Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. Mai 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3947 6. Wahlperiode 21.05.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Asylbewerber, ehemalige Asylbewerber und illegale Ausländer - Monat März 2015 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Auf die Vorbemerkung der Landesregierung zur Landtagsdrucksache 6/2180 wird verwiesen. Auf die Landtagsdrucksache 6/3632 wird verwiesen. 1. Wie stellte sich in Mecklenburg-Vorpommern die Zahl der Erstantrag- steller und Folgeantragssteller für den o. g. Monat dar (bitte aufschlüsseln nach Herkunftsländern, Alter, Geschlecht, der Zahl der Antragssteller und der Zahl der Personen, für die durch die Antragssteller Asyl beantragt wurde)? Welche Erkenntnisse besitzt die Landesregierung über mehrfache Folgeanträge einzelner Asylantragssteller? Auf die nachfolgende Übersicht mit Angaben aus der Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge wird verwiesen. Drucksache 6/3947 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Herkunftsland Anzahl der Erstantragsteller Anzahl der Folgeantragsteller Ukraine 183 - Syrien, Arabische Republik 112 12 Albanien 79 - Ghana 54 2 Serbien 50 18 Afghanistan 45 1 Mauretanien 15 5 Ägypten 15 - Staatenlos 14 5 Russische Föderation 10 - Eritrea 9 - Mazedonien 8 1 Iran, Islamische Republik 4 - Kosovo 3 3 Bosnien und Herzegowina 3 2 Somalia 3 - Nigeria 2 - Aserbaidschan 2 - Irak 1 4 Malawi 1 - Senegal 1 - Honduras 1 - Vietnam 1 - Indien 1 - Jordanien 1 - Ungeklärt 1 - Argentinien - 2 Armenien - 2 Türkei - 1 Tunesien - 1 Insgesamt 619 59 Angaben zum Alter und Geschlecht sowie zu möglichen mehrfachen Folgeantragstellungen liegen der Landesregierung nicht vor. Im Übrigen wird bezogen auf die Teilfrage zur Zahl der Personen, für die durch die Antragsteller Asyl beantragt wurde, darauf hingewiesen, dass die oben dargestellten Angaben bereits auf Personen und damit die tatsächliche Anzahl der Asylbewerber bezogen sind. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3947 3 2. Wie viele Ausländer, die sich illegal in Mecklenburg-Vorpommern aufhielten, wurden im o. g. Monat durch die Landespolizei festgestellt (bitte aufschlüsseln nach Nationalität, Anzahl der Personen, Alter, Ort des Aufgriffs, dem jetzigen Unterbringungsort und den speziellen polizeilichen Maßnahmen)? a) Welche Erkenntnisse besitzt die Landesregierung zum aktuellen Unterbringungsort von illegalen Ausländern? b) Wie erklärt sich die Landesregierung die überdurchschnittlich häu- fige Feststellung von illegalen Ausländern im Bereich Nostorf/ Horst? c) Welche Erkenntnisse besitzt die Landesregierung über illegale Ausländer, die zum wiederholten Male aufgegriffen wurden? Zu 2 Im März 2015 wurden durch die Landespolizei 89 Ausländerinnen bzw. Ausländer festgestellt , die sich unerlaubt in Mecklenburg-Vorpommern aufhielten. Zu allen diesen Personen wurde eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz aufgenommen, eine Vernehmung durchgeführt und die zuständige Ausländerbehörde informiert oder die illegal eingereiste Person wurde an diese übergeben. Zum aktuellen Unterbringungsort der Personen liegen der Landespolizei keine Erkenntnisse vor. Zu den von der Bundespolizei erfolgten Aufgriffen liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Im Übrigen wird auf die nachfolgende Übersicht verwiesen. Nationalität Anzahl der Personen Alter/ Jahre Ort des Aufgriffs spezielle polizeiliche Maßnahmen Ghana 1 45 Horst Anzeige wegen des Verdachts gemäß § 95 Absatz 2 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz unrichtige oder unvollständige Angaben zu Beschaffung eines Aufenthaltstitels oder einer Duldung zu machen oder zu benutzen oder eine so beschaffte Urkunde wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr zu gebrauchen Vietnam 1 29 Horst Anzeige wegen des Verdachts des Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz Drucksache 6/3947 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Nationalität Anzahl der Personen Alter/ Jahre Ort des Aufgriffs spezielle polizeiliche Maßnahmen Afghanistan 1 39 Neubrandenburg Anzeige wegen des Verdachts gemäß § 95 Absatz 2 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz unrichtige oder unvollständige Angaben zu Beschaffung eines Aufenthaltstitels oder einer Duldung zu machen oder zu benutzen oder eine so beschaffte Urkunde wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr zu gebrauchen Albanien 1 22 Güstrow Anzeige wegen des Verdachts des Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz Syrien 2 28 28 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Albanien 4 74 46 46 20 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Eritrea 1 20 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Syrien 2 48 17 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Ukraine 2 27 22 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Mazedonien 3 28 27 1 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Armenien 2 41 39 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3947 5 Nationalität Anzahl der Personen Alter/ Jahre Ort des Aufgriffs spezielle polizeiliche Maßnahmen Albanien 1 49 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Syrien 3 43 40 37 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Irak 1 32 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Albanien 3 41 33 3 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Syrien 2 44 18 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Syrien 2 33 33 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Syrien 2 35 34 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Aserbaidschan 1 35 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Syrien 1 24 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Aserbaidschan 1 39 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Ukraine 1 30 Rostock Anzeige wegen des Verdachts des Aufenthalts ohne gültigen Aufenthaltstitel gemäß § 95 Absatz 1a Aufenthaltsgesetz Drucksache 6/3947 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Nationalität Anzahl der Personen Alter/ Jahre Ort des Aufgriffs spezielle polizeiliche Maßnahmen Syrien 1 37 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Serbien 2 21 16 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Albanien 2 52 23 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Albanien 2 24 22 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Nigeria 1 47 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Syrien 5 52 48 23 22 20 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Mazedonien 5 41 39 20 15 5 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz BosnienHerzegowina 1 27 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Albanien 1 23 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Libyen 1 31 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Albanien 2 24 21 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3947 7 Nationalität Anzahl der Personen Alter/ Jahre Ort des Aufgriffs spezielle polizeiliche Maßnahmen Syrien 4 35 32 26 19 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Irak 5 47 42 19 17 4 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Syrien 1 51 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Syrien 2 33 29 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Ghana 1 25 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Syrien 1 25 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Indien 1 32 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Albanien 4 32 24 7 2 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Syrien 1 46 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Ukraine 1 34 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Syrien 4 29 27 26 1 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Drucksache 6/3947 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Nationalität Anzahl der Personen Alter/ Jahre Ort des Aufgriffs spezielle polizeiliche Maßnahmen Syrien 2 31 30 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Syrien 1 35 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Zu a) Von den Personen aus der Übersicht zu Frage 2 sind im Ergebnis 51 Personen in die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt worden. Im Übrigen wird auf die nachfolgende Übersicht verwiesen. Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl der Personen Hansestadt Rostock 9 Ludwigslust-Parchim 2 Mecklenburgische Seenplatte 13 Nordwestmecklenburg 6 Vorpommern-Greifswald 16 Vorpommern-Rügen 5 36 Personen sind aufgrund der Vorgaben des Asylverfahrensgesetzes in andere Bundesländer weitergeleitet worden, da für Mecklenburg-Vorpommern keine Zuständigkeit bestand. Im Übrigen wird auf die nachfolgende Übersicht verwiesen. Bundesland Anzahl der Personen Bayern 4 Berlin 21 Bremen 2 Hamburg 4 Hessen 2 Nordrhein-Westfalen 1 Sachsen 2 2 Personen sind untergetaucht. Im Übrigen können durch die Landesregierung naturgemäß keine Aussagen zum Aufenthaltsort von illegal sich aufhaltenden Ausländern getroffen werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3947 9 Zu b) In 19258 Nostorf/Horst befindet sich das Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten beim Landesamt für innere Verwaltung mit der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Aus dieser Spezifik ergibt sich eine besondere Lage und häufigere Feststellungen. Zu c) Bezüglich der Personen aus der Übersicht zur Frage 2 liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse darüber vor, dass eine Person bereits zum wiederholten Male aufgegriffen wurde. 3. Wie vielen Personen wurden im o. g. Monat in MecklenburgVorpommern Asyl gewährt (bitte aufschlüsseln nach Asylgrund, Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht, Tag der Erst- und Folgeantragsstellung )? Auf die nachfolgende Übersicht mit Angaben aus der Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge wird verwiesen. Herkunftsland Anerkennungen als Asylberechtigte Russische Föderation 3 Ägypten 2 Angaben zum Asylgrund, Alter und Geschlecht sowie zum Tag der Erstantragstellung und zum Tag der Folgeantragstellung liegen der Landesregierung nicht vor. Drucksache 6/3947 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 10 4. Wie viele Asylanträge wurden im o. g. Monat in Mecklenburg- Vorpommern abgelehnt (bitte aufschlüsseln nach den Herkunftsländern , der jeweiligen Anzahl der Ablehnungen, Tag der Erst- und Folgeantragsstellung)? Auf die nachfolgende Übersicht mit Angaben aus der Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge wird verwiesen. Herkunftsland Anzahl der Ablehnungen Serbien 89 Mazedonien 26 Kosovo 19 Ghana 7 Türkei 6 Bosnien und Herzegowina 4 Russische Föderation 4 Ägypten 4 Montenegro 1 Insgesamt 160 Angaben zum Tag der Erstantragstellung und zum Tag der Folgeantragstellung liegen der Landesregierung nicht vor. 5. In wie vielen Fällen erfolgte im o. g. Monat die Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen, die insgesamt zu Abschiebungen führten (bitte einzeln differenzieren und aufschlüsseln nach Staatsangehörigkeit , Alter, Geschlecht und Monaten der Antragsstellung)? a) Wie viele Personen wurden im o. g. Monat in Abschiebehaft genommen (bitte einzeln, chronologisch aufführen und aufschlüsseln nach Staatsangehörigkeit und Tag der Ablehnung)? b) Wie stellte sich für den o. g. Monat die Situation im Hinblick auf Verhinderungsgründe für eine Abschiebung dar (bitte einzeln, chronologisch aufführen und aufschlüsseln nach Staatsangehörigkeit , Begründung der Ablehnung, Alter, Verhinderungsgrund der Abschiebung, Geschlecht und Tag der Ablehnung)? Zu 5 Im Monat März 2015 wurden 62 Abschiebungen vorgenommen. Im Übrigen wird auf die nachfolgende Übersicht verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3947 11 Staatsangehörigkeit Alter/Jahre Geschlecht Monat der Antragstellung Afghanistan 25 männlich Juli 2014 Afghanistan 34 männlich August 2014 Bosnien-Herzegowina 32 weiblich Oktober 2014 Bosnien-Herzegowina 8 männlich Oktober 2014 Bosnien-Herzegowina 6 männlich Oktober 2014 Bosnien-Herzegowina 4 weiblich Oktober 2014 Bosnien-Herzegowina 2 männlich Oktober 2014 Ghana 39 männlich April 2013 Ghana 37 männlich März 2014 Ghana 31 männlich Juni 2014 Mauretanien 29 männlich Februar 2014 Mauretanien 30 männlich Mai 2014 Mauretanien 47 männlich August 2014 Mazedonien 39 männlich Dezember 2014 Mazedonien 33 weiblich Dezember 2014 Mazedonien 12 weiblich Dezember 2014 Mazedonien 11 weiblich Dezember 2014 Mazedonien 8 weiblich Dezember 2014 Mazedonien 27 männlich September 2014 Mazedonien 20 weiblich August 2014 Russische Föderation 60 männlich August 2014 Russische Föderation 44 weiblich August 2014 Russische Föderation 8 weiblich August 2014 Russische Föderation 15 männlich August 2014 Russische Föderation 49 männlich Mai 2013 Russische Föderation 35 weiblich Mai 2013 Russische Föderation 16 weiblich Mai 2013 Russische Föderation 15 weiblich Mai 2013 Russische Föderation 11 männlich Mai 2013 Russische Föderation 8 weiblich Mai 2013 Russische Föderation 27 männlich November 2014 Serbien 37 männlich Dezember 2014 Serbien 39 weiblich Dezember 2014 Serbien 19 männlich Dezember 2014 Serbien 13 weiblich Dezember 2014 Serbien 37 männlich Juli 2014 Serbien 36 weiblich Juli 2014 Serbien 15 männlich Juli 2014 Serbien 14 weiblich Juli 2014 Serbien 2 weiblich Juli 2014 Serbien 28 männlich März 2014 Serbien 25 weiblich März 2014 Serbien 8 männlich März 2014 Serbien 6 weiblich März 2014 Serbien 1 weiblich März 2014 Drucksache 6/3947 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 12 Staatsangehörigkeit Alter/Jahre Geschlecht Monat der Antragstellung Serbien 23 männlich März 2014 Serbien 24 männlich Mai 2014 Serbien 23 weiblich Mai 2014 Serbien 6 männlich Mai 2014 Serbien 3 männlich Mai 2014 Serbien 6 Monate weiblich Mai 2014 Serbien 54 männlich Dezember 2014 Serbien 52 weiblich Dezember 2014 Serbien 15 männlich Dezember 2014 Serbien 24 männlich Dezember 2014 Serbien 28 weiblich Dezember 2014 Serbien 29 männlich Dezember 2014 Serbien 25 weiblich Dezember 2014 Serbien 7 weiblich Dezember 2014 Serbien 5 weiblich Dezember 2014 Serbien 4 männlich Dezember 2014 Serbien 11 Monate männlich Dezember 2014 Zu a) Männliche und weibliche Abschiebungsgefangene werden in Einrichtungen außerhalb des Landes, in der Regel in der brandenburgischen Abschiebungshafteinrichtung in Eisenhüttenstadt untergebracht. Zudem wird auf den Abschiebungsgewahrsam des Landes Berlin in Berlin-Köpenick zurückgegriffen. In der Abschiebungshafteinrichtung in Eisenhüttenstadt wurde im März 2015 eine Person mit der Staatsangehörigkeit Marokko aus Mecklenburg-Vorpommern in Abschiebungshaft genommen. Im Abschiebungsgewahrsam in Berlin-Köpenick wurde im März 2015 eine Person mit der Staatsangehörigkeit Ghana aus Mecklenburg-Vorpommern in Abschiebungshaft genommen. In der Abschiebungshafteinrichtung in Eisenhüttenstadt und im Abschiebungsgewahrsam in Berlin-Köpenick wird der Tag der Ablehnung nicht erfasst. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3947 13 Zu b) Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Datum Staatsan- gehörigkeit Begründung der Ablehnung Alter Verhinderungs- gründe der Abschiebung Geschlecht Tag der Ablehnung 03.03. Mauretanien Aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.06.2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaates, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist, ist eine Zuständigkeit Deutschlands zur Durchführung eines Asylverfahrens nicht gegeben. 35 untergetaucht männlich 23.10.2014 03.03. Mauretanien -„- 37 untergetaucht männlich 11.03.2014 03.03. Ukraine -„- 48 keine Reise- fähigkeit männlich 19.12.2014 03.03. Ukraine -„- 46 keine Reisefähigkeit weiblich 19.12.2014 Drucksache 6/3947 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 14 Datum Staatsan- gehörigkeit Begründung der Ablehnung Alter Verhinderungs- gründe der Abschiebung Geschlecht Tag der Ablehnung 04.03. Armenien Die Voraussetzungen für eine Anerkennung als Asylberechtigter und die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft liegen offensichtlich nicht vor. 23 Einweisung in Psychiatrie männlich 20.11.2013 04.03. Ghana Aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.06.2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaates, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist, ist eine Zuständigkeit Deutschlands zur Durchführung eines Asylverfahrens nicht gegeben. 20 untergetaucht männlich 22.08.2014 04.03. Ghana -„- 25 untergetaucht männlich 20.10.2014 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3947 15 Datum Staatsan- gehörigkeit Begründung der Ablehnung Alter Verhinderungs- gründe der Abschiebung Geschlecht Tag der Ablehnung 05.03. Ägypten -„- 36 keine Reisefähigkeit der Frau männlich 08.09.2014 05.03. Ägypten -„- 36 keine Reisefähigkeit weiblich 08.09.2014 05.03. Ägypten -„- 8 keine Reisefähigkeit der Mutter weiblich 08.09.2014 05.03. Ägypten -„- 1 keine Reisefähigkeit der Mutter männlich 08.09.2014 05.03. Russische Föderation -„- 29 Fristablauf männlich 30.05.2014 05.03. Russische Föderation -„- 27 Fristablauf weiblich 30.05.2014 05.03. Russische Föderation -„- 3 Fristablauf männlich 30.05.2014 05.03. Russische Föderation -„- 26 untergetaucht männlich 11.08.2014 05.03. Russische Föderation -„- 25 untergetaucht weiblich 11.08.2014 05.03. Russische Föderation -„- 7 untergetaucht männlich 11.08.2014 05.03. Russische Föderation -„- 6 untergetaucht männlich 11.08.2014 05.03. Russische Föderation -„- 2 untergetaucht männlich 11.08.2014 06.03. Serbien Die Voraussetzungen für eine Anerkennung als Asylberechtigter und die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft liegen offensichtlich nicht vor. 33 keine Reisefähigkeit der Frau männlich 03.04.2014 06.03. Serbien -„- 25 keine Reisefähigkeit weiblich 03.04.2014 06.03. Serbien -„- 6 keine Reisefähigkeit der Mutter männlich 03.04.2014 Drucksache 6/3947 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 16 Datum Staatsan- gehörigkeit Begründung der Ablehnung Alter Verhinderungs- gründe der Abschiebung Geschlecht Tag der Ablehnung 06.03. Mauretanien Verzicht auf Asylantragstellung vom 13.01.2015, da anerkannter Flüchtling in einem anderen Schengenstaat. 31 untergetaucht männlich 13.01.2015 10.03. Afghanistan Aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.06.2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaates, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist, ist eine Zuständigkeit Deutschlands zur Durchführung eines Asylverfahrens nicht gegeben. 38 untergetaucht männlich 11.08.2014 10.03. Afghanistan -„- 9 untergetaucht männlich 11.08.2014 10.03. Ghana -„- 25 untergetaucht männlich 15.09.2014 10.03. Ghana -„- 37 untergetaucht männlich 30.07.2014 10.03. staatenlos -„- 28 Eilrechtsschutz- antrag noch offen männlich 24.11.2014 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3947 17 Datum Staatsan- gehörigkeit Begründung der Ablehnung Alter Verhinderungs- gründe der Abschiebung Geschlecht Tag der Ablehnung 11.03. Ägypten -„- 23 untergetaucht männlich 29.07.2014 12.03. Russische Föderation -„- 40 untergetaucht männlich 07.04.2014 12.03. Russische Föderation -„- 42 untergetaucht weiblich 07.04.2014 12.03. Russische Föderation -„- 9 untergetaucht männlich 07.04.2014 12.03. Russische Föderation -„- 7 untergetaucht männlich 07.04.2014 12.03. Russische Föderation -„- 5 untergetaucht weiblich 07.04.2014 12.03. Ghana -„- 35 untergetaucht männlich 20.10.2014 12.03. Ghana -„- 45 untergetaucht männlich 20.10.2014 16.03. Serbien Die Voraus- setzungen für eine Anerkennung als Asylberechtigter und die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft liegen offensichtlich nicht vor. 40 keine Reisefähigkeit männlich 27.05.2014 16.03. Serbien -„- 37 keine Reisefähigkeit des Mannes weiblich 27.05.2014 16.03. Serbien -„- 18 keine Reisefähigkeit des Vaters weiblich 27.05.2014 16.03. Serbien -„- 15 keine Reisefähigkeit des Vaters männlich 27.05.2014 17.03 Serbien -„- 23 keine Reisefähigkeit männlich 19.02.2014 17.03 Serbien -„- 22 keine Reisefähigkeit des Mannes weiblich 19.02.2014 17.03 Serbien -„- 4 keine Reisefähigkeit des Vaters männlich 19.02.2014 17.03 Serbien -„- 1 keine Reisefähigkeit des Vaters weiblich 19.02.2014 Drucksache 6/3947 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 18 Datum Staatsan- gehörigkeit Begründung der Ablehnung Alter Verhinderungs- gründe der Abschiebung Geschlecht Tag der Ablehnung 17.03 Eritrea Aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.06.2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaates, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist, ist eine Zuständigkeit Deutschlands zur Durchführung eines Asylverfahrens nicht gegeben. 26 untergetaucht männlich 04.04.2014 17.03 Ghana -„- 30 untergetaucht männlich 13.06.2014 18.03. Ghana -„- 31 keine Reise- fähigkeit weiblich 06.10.2014 20.03. Russische Föderation Die Voraussetzungen für eine Anerkennung als Asylberechtigter und die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft liegen offensichtlich nicht vor. 25 Renitenz männlich 31.03.2014 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3947 19 Datum Staatsan- gehörigkeit Begründung der Ablehnung Alter Verhinderungs- gründe der Abschiebung Geschlecht Tag der Ablehnung 24.03. Mauretanien Aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.06.2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaates, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist, ist eine Zuständigkeit Deutschlands zur Durchführung eines Asylverfahrens nicht gegeben. 30 untergetaucht männlich 20.01.2014 24.03. Afghanistan -„- 29 keine Reisefähigkeit der Frau männlich 21.10.2014 24.03. Afghanistan -„- 25 keine Reisefähigkeit weiblich 21.10.2014 24.03. Afghanistan -„- 4 keine Reisefähigkeit der Mutter männlich 21.10.2014 24.03. Ghana -„- 40 untergetaucht männlich 20.08.2014 24.03. Ghana -„- 37 untergetaucht weiblich 20.08.2014 24.03. Ghana -„- 6 untergetaucht weiblich 20.08.2014 24.03. Ghana -„- 2 untergetaucht männlich 20.08.2014 25.03. Syrien -„- 28 untergetaucht männlich 24.04.2014 25.03. Ghana -„- 25 untergetaucht männlich 20.03.2014 Drucksache 6/3947 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 20 Datum Staatsan- gehörigkeit Begründung der Ablehnung Alter Verhinderungs- gründe der Abschiebung Geschlecht Tag der Ablehnung 25.03. Russische Föderation -„- 30 BAMF muss neues Übernahmeersuchen stellen männlich 03.02.2014 25.03. Russische Föderation -„- 25 BAMF muss neues Übernahmeersuchen stellen weiblich 03.02.2014 25.03. Russische Föderation -„- 6 BAMF muss neues Übernahmeersuchen stellen weiblich 03.02.2014 25.03. Russische Föderation -„- 4 BAMF muss neues Übernahmeersuchen stellen weiblich 03.02.2014 25.03. Russische Föderation -„- 2 BAMF muss neues Übernahmeersuchen stellen männlich 03.02.2014 26.03. Ghana -„- 28 keine Reisefähigkeit weiblich 16.09.2014 26.03. Ghana -„- 30 untergetaucht männlich 17.01.2014 26.03. Ghana -„- 28 untergetaucht männlich 15.09.2014 26.03. staatenlos -„- 19 untergetaucht männlich 08.05.2014 30.03. Serbien Die Voraus- setzungen für eine Anerkennung als Asylberechtigter und die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft liegen offensichtlich nicht vor. 39 keine Reisefähigkeit männlich 11.03.2013 30.03. Serbien -„- 37 keine Reisefähigkeit des Mannes weiblich 11.03.2013 30.03. Serbien -„- 17 keine Reisefähigkeit des Vaters männlich 11.03.2013 30.03. Serbien -„- 15 keine Reisefähigkeit des Vaters männlich 11.03.2013 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3947 21 Datum Staatsan- gehörigkeit Begründung der Ablehnung Alter Verhinderungs- gründe der Abschiebung Geschlecht Tag der Ablehnung 30.03. Serbien -„- 13 keine Reisefähigkeit des Vaters weiblich 11.03.2013 30.03. Serbien -„- 11 keine Reisefähigkeit des Vaters männlich 11.03.2013 30.03. Serbien -„- 10 keine Reisefähigkeit des Vaters männlich 11.03.2013 30.03. Serbien -„- 45 keine Reisefähigkeit männlich 12.12.2014 30.03. Serbien -„- 42 keine Reisefähigkeit des Mannes weiblich 12.12.2014 30.03. Serbien -„- 15 keine Reisefähigkeit des Vaters weiblich 12.12.2014 30.03. Serbien -„- 14 keine Reisefähigkeit des Vaters weiblich 12.12.2014 30.03. Serbien -„- 12 keine Reisefähigkeit des Vaters weiblich 12.12.2014 30.03. Serbien -„- 9 keine Reisefähigkeit des Vaters weiblich 12.12.2014 30.03. Mazedonien -„- 29 Verwaltungsgerichts - entscheidung männlich 05.01.2015 30.03. Mazedonien -„- 28 Verwaltungsgerichts - entscheidung weiblich 05.01.2015 30.03. Mazedonien -„- 6 Verwaltungsgerichts - entscheidung weiblich 05.01.2015 30.03. Mazedonien -„- 4 Verwaltungsgerichts - entscheidung weiblich 05.01.2015 30.03. Mazedonien -„- 8 Verwaltungsgerichts - entscheidung weiblich 05.01.2015 30.03. Mazedonien -„- 2 Verwaltungsgerichts - entscheidung weiblich 05.01.2015 Drucksache 6/3947 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 22 Datum Staatsan- gehörigkeit Begründung der Ablehnung Alter Verhinderungs- gründe der Abschiebung Geschlecht Tag der Ablehnung 30.03. Ukraine Aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.06.2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaates, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist, ist eine Zuständigkeit Deutschlands zur Durchführung eines Asylverfahrens nicht gegeben. 39 keine Reisefähigkeit männlich 15.12.2014 30.03. Eritrea -„- 55 untergetaucht männlich 20.10.2014 31.03. Ukraine -„- 45 BAMF- Bescheid nicht ordnungsgemäß zugestellt männlich 15.12.2014 31.03. Russische Föderation -„- 42 untergetaucht männlich 21.10.2014 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3947 23 Datum Staatsan- gehörigkeit Begründung der Ablehnung Alter Verhinderungs- gründe der Abschiebung Geschlecht Tag der Ablehnung 31.03. Serbien Die Voraussetzungen für eine Anerkennung als Asylberechtigter und die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft liegen offensichtlich nicht vor. 48 untergetaucht männlich 10.12.2012 31.03. Serbien -„- 45 untergetaucht weiblich 10.12.2012 31.03. Serbien -„- 11 untergetaucht weiblich 10.12.2012 31.03. Serbien -„- 33 Polizei stand für Zuführung nicht zur Verfügung männlich 22.01.2015 31.03. Serbien -„- 28 Polizei stand für Zuführung nicht zur Verfügung weiblich 22.01.2015 31.03. Serbien -„- 12 Polizei stand für Zuführung nicht zur Verfügung weiblich 22.01.2015 31.03. Serbien -„- 9 Polizei stand für Zuführung nicht zur Verfügung weiblich 22.01.2015 31.03. Serbien -„- 2 Polizei stand für Zuführung nicht zur Verfügung männlich 22.01.2015 Drucksache 6/3947 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 24 Datum Staatsan- gehörigkeit Begründung der Ablehnung Alter Verhinderungs- gründe der Abschiebung Geschlecht Tag der Ablehnung 31.03. Afghanistan Aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.06.2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaates, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist, ist eine Zuständigkeit Deutschlands zur Durchführung eines Asylverfahrens nicht gegeben. 38 untergetaucht männlich 11.08.2014 31.03. Afghanistan -„- 9 untergetaucht männlich 11.08.2014 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3947 25 6. Wie viele Duldungen, Niederlassungserlaubnisse, Aufenthaltserlaub- nisse, Aufenthaltsgestattungen oder andere Titel nach Europäischem Aufenthaltsrecht wurden im o. g. Monat nach Angaben des Ausländerzentralregisters an in Mecklenburg-Vorpommern aufhältige Ausländer erteilt (bitte darstellen mit Staatsangehörigkeit, der jeweiligen Anzahl der Personen, Geschlecht, Altersgruppen, Gründen der Duldung und Tag der Erstantragsstellung und Tag der Folgeantragsstellung )? Auf die nachfolgenden Übersichten, die sich auf den Erhalt einer Duldung beziehen, wird verwiesen. Staatsangehörigkeit Anzahl Afghanistan 57 Ägypten 5 Algerien 2 Armenien 16 Aserbaidschan 9 Benin 1 Bosnien und Herzegowina 12 Eritrea 5 Georgien 1 Ghana 81 Guinea 1 Indien 8 Irak 3 Iran, Islamische Republik 5 Jugoslawien (ehemals) 2 Kenia 1 Kosovo 5 Mali 1 Marokko 2 Mauretanien 15 Mazedonien 15 Nigeria 1 Pakistan 2 Ruanda 1 Russische Föderation 92 Senegal 1 Serbien 60 Serbien und Montenegro (ehemals) 1 Somalia 2 Sonstige afrikanische Staatsangehörigkeiten 1 Sonstige asiatische Staatsangehörigkeiten 4 Drucksache 6/3947 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 26 Staatsangehörigkeit Anzahl Staatenlos 4 Syrien, Arabische Republik 22 Togo 2 Tunesien 2 Türkei 12 Ukraine 38 Ungeklärt 10 Vietnam 6 Gesamtergebnis 508 Geschlecht Anzahl männlich 320 weiblich 188 Gesamtergebnis 508 Altersgruppe Anzahl 0 - unter 16 Jahre 153 16 - unter 18 Jahre 12 18 - unter 25 Jahre 70 25 - unter 35 Jahre 136 35 - unter 45 Jahre 81 45 - unter 55 Jahre 40 55 - unter 65 Jahre 14 65 Jahre und älter 2 Gesamtergebnis 508 Sachverhalt Anzahl Duldung nach § 60a Abs. 1 AufenthG 17 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG wegen fehlender Reisedokumente 199 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (fam. Bindungen zu Duldungsinh . n. Nr. 1) 6 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG aus sonstigen Gründen 285 Duldung nach § 60a Abs. 2b AufenthG 1 Gesamtergebnis 508 Die Daten spiegeln den Stand der Angaben nach dem Ausländerzentralregister zum Stichtag 30.04.2015 wider. Dies hat zur Folge, dass gegebenenfalls bis zu diesem Zeitpunkt ausgereiste Personen, die eine Duldung im März 2015 erhalten haben, in der Übersicht nicht mehr enthalten sind. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat zudem mitgeteilt, dass Daten zum Tag der Erstantragstellung und zum Tag der Folgeantragstellung nicht vorliegen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3947 27 Auf die nachfolgenden Übersichten, die sich auf den Erhalt einer Niederlassungserlaubnis, einer Aufenthaltserlaubnis, einer Aufenthaltsgestattung oder eines Europäischen Aufenthaltsrechtes beziehen, wird verwiesen. Staatsangehörigkeit Anzahl Afghanistan 110 Ägypten 44 Albanien 120 Algerien 1 Armenien 12 Aserbaidschan 2 Australien 1 Bosnien und Herzegowina 4 Brasilien 1 Chile 2 China 5 Dominikanische Republik 1 Eritrea 57 Frankreich 1 Georgien 1 Ghana 91 Honduras 2 Indien 7 Indonesien 8 Irak 18 Iran, Islamische Republik 21 Japan 1 Jemen 1 Kasachstan 2 Kenia 1 Kolumbien 1 Kongo, Dem. Republik 3 Kosovo 9 Libanon 1 Mauretanien 31 Mazedonien 23 Mexico 2 Moldau (Republik) 1 Montenegro 4 Nigeria 3 Pakistan 1 Polen 6 Russische Föderation 146 Drucksache 6/3947 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 28 Staatsangehörigkeit Anzahl Saudi Arabien 1 Schweiz 6 Serbien 90 Serbien und Montenegro (ehemals) 1 Somalia 20 Sonstige asiatische Staatsangehörigkeiten 1 Staatenlos 25 Syrien, Arabische Republik 150 Thailand 1 Türkei 17 Ukraine 356 Ungeklärt 10 Usbekistan 2 Vereinigte Staaten von Amerika 4 Vietnam 8 Weißrußland 1 Gesamtergebnis 1.438 Geschlecht Anzahl männlich 883 weiblich 553 unbekannt 2 Gesamtergebnis 1.438 Altersgruppe Anzahl 0 - unter 16 Jahre 350 16 - unter 18 Jahre 28 18 - unter 25 Jahre 285 25 - unter 35 Jahre 440 35 - unter 45 Jahre 206 45 - unter 55 Jahre 72 55 - unter 65 Jahre 33 65 Jahre und älter 24 Gesamtergebnis 1.438 Die Daten spiegeln den Stand der Angaben nach dem Ausländerzentralregister zum Stichtag 30.04.2015 wider. Dies hat zur Folge, dass gegebenenfalls bis zu diesem Zeitpunkt ausgereiste Personen, die eine Niederlassungserlaubnis, eine Aufenthaltserlaubnis, eine Aufenthaltsgestattung oder ein Europäisches Aufenthaltsrecht im März 2015 erhalten haben, in der Übersicht nicht mehr enthalten sind. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat zudem mitgeteilt, dass Daten zum Tag der Erstantragstellung und zum Tag der Folgeantragstellung nicht vorliegen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3947 29 7. Wie stellte sich die Belegung in den Gemeinschaftsunterkünften in Mecklenburg-Vorpommern im o. g. Monat dar (bitte aufschlüsseln nach Landkreis/kreisfreier Stadt, Standort der Gemeinschaftsunterkunft , Kapazitäten der jeweiligen Unterkünfte und der jeweiligen Zahl der monatsdurchschnittlich aufhältigen Personen)? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Landkreis/kreisfreie Stadt Standort der Gemeinschaftsunterkunft Kapazität monatsdurchschnittlich aufhältige Personen Hansestadt Rostock Satower Straße 285 207 Landeshauptstadt Schwerin Hamburger Allee 47 49 Ludwigslust - Parchim Ludwigslust - Grabower Allee Parchim - Ludwigsluster Chaussee Parchim - Westring (Übergangswohnheim ) 263 200 53 206 157 41 Landkreis Rostock Bad Doberan - Walkenhagen Bad Doberan - Stülower Weg Güstrow - Waldweg Güstrow - Demmlerstraße Kühlungsborn - Haus Kühlungsborn Kühlungsborn - Jugendherberge Güstrow Süd 160 60 125 67 60 50 175 122 49 102 49 20 27 129 Mecklenburgische Seenplatte Neubrandenburg - Markscheiderweg Friedland 611 120 533 97 Nordwestmecklenburg Hansestadt Wismar - Haffburg 289 214 Vorpommern - Greifswald Anklam - Max-Planck-Straße Hansestadt Greifswald - Spiegelsdorfer Wende Torgelow Wolgast - Baustraße 108 158 175 282 81 117 149 278 Vorpommern-Rügen Hansestadt Stralsund - Dänholm I Barth Hansestadt Stralsund - Dänholm II 100 130 199 59 100 124 Drucksache 6/3947 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 30 8. Wie viele Personen waren im o. g. Monat in Mecklenburg- Vorpommern dezentral untergebracht (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen /kreisfreien Städten, Kommunen, Anzahl der Wohnungen, jeweiligen Kapazitäten und der jeweiligen Anzahl der zum jüngsten statistisch erfassten Zeitpunkt dezentral untergebrachten Personen)? Welche Erkenntnisse besitzt die Landesregierung in diesem Zusammenhang über durch Ausländer selbst angemieteten Wohnraum (siehe Antwort zu Frage 8 der Kleine Anfrage auf Drucksache 6/3809)? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl der Wohnungen Kapazität der Wohnungen Anzahl der am 31.03.2015* dezentral untergebrachten Personen Hansestadt Rostock 155 366 366 Landeshauptstadt Schwerin 46 181 173 Ludwigslust-Parchim 118 491 306 Mecklenburgische Seenplatte 221 909 763 Nordwestmecklenburg 49 207 207 Rostock 202 673 673 Vorpommern-Greifswald 173 923 654 Vorpommern-Rügen 214 863 819 Die Hansestadt Rostock teilte mit, dass eine Trennung nach Anmietungen durch die Stadt und Anmietungen durch Betroffene nicht möglich ist, da eine entsprechende Filterung nicht vorgenommen werden kann. Die Anmietungen in der Landeshauptstadt Schwerin werden ausschließlich durch die Stadt vorgenommen. Die Wohnungen zur dezentralen Unterbringung im Landkreis Ludwigslust-Parchim befinden sich in den Orten Parchim, Ludwigslust, Hagenow, Neustadt-Glewe, Boizenburg und Dömitz. Von den 118 Wohnungen wurden 63 durch den Landkreis und 55 durch Betroffene angemietet. Die Wohnungen zur dezentralen Unterbringung im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte befinden sich in den Orten Blankensee, Neustrelitz, Malchow, Malchin, Demmin, Neubrandenburg , Dargun, Röbel, Rosenow, Stavenhagen, Woldegk, Remplin, Friedland und Waren. Von den 221 Wohnungen wurden 139 durch den Landkreis und 82 durch Betroffene angemietet. __________________ * Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat mitgeteilt, dass die vorgelegten Daten nicht den Stand zum 31.03.2015, sondern zum 11.05.2015 darstellen. Eine Rückdatierung war nicht möglich. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat zudem mitgeteilt, dass die Angaben zu den von Betroffenen angemieteten Wohnungen den Stand zum 31.01.2015 widerspiegeln, da aktuellere Daten bisher nicht vorliegen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3947 31 Die Wohnungen zur dezentralen Unterbringung im Landkreis Nordwestmecklenburg befinden sich in den Orten Mallentin, Beckerwitz, Hohenkirchen, Proseken, Bad Kleinen, Dorf Mecklenburg, Grevesmühlen und Warin. Die Anmietungen werden ausschließlich durch den Landkreis vorgenommen. Die Wohnungen zur dezentralen Unterbringung im Landkreis Rostock befinden sich in den Orten Bad Doberan, Bützow, Dummerstorf, Gelbensande, Gnoien, Groß Lüsewitz, Güstrow, Kröpelin, Neubukow, Kühlungsborn, Selpin und Tessin. Von den 202 Wohnungen wurden 155 durch den Landkreis und 47 durch Betroffene angemietet. Die Wohnungen zur dezentralen Unterbringung im Landkreis Vorpommern-Greifswald befinden sich in den Orten Eggesin, Ueckermünde, Pasewalk, Strasburg, Ferdinandshof, Löcknitz, Greifswald, Anklam, Tutow, Jarmen, Torgelow-Drögeheide und TorgelowSpechtberg . Die Anmietungen werden ausschließlich durch den Landkreis vorgenommen. Die Wohnungen zur dezentralen Unterbringung im Landkreis Vorpommern-Rügen befinden sich in den Orten Bergen, Putbus, Sassnitz, Sagard, Altenkirchen, Baabe, Sellin, Samtens, Ribnitz-Damgarten, Grimmen, Franzburg, Richtenberg, Kandelin, Tribsees, Marlow, Stralsund, Binz und Barth. Von den 214 Wohnungen wurden 169 durch den Landkreis und 45 durch Betroffene angemietet. 9. Wie vielen Personen wurden im o. g. Monat in MecklenburgVorpommern die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28.07.1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt (bitte einzeln aufführen und aufschlüsseln nach Staatsangehörigkeit/Herkunftsland, Grund, Geschlecht, Alter, Tag der Erst- und Folgeantragsstellung)? a) Welchen Personen wurden Abschiebungshindernisse nach § 60 Abs. 7 Aufenthaltsgesetz zugestanden? b) Welche der Personen bekamen Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes ? c) Welche der Personen erhielten subsidiären Schutz nach § 4 des Asylverfahrensgesetzes im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU? Die Fragen 9, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Es wird darauf hingewiesen, dass Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention vom 28.07.1951 Personen mit Flüchtlingsschutz nach § 3 Absatz 1 des Asylverfahrensgesetzes in Verbindung mit § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes sind. Im Übrigen wird auf die nachfolgende Übersicht mit Angaben aus der Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge verwiesen. Drucksache 6/3947 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 32 Herkunftsland Anerkennung als Flüchtling gemäß § 3 Absatz 1 Asylverfahrensgesetz Gewährung von subsidiärem Schutz gemäß § 4 Absatz 1 Asylverfahrensgesetz Feststellung eines Abschiebungsverbotes gemäß § 60 Absätze 5/7 Aufenthaltsgesetz Eritrea 5 4 - Somalia 1 - - Afghanistan 5 - 4 Irak 3 - 1 Iran, Islamische Republik 6 - - Syrien, Arabische Republik 105 - 4 Staatenlos 20 - - Insgesamt 145 4 9 Angaben zum Grund, Alter und Geschlecht sowie zum Tag der Erstantragstellung und zum Tag der Folgeantragstellung liegen der Landesregierung nicht vor. 10. Wie setzt sich im Einzelnen die Verfahrensanzahl der Personen im o. g. Monat in Mecklenburg-Vorpommern zusammen, die nach den Verordnungen Nr. 343/2003 (EG) und Nr. 604/2013 (EG) DublinVerfahren bereits in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder Norwegen, Liechtenstein, Island und der Schweiz einen Antrag auf Asyl gestellt haben und demzufolge nicht in der Bundesrepublik Deutschland asylberechtigt sind (bitte einzeln aufführen und aufschlüsseln nach Staatsangehörigkeit/Herkunftsland, nach den in Rede stehenden Verordnungen zuständigen Mitgliedstaates, Geschlecht und Alter)? Auf Anfrage der Landesregierung an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu den gestellten Übernahmeersuchen hat dieses am 04.05.2015 mitgeteilt, dass von dort kein Beitrag zur Verfügung gestellt werden kann. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unterliege als Bundesbehörde nicht der parlamentarischen Kontrolle durch den Landtag des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Auch eine freiwillige Beantwortung sei vor dem Hintergrund der gestiegenen Asylzugänge und der damit einhergehenden sehr hohen Arbeitsbelastung im Bundesamt gegenwärtig nicht möglich. Eigene Erkenntnisse zur Anzahl der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellten Übernahmeersuchen liegen der Landesregierung nicht vor.