622 5.862 13004 Schwerin 3.778 990 2.788 13071 Mecklenburgische Seenplatte 3.613 1.268 2.345 13072 Landkreis Rostock 3.408 1.038 2.370 13073 Vorpommern-Rügen 3.837 1.312 2.525 13074 Nordwestmecklenburg 3.224 1.063 2.161 13075 Vorpommern-Greifswald 6.540 2.367 4.173 13076 Ludwigslust-Parchim 4.943 1.662 3.281 13 Mecklenburg-Vorpommern 37.827 12.322 25.505 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3944 9 am 31.12.2014 nach Kreisen und ausgewählten Altersgruppen Kreis- schlüssel Kreisfreie Stadt Landkreis Land Ausländische Bevölkerung insgesamt 0 bis unter 27 Jahre 27 Jahre und älter 13003 Rostock 9.048 2.890 6.158 13004 Schwerin 4.164 1.229 2.935 13071 Mecklenburgische Seenplatte 4.450 1.623 2.827 13072 Landkreis Rostock 4.197 1.375 2.822 13073 Vorpommern-Rügen 5.193 1.925 3.268 13074 Nordwestmecklenburg 3.792 1.329 2.463 13075 Vorpommern-Greifswald 7.853 2.921 4.932 13076 Ludwigslust-Parchim 6.666 2.386 4.280 13 Mecklenburg-Vorpommern 45.363 15.678 29.685 Veränderung 2012 bis 2014 - absolut 13003 Rostock 873 383 490 13004 Schwerin 645 338 307 13071 Mecklenburgische Seenplatte 1.110 516 594 13072 Landkreis Rostock 1.338 534 804 13073 Vorpommern-Rügen 2.231 1.052 1.179 13074 Nordwestmecklenburg 638 287 351 13075 Vorpommern-Greifswald 1.837 751 1.086 13076 Ludwigslust-Parchim 2.654 1.067 1.587 13 Mecklenburg-Vorpommern 11.326 4.928 6.398 Veränderung 2012 bis 2014 - prozentual 13003 Rostock 10,7 15,3 8,6 13004 Schwerin 18,3 37,9 11,7 13071 Mecklenburgische Seenplatte 33,2 46,6 26,6 13072 Landkreis Rostock 46,8 63,5 39,8 13073 Vorpommern-Rügen 75,3 120,5 56,4 13074 Nordwestmecklenburg 20,2 27,5 16,6 13075 Vorpommern-Greifswald 30,5 34,6 28,2 13076 Ludwigslust-Parchim 66,2 80,9 58,9 13 Mecklenburg-Vorpommern 33,3 45,8 27,5