Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. Juni 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3954 6. Wahlperiode 08.06.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Schwimmunterricht an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Mit welcher Begründung wird in der Antwort zu Frage 8 der Kleinen Anfrage Drucksache 6/3860 auf eine Ziffer 9 der „Statistischen Erhebung zum Schwimmunterricht 2014“ verwiesen? Bei der Beantwortung der Frage 8 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/3860 wurde irrtümlicherweise davon ausgegangen, dass der Bezug zu Frage 8 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/3138 und nicht zu Ziffer 8 der „Statistischen Erhebung zum Schwimmunterricht 2014“ hergestellt werden sollte. Dies berührt allerdings nicht die Antwort zu Frage 8 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/3860. Drucksache 6/3954 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welche besondere Unterstützung wird im Schuljahr 2014/2015 den Schulen durch die Staatlichen Schulämter gewährt, die im Schuljahr 2012/2013 keinen Schwimmunterricht durchgeführt haben (bitte getrennt nach konkreter Unterstützung, Schulen und Schulamtsbereichen angeben)? Die Umfrage zum Schwimmunterricht für das Schuljahr 2012/2013 erfolgte zum Schuljahresende 2013/2014. Die Auswertung dieser Umfrage war im Schuljahr 2014/2015 abgeschlossen . Die Beratung zur Thematik mit den zuständigen Schulrätinnen und Schulräten der Staatlichen Schulämter fand am 19. Januar 2015 statt (siehe Kleine Anfrage auf Drucksache 6/3860, Antwort zu Frage 8). Sie diente dem Erfahrungsaustausch auf Schulamtsbereichsebene. Im Ergebnis dessen wurden, wie in der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/3860 ausgewiesen, vier grundlegende Arbeitsschwerpunkte festgelegt, die frühestens in die Planungen für das Schuljahr 2015/2016 einfließen werden. Die Notwendigkeit und die Intensität der Umsetzung dieser vier Arbeitsschwerpunkte variieren in den Schulamtsbereichen, da sie sich nach den regional sehr unterschiedlichen Gegebenheiten richten. 3. Welche Schulträger wurden bei der Klärung der materiellen Absicherung des Schwimmunterrichtes durch die Staatlichen Schulämter eingebunden und welche Ergebnisse brachte diese Einbindung (bitte getrennt nach Schulamtsbereichen und Schulträgern angeben)? Diese Daten liegen der Landesregierung in statistisch aufbereiteter Form nicht vor, da die materielle Absicherung von Unterricht Aufgabe der Schulträger selbst ist. Soweit die Notwendigkeit besteht, dass die Schulen im Sinne der Absicherung des Schulschwimmens unterstützt werden müssen, treten die Staatlichen Schulämter in ihrer eigenen Zuständigkeit an die jeweiligen Schulträger heran, um in einem gemeinsamen Dialog nach Lösungen zu suchen. 4. Zu welchen Ergebnissen hat die Erfassung des Fort- und Ausbildungsbedarfes bezüglich der Sicherstellung des Schwimmunterrichtes durch die Staatlichen Schulämter geführt (bitte getrennt nach Schulamtsbereichen angeben)? Diese Erfassung liegt in der Zuständigkeit der Staatlichen Schulämter. Sie soll es den Staatlichen Schulämtern ermöglichen, auf Probleme bei der personellen Absicherung des Schwimmunterrichts im Einzelfall reagieren und Einfluss nehmen zu können. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird geprüft, inwieweit sich zukünftig die, wie in der Antwort zu Frage 2 beschrieben, variierenden Daten zusammenfügen lassen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3954 3 5. Welche Maßnahmen wurden durch die Landesregierung bzw. die Staatlichen Schulämter zur Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Schwimmsport treibenden Verbänden ergriffen? Die Schwimmsport treibenden Verbände, insbesondere die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft , haben ihre Unterstützung bei der Fort- und Ausbildung zugesichert. Konkrete Absprachen dazu werden nach der Erfassung des dafür benötigten Bedarfes durch die Staatlichen Schulämter getroffen.