Die Finanzministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. Mai 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3950 6. Wahlperiode 18.05.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Verbleib des Sicherheitszauns des G 8-Gipfels in Heiligendamm und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die in den Vorbemerkungen des Fragestellers benannten Kosten für den Sicherheitszaun in Höhe von 12,5 Millionen Euro sind nicht nachvollziehbar. Die geplanten Kosten für die Sicherheitsanlage (für den 1. Teilbauabschnitt „Sicherheitszaun“, den 2. Teilbauabschnitt „Kontrollstellen“ und den 3. Teilbauabschnitt „Sicherheitstechnik“) lagen bei 9,6 Millionen Euro. Die tatsächlich verausgabten Kosten betrugen nach Schlussrechnung rund 7,3 Millionen Euro. Im Rahmen des G 8-Gipfels in Heiligendamm errichtete das Land einen 12 Kilometer langen Sicherheitszaun. Die Kosten beliefen sich auf 12,5 Millionen Euro. Die weitere Verwendung des Zauns ist derzeit ungeklärt. Laut einem Artikel des Süddeutsche Zeitung Magazins (Heft 52/2007) wechselte der Zaun nach dem Gipfel in den Besitz der Firma, die für den Auf- und Abbau zuständig war. (Sollte die Landesregierung zu der Auffassung gelangen, dass einzelne Antworten aufgrund von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht veröffentlicht werden können, so ist darauf konkret hinzuweisen und die Informationen sind in geeigneter Form, z. B. auf Grundlage der Geheim- schutzordnung des Landtages, zur Verfügung zu stellen.) 1. War der Zaun Eigentum des Landes und wenn nicht, in wessen Eigen- tum befand sich der Zaun vor dem Rückbau? Grundsätzlich befand sich die Zaunanlage im Eigentum des Auftragnehmers. Lediglich in der Zeitspanne zwischen der Errichtung/Abnahme der Anlage und der Demontage nach Beendigung des Gipfeltreffens stand die Zaunanlage im Eigentum des Landes. Drucksache 6/3950 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wenn der Zaun in das Eigentum der Firma wechselte, die für den Auf- und Abbau zuständig war, zu welchen Vertragsbedingungen erfolgte die Eigentumsübertragung? a) Welchen Wert hatte der Zaun vor dem Rückbau? b) Mit welchen Kosten musste für einen Rückbau gerechnet werden? Die Ausschreibung wurde von vornherein so formuliert, dass der Zaun durch den Auftrag- nehmer aufzustellen und nach Beendigung des Gipfeltreffens zu demontieren ist. Alle verwendeten Materialien waren zu beräumen und wurden Eigentum des Auftragnehmers. Zu a) Zum Wert des Zaunes vor dem Rückbau können keine Angaben gemacht werden, da gemäß Ausschreibung die Rücknahme und weitere Veräußerung durch den Auftragnehmer bereits vorgesehen wurde. Der Wert der Zaunanlage kann daher nicht der Kostenkalkulation entnommen werden. Zu b) Die Demontage und der Rückbau der Sicherheitsanlage war Bestandteil des Auftrages und wurde mit Gesamtkosten in Höhe von 325,3 Tausend Euro (Rückbau der Baustraße, Rückbau des Zauns und der Zauntore sowie Wiederherstellung der Flächen) schlussgerechnet. Davon sind für den Rückbau des Zauns und der Zauntore 119,4 Tausend Euro abgeflossen. 3. Was ist mit dem Zaun bzw. einzelnen Teilen des Zauns nach Beendi- gung des G 8-Gipfels geschehen? Nach Rückbau der Zaunanlage sind sämtliche Materialien gemäß der Ausschreibung und der vertraglichen Vereinbarungen wieder in das Eigentum des Auftragnehmers übergegangen. 4. Wofür wird der Zaun bzw. werden einzelne Teile des Zauns derzeit genutzt? Durch den Auftragnehmer wurden Teile der Zaunanlage verschrottet (bedingt durch die relativ kurze Standzeit hatte der Zaun aus wirtschaftlichen Gründen nur einen Farbanstrich und keinen Korrosionsschutz). Andere Teile des Zauns wurden durch den Auftragnehmer weiterverkauft und beispielsweise auf Baustellen und Betriebsgeländen wieder eingebaut. Aus den Betonteilen wurde Recyclingbeton hergestellt. Zudem wurden Zaunteile durch den Auftragnehmer an das Tierheim in Schlage gespendet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3950 3 5. Wurde der Zaun bzw. wurden einzelne Teile des Zauns verkauft? a) Durch wen erfolgte der Verkauf? b) Wann erfolgte der Verkauf? c) An wen erfolgte der Verkauf? Ja. Zu a) Der Verkauf erfolgte durch den Auftragnehmer und Eigentümer MZS Metall-Zaun-Stahlbau GmbH & Co. KG Bargeshagen. Zu b) Der genaue Zeitpunkt der Verkaufsgeschäfte ist der Landesregierung nicht bekannt, vermutlich zeitnah nach Beendigung des Gipfeltreffens. Zu c) Nach Angaben des Auftragnehmers und Eigentümers MZS Metall-Zaun-Stahlbau GmbH & Co. KG Bargeshagen wurden Teile des Zauns durch die Firmen Schrotthandel GmbH Rostock, Jade-Entsorgung GmbH Rostock und Interseroh MAB Rostock GmbH verschrottet sowie an die Firmen Rostocker Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau GmbH und G. Brünnich Bau GmbH veräußert. 6. Zu welchem Preis wurde der Zaun bzw. wurden einzelne Teile des Zauns verkauft? Die Verkaufspreise sind der Landesregierung nicht bekannt. Sie betreffen die Vertrags- beziehungen zwischen dem Auftragnehmer und Eigentümer MZS Metall-Zaun-Stahlbau GmbH & Co. KG Bargeshagen und den Erwerbern. 7. Sind dem Landeshaushalt durch den Verkauf des Zauns Einnahmen zugeflossen und wenn ja, in welchem Umfang? Nein. Die Kalkulation und die Kosten für die Errichtung der Anlage umfasste bereits deren Rücknahme und Weiterverwertung durch den Auftragnehmer. Drucksache 6/3950 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 8. Nach welchem Verfahren wurde ein Käufer für den Zaun gefunden? Nach welchem Verfahren der Auftragnehmer und Eigentümer MZS Metall-Zaun-Stahlbau GmbH & Co. KG Bargeshagen Käufer für den Zaun gefunden hat, entzieht sich der Kenntnis der Landesregierung. 9. Welche Vereinbarungen hat das Land mit dem Hersteller, der Firma, die für den Auf- und Abbau zuständig war, oder möglichen Verkäu- fern und Käufern zum Verkauf des Zauns getroffen? Gemäß Ausschreibung und Vertrag sind sämtliche Materialien nach Rückbau der Zaunanlage in das Eigentum des Auftragnehmers übergegangen. Die demontierten Materialien waren einer Verwertung nach Wahl des Auftragnehmers zuzuführen. Der Nachweis über die Verwertung war durch den Auftragnehmer schriftlich vorzulegen. Darüber hinausgehende Vereinbarungen hat die Landesregierung nicht abgeschlossen. 10. Hat das Land mit dem Hersteller, der Firma, die für den Auf- und Abbau zuständig war, oder möglichen Verkäufern und Käufern Verschwiegenheit zum Verkauf und zur weiteren Verwendung des Zauns vereinbart und wenn ja, warum? Nein.