Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. Juni 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3955 6. Wahlperiode 04.06.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Umsetzung und Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepaketes 2014 bis 2015 und ANTWORT der Landesregierung Die Kinder und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern profitieren von einem Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) zu bislang nicht ver- brauchten Mitteln aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Die Richter des BSG in Kassel haben entschieden, dass der Bund bislang zurückgehaltene, unverbrauchte Mittel aus dem Jahr 2012 an die Länder zurückzahlen muss. Mecklenburg-Vorpommern stehen demnach BuT- Entlastungsmittel in Höhe von etwa 9,6 Mio. Euro zur Verfügung. Das Geld wird vom Land an die Landkreise und kreisfreien Städte weiterge- reicht. Ein Teil des Geldes soll den Schulsozialarbeitern zugutekommen. 1. In welcher Höhe stehen den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2015 endgültig finanziellen Mittel im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) zur Verfügung (bitte getrennt nach Landkreisen, kreisfreien Städten und Verwen- dungszweck angeben)? Bei den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT-Paket) handelt es sich um gesetzliche kommunale Leistungen. Bei den Mitteln des Bundes, die über Anteile der Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) an das Land ausgezahlt werden, handelt es sich um eine mittelbare Entlastung für diese kommunalen Leistungen. Das Land gibt die Bundesbeteiligung mit Ausnahme der auf die Personen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz entfallenden Anteile vollständig an die Landkreise und kreisfreien Städte weiter. Eine Aufteilung oder Zweckbindung von Teilen der Mittel für bestimmte Leistungen des BuT-Paketes gibt es nicht. Drucksache 6/3955 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die Höhe der Entlastungsmittel für das BuT-Paket ergibt sich aus einem Anteil in Höhe von 3,1 Prozent an den KdU nach § 46 Absatz 5 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und dem länderspezifischen Anteil nach § 46 Absatz 6 SGB II in Verbindung mit der Bundes- beteiligungsfeststellungsverordnung für das jeweilige Jahr. Vorläufig beträgt dieser Anteil im Jahr 2015 3,1 Prozent, der rückwirkend zum 1. Januar 2015 durch die entsprechende Bundesverordnung neu festgesetzt wird und für Mecklenburg-Vorpommern voraussichtlich 3,3 Prozent betragen wird. Da die zu Grunde liegenden KdU monatlich schwanken und für 2015 noch nicht feststehen, ist - unabhängig von den unverbrauchten Mitteln der Vorjahre - eine konkrete Höhe der den Landkreisen und kreisfreien Städten im Jahr 2015 im Rahmen des BuT-Paketes endgültig zur Verfügung stehenden Entlastungsmittel nicht bekannt. Die unverbrauchten BuT-Mittel des Jahres 2012 sind vom Bund im April 2015 einschließlich Zinsen an das Land zurückgezahlt und im gleichen Monat vom Land an die Kommunen weitergeleitet worden. Diese Mittel stehen den Landkreisen und kreisfreien Städten damit ebenfalls im Jahr 2015 (wieder) zur Verfügung, wobei die Zinsen aber keiner ausdrücklichen BuT-Zweckbindung unterliegen. Die Höhe ist in nachfolgender Tabelle dargestellt. 2. Wie wurde mit den Restmitteln aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Jahres 2014 verfahren? Unverbrauchte Mittel aus dem BuT-Paket des Jahres 2014 sind von den Landkreisen und kreisfreien Städten als zweckgebundene Mittel in das Jahr 2015 zu übertragen. 3. In welcher Höhe und wofür werden die Mittel konkret eingesetzt? Über den Einsatz der Mittel entscheiden die Landkreise und kreisfreien Städte in eigener Zuständigkeit. Die konkrete Verwendung der unverbrauchten Mittel des Jahres 2014, die im Jahr 2015 erfolgt, ist der Landesregierung nicht bekannt und wird auch erst nach Ablauf des Jahres 2015 feststehen. unverbrauchte BuT-Mittel 2012 - vom Bund zurückgezahlt Zinsen - vom Bund gezahlt Rückzahlbetrag an die Kommunen Hansestadt Rostock 1.027.683,10 28.360,04 1.056.043,14 Landeshauptstadt Schwerin 885.483,45 24.435,88 909.919,33 Landkreis Ludwigslust-Parchim 1.156.540,49 31.916,00 1.188.456,49 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 2.154.872,97 59.466,07 2.214.339,04 Landkreis Nordwestmecklenburg 984.935,14 27.180,36 1.012.115,50 Landkreis Rostock 720.095,70 19.871,83 739.967,53 Landkreis Vorpommern-Greifswald 1.216.932,75 33.582,59 1.250.515,34 Landkreis Vorpommern-Rügen 1.379.682,33 38.073,84 1.417.756,17 Summe: 9.526.225,93 262.886,61 9.789.112,54 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3955 3 Von einigen Landkreisen und kreisfreien Städten ist geplant, dass ein Teil der Mittel zur Finanzierung beziehungsweise zur Verstetigung der Finanzierung von Schulsozialarbeit eingesetzt werden soll. Inwieweit hierzu und eventuell über die bisherigen Planungen hinaus Beschlüsse der zuständigen kommunalen Gremien getroffen worden sind, ist nicht bekannt. 4. Welche Summe wurde insgesamt sowie in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten in den Jahren 2013 und 2014 für welche Leistung aus den gesamten Mitteln für das Bildungs- und Teilhabepa- ket ausgegeben? a) Sind es Kosten für die sieben Positionen von Kita-/Schulausflügen bis zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben? b) Kommen weitere Ausgaben hinzu und wenn ja, für welche Leistungen? Zu 4, a) und b) Die Auszahlungen der kommunalen Träger für alle Bestandteile des BuT-Paktes betrugen im Jahr 2014 entsprechend den geprüften Nachweisen der Landkreise und kreisfreien Städte insgesamt 29.360.816 Euro. In diesem Betrag sind 7.108.905 Euro für zusätzliche Warm- wasserbereitung enthalten, die Bestandteil des BuT-Paketes, aber dem Grunde nach den KdU zuzuordnen sind. Die vom Bund im Jahr 2014 einbehaltenen unverbrauchten BuT-Mittel des Jahres 2012 in Höhe von 9.653.542 Euro, die im Jahr 2015 wieder zurückgezahlt wurden, sind in dem Betrag nicht enthalten. Für die sieben BuT-Leistungen wurden entsprechend den Angaben der Landkreise und kreisfreien Städte im Jahr 2014 die in Anlage 1 dargestellten Ausgaben im Umfang von 12.368.669 Euro kassenwirksam. Darüber hinaus wurden im Jahr 2014 die in Anlage 2 benannten Ausgaben aus BuT-Mitteln kassenwirksam, bei denen es sich nicht um BuT-Leistungen nach § 28 SGB II oder § 6b BKGG handelt. Hinsichtlich der Gesamtausgaben der Landkreise und kreisfreien Städte für das BuT-Paket im Jahr 2013 wird auf die Antwort zu Frage 1 in der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE, vom 21. Juli 2014, Drucksache 6/3045, einschließlich seiner Anlagen verwiesen. Im Übrigen wird auf die allgemeinen Erläuterungen in der Antwort auf Frage 1 in der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE, vom 21. Juli 2014, Drucksache 6/3045 und auf die Antwort zu der Frage 1a der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt und Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE vom 30. November 2012, Drucksache 6/1294 hingewiesen. Drucksache 6/3955 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 5. Wie viele anspruchsberechtigte Kinder auf Leistungen des BuT zählt die Landesregierung in den Jahren 2014 und 2015 in Mecklenburg- Vorpommern? Die Anzahl der theoretisch Anspruchsberechtigten lässt sich, unabhängig von den sonstigen Anspruchsvoraussetzungen, nach dem Alter näherungsweise bestimmen. Die durchschnitt- liche monatliche Anzahl der unter 25-jährigen nicht erwerbsfähigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaften SGB II, die theoretisch Anspruch auf mindestens eine BuT-Leistung haben, betrug im Jahr 2014 64.167 Personen. Die Anzahl der Kinder im Wohngeldbezug (Wohngeldhaushalte und Mischhaushalte) betrug nach der Wohngeldstatistik per 31. Dezember 2013 20.333 Personen. Im Bereich des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) ergeben sich die theoretisch Anspruchsberechtigten aus der amtlichen Sozialhilfestatistik. Leistungen nach dem BuT-Paket können alle Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres erhalten, die selbst beziehungsweise deren Familien sich im Leistungsbezug von Hilfe zum Lebensunterhalt (drittes Kapitel SGB XII) oder der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (viertes Kapitel SGB XII) befinden. Das schließt deshalb alle Hilfe- empfänger mit Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von und in Einrichtungen ein. Die entsprechende Anzahl der Kinder betrug nach der Statistik des Statistischen Amtes per 31. Dezember 2013 1.828 Personen. Für entsprechende theoretisch anspruchsberechtigte Personen mit Grundsicherungsleistungen nach dem vierten Kapitel SGB XII sowie darüber hinaus liegen keine statistisch verwertbaren Daten vor. 6. Wie viele Anträge auf welche konkrete Leistung und in welcher Höhe wurden im Jahr 2014 und in den ersten Monaten 2015 insgesamt sowie pro Kind bewilligt bzw. nicht bewilligt (wenn eine Ablehnung stattgefunden hat, bitte Begründung angeben)? Im Bereich des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) gibt es keine statistische Erfassungs- regelung für BuT-Leistungen und entsprechender Anträge. Für den Bereich des SGB II erfolgt in der Statistik nach § 53 SGB II monatlich die Erfassung von BuT-Leistungen, die für den jeweiligen Monat bewilligt worden sind. Die Statistiken über den „Bestand an Personen mit Bedarf und durchschnittlicher Bedarfshöhe“ bei einmaligen (BuT-)Leistungen sind unter der Internetadresse: http://statistik.arbeitsagentur.de/ Navigation/Statistik/Grundlagen/Datenqualitaet/Grundsicherung-Arbeitsuchende-SGBII/Da- tenqualitaet-Grusi-Arbeitsuchende-SGBII-Nav.html als Quartalsberichte mit den Einzelangaben für die jeweiligen Monate abrufbar. Ablehnungen werden auch in dieser Statistik nicht erfasst. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3955 5 Darüber hinaus haben einzelne Landkreise und kreisfreie Städte innerhalb der Fristen, die für eine Beantwortung Kleiner Anfragen zur Verfügung stehen, die in Anlage 3 dargestellten Angaben über von ihnen erhobene Daten gemeldet. Soweit Globalanträge bei der Beantra- gung von BuT-Leistungen gestellt werden, ist nach Aussage der kommunalen Träger eine Zuordnung zu Anträgen auf einzelne BuT-Leistungen nicht möglich, da damit mehrere Leistungen gleichzeitig beantragt werden können. Auch eine Bewilligung erfolgt teilweise für mehrere Leistungen gleichzeitig. Daher ist in diesen Übersichten die Anzahl der Bewilli- gungen nicht kompatibel mit der Anzahl der Personen, die BuT-Leistungen erhalten haben. Hinsichtlich der Ablehnungsgründe ist eine konkrete Zuordnung statistisch nicht aufschlüs- selbar. Übergreifend haben einzelne Landkreise und kreisfreie Städte benannt, dass Gründe für Ablehnungen insbesondere vorlagen, wenn: - ein Anspruch auf die Grundleistungen nicht gegeben war oder die Anspruchsvoraussetzungen nicht vorlagen, - Anträge unvollständig eingereicht und nachgeforderte Unterlagen nicht beigebracht wurden, - im Bereich Schülerbeförderung Eltern in eigener Entscheidung ihre Kinder eine nicht nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsganges besuchen ließen oder zum Beispiel die einfache Entfernung vom Wohnort zur Schule beim Besuch der Jahrgangsstufe 1 bis 6 von zwei Kilometer und bei der Jahrgangsstufe 7 bis 12 von vier Kilometer unterschritten wurde, - im Bereich Lernförderung die Notwendigkeit der Lernförderung durch die Schule nicht bestätigt wurde, - im Bereich gemeinschaftliche Mittagsverpflegung keine Versorgung in schulischer Verantwortung angeboten wurde und Aufwendungen für nicht in schulischer Verant- wortung befindliche Angebote abgerechnet werden sollten, - im Bereich Teilhabe der Förderhöchstbetrag (10 Euro pro Monat für den Bewilligungszeitraum , bzw. angespartes Guthaben) bereits aufgebraucht war, nicht förderfähige Aufwendungen zur Übernahme beantragt wurden oder Antragsteller das Höchstförderalter für diese Leistung (vollendetes 18. Lebensjahr) überschritten hatten. 7. Auf welche Höhe beziffern sich die Verwaltungskosten im Jahr 2014 und 2015? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 einschließlich der Anlage 2 (Spalte „Verwaltungskosten“) verwiesen. Für 2015 liegen der Landesregierung bislang keine Angaben vor, da diese Daten nur einmal jährlich für das jeweilige Vorjahr erhoben werden. Drucksache 6/3955 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 8. Für welche Vorgänge werden die Verwaltungskosten ausgegeben bzw. welche weiteren Verwaltungskosten kommen an anderer Stelle noch hinzu? Die in der Antwort zu Frage 4 dargestellten Verwaltungskosten umfassen sämtliche von den Landkreisen und kreisfreien Städten gemeldeten Personal- und Sachkosten, die ihnen im Rahmen der Umsetzung des BuT-Paketes in den Rechtskreisen des SGB II und des BKGG entstehen. Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang weitere Verwaltungskosten für andere Personen-/Rechtskreise entstehen, die ebenfalls Anspruch auf gesetzliche kommunale Leistungen aus dem BuT-Paket haben, ist der Landesregierung nicht bekannt. 9. Wird bei der Beantragung eruiert, woher die Familien den Hinweis zur Antragstellung erhalten haben? Hierzu liegen der Landesregierung keine aktuellen Informationen vor. Die Landesregierung geht bei bereits bestehenden Bewilligungsfällen davon aus, dass die zuständigen Behörden (die Jobcenter beziehungsweise die Landräte und Oberbürgermeister) die Kunden und Leistungsbezieher auf die Notwendigkeit und die Wege für die Folgeanträge hinweisen, sie entsprechend beraten und bei der Antragstellung gegebenenfalls im notwendigen Rahmen unterstützen. 10. Wie lange darf die durchschnittliche Bearbeitungszeit von der Bean- tragung bis zur Bewilligung der Mittel aus dem BuT in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten im Jahr 2014/2015 sein? Die Entscheidungen über die gesetzlichen kommunalen Leistungen treffen die Landkreise und kreisfreien Städte in eigener Zuständigkeit nach den Grundsätzen des Verwaltungsrechts beziehungsweise der Sozialgesetzbücher und den Umständen im Einzelfall. Eine durch- schnittliche Bearbeitungszeit ist hierbei nicht geregelt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3955 7 Anlage 1 2014 Kita- / Schulausflüge mehrtägige Kita-/ Klassenfahrten Persönlicher Schulbedarf Schülerbe- förderung Lernförderung Mittagsverpflegung in Kita, Kindertagespflege, Schüler in schulischer Verantwortung Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben Summe Leistungen BuT § 28 SGB II und § 6b BKGG 2014 Hansestadt Rostock 4.555 231.856 428.275 47.313 213.805 768.375 106.476 1.800.657 Landeshauptstadt Schwerin 18.226 95.862 240.709 121.488 236.186 227.716 66.460 1.006.647 Landkreis Ludwigslust-Parchim 13.224 122.901 364.554 3.128 18.669 475.384 44.028 1.041.888 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 31.404 292.138 618.311 12.313 316.400 679.095 179.644 2.129.305 Landkreis Nordwestmecklenburg 12.348 105.507 292.820 32.175 124.905 444.510 50.849 1.063.115 Landkreis Rostock 16.187 224.057 360.459 3.539 82.748 675.915 64.686 1.427.590 Landkreis Vorpommern-Greifswald 23.616 297.283 534.807 880 331.612 969.992 168.670 2.326.860 Landkreis Vorpommern-Rügen 21.367 271.502 434.017 37.270 69.453 598.837 89.556 1.522.001 FlAG 365 13.427 12.170 4.699 8.123 7.924 3.898 50.606 Summe: 141.291 1.654.534 3.286.122 262.805 1.401.901 4.847.749 774.267 12.368.669 Drucksache 6/3955 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Anlage 2 Weitere Erläuterungen zu den Tabellen: Quelle: Nachweise der Landkreise und kreisfreien Städte Die Beträge sind auf Euro gerundet. Abweichungen ergeben sich aus Rundungsdifferenzen. Kita: Kindertagesstätten; FlAG: Flüchtlingsaufnahmegesetz 2014 Personal- und Sachkosten Warmwasserbereitung 1,9% der KdU je Kreis zusätzliche Schulsozialarbeit Bildungskarte Sachkosten Investitionen Summe Hansestadt Rostock 1.187.631 1.168.613 270.741 36.045 0 2.663.030 Landeshauptstadt Schwerin 131.857 516.589 98.691 0 0 747.137 Landkreis Ludwigslust-Parchim 778.782 659.302 603.305 28.712 945 2.071.046 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 1.725.282 1.321.593 760.583 27.408 0 3.834.866 Landkreis Nordwestmecklenburg 613.133 534.193 377.496 10.235 0 1.535.057 Landkreis Rostock 944.181 714.691 507.542 5.474 9.449 2.181.337 Landkreis Vorpommern-Greifswald 111.650 1.175.612 560.029 0 3.108 1.850.399 Landkreis Vorpommern-Rügen 741.727 967.887 294.336 53.463 0 2.057.414 FlAG 1.436 50.424 0 0 0 51.860 Summe M-V: 6.235.679 7.108.905 3.472.724 161.338 13.501 16.992.147 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3955 9 Anlage 3 Landkreis Ludwigslust-Parchim Sonstige Erläuterungen: Wohngeld (WG) Arbeitslosengeld II (ALG II) Bewilligung Ablehnung Bewilligung Ablehnung Bewilligung Ablehnung Bewilligung Ablehnung Bewilligung Ablehnung Bewilligung Ablehnung Kita-/Schulausflüge 444 51 233 3 12 0 78 16 52 0 9 0 mehrtägige Kita-/Klassenfahrten 610 42 243 4 19 0 318 20 77 1 14 0 Persönlicher Schulbedarf 0 0 1.228 15 117 1 0 0 359 3 40 0 Schülerbeförderung 8 43 1 6 0 0 3 14 0 3 0 0 Lernförderung 72 27 21 0 5 0 31 4 12 2 1 0 Mittagsverpflegung Schüler in schulischer Verantwortung, Kinder in Kita oder Tagespflege 3.812 397 1.433 21 109 0 1.336 116 485 15 52 0 Teilhabe am sozialen u. kulturellen Leben 879 84 496 6 44 1 306 12 182 1 19 0 GESAMT: 5.825 644 3.655 55 306 2 2.072 182 1.167 25 135 0 Ablehnungsgründe: kein WG, Kindergeldzuschlag oder andere Leistungen 11 17 Rücknahme / Einstellung Wohngeld-Bescheid 26 4 kein ALG II-Anspruch 518 146 verfristete Antragstellung 97 3 27 sonstiger (fehlende Mitwirkung, falsche Zuständigkeit etc.) 32 15 2 9 4 GESAMT: 647 55 2 182 25 0 *) : geschätzte Werte Anträge SGB II *) SGB II *)BKGG sonstige - gesamt BKGG sonstige - gesamt Leistung Anträge Anträge Anträge Anträge Anträge per 31.12.2014 per 30.04.2015 SGB II BKGG sonstige - gesamt SGB II BKGG sonstige - gesamt Drucksache 6/3955 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 10 Landkreis Nordwestmecklenburg Im Bereich des SGB II wurden im Jahr 2014 im Jobcenter 4.585 und bis April 2015 1.791 Anträge auf BuT-Leistungen gestellt worden. Für den Bereich des BKGG liegen folgende Antragszahlen vor: Landkreis Vorpommern-Rügen Leistung Ablehnungen 2014 bis April 2015 2014 bis April 2015 Kita- und Schulausflüge 878 1.208 1.018 1.418 1 Mehrtägige Klassenfahrten 261 156 297 150 3 Schulbedarf 1.103 956 1.754 959 0 Schülerbeförderung 39 28 76 31 4 Lernförderung 82 37 129 52 4 Mittagessen 1.518 902 2.312 1.063 3 Teilhabe 461 1.190 1.372 1.396 0 Leistungsbezieher Anträge Teilhabe Mittags- verpflegung Ausflüge Klassenfahrten Lernförderung Schüler- beförderung Schulbedarf 01.01. – 25.05.14 26.05. – 31.12.14 8.599 1.669 5.223 1.919 796 133 133 948 701 Bildung und Teilhabe Leistung – Anzahl der Bescheide Keine Erfassung der Anzahl der eingegangenen Anträge und der Anzahl der Bescheide für einzelne Leistungsarten 12401.01. – 30.04.15 4.548 1.431 3.927 1.194 916 180 Zeitraum bearbeitete Anträge Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3955 11 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Landeshauptstadt Schwerin Im Jahr 2014 wurden insgesamt 4.745 Anträge gestellt. Hierzu sind 4.674 Bewilligungen und 71 Ablehnungen erfolgt. Zusätzlich sind 735 Anträge auf einzelne Teilleistungen (Lernförderung, Schülerbeförderung) eingegangen, von denen 644 Teilleistungen bewilligt wurden, 91 Ablehnungen sind erfolgt. Im Zeitraum Januar bis April 2015 sind bisher 1.953 Anträge gestellt worden, von denen bislang 1.907 bewilligt und 46 abgelehnt worden sind. Von den zusätzlich 266 Anträgen auf Teilleistungen (Lernförderung, Schülerbeförderung) wurden 235 Teilleistungen bewilligt und 91 abgelehnt. Gesamt 2014 1. Quartal 2015 Gesamt 2014 1. Quartal 2015 Gesamt 2014 1. Quartal 2015 10.123 3.554 1.609 403 23 27 989 104 530 0 39 0 8.205 2.022 15.779 4.509 2.237 717 9 5 129 38 0 0 1.237 421 994 234 26 5 16.959 5.192 16.356 3.677 601 133 11.949 5.983 10.870 2.659 322 71 Bewilligungen SGB XII Leistungen mehrtägige Kita-/Klassenfahrten Persönlicher Schulbedarf Schülerbeförderung Lernförderung Mittagsverpflegung Schüler in schulischer Ver- antwortung, Kinder in Kita oder Tagespflege Teilhabe am sozialen u. kulturellen Leben Bewilligungen BKGGBewilligungen SGB II Kita-/Schulausflüge Drucksache 6/3955 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 12 Landkreis Vorpommern-Greifswald: Anträge SGB II Anträge BKGG Anträge SGB II Anträge BKGG 2014 2014 2015 2015 (bis 31.12.2014) (bis 31.12.2014) (bis 30.04.2015) (bis 30.04.2015) 1.207 424 291 87 1.766 531 671 175 78 2.401 29 589 25 4 7 0 391 134 151 32 8.374 2.446 2.592 528 2.932 1.304 1.002 373 14.773 7.244 4.743 1.784gesamt: Leistungen mehrtägige Kita-/Klassenfahrten Persönlicher Schulbedarf *) Schülerbeförderung Lernförderung Mittagsverpflegung Schüler in schulischer Ver- antwortung, Kinder in Kita oder Tagespflege Teilhabe am sozialen u. kulturellen Leben Kita-/Schulausflüge Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3955 13 *) Im Bereich des SGB II wird diese Leistung direkt in den Jobcenter bewilligt; die den Kommunen vorliegenden Daten sind nicht reell. Bewilligungen SGB II Bewilligungen BKGG Bewilligungen SGB II Bewilligungen BKGG 2014 2014 2015 2015 (bis 31.12.2014) (bis 31.12.2014) (bis 30.04.2015) (bis 30.04.2015) 867 350 202 68 1.497 484 625 163 0 2.303 0 614 5 2 2 0 344 101 160 33 7.536 2.160 2.737 594 2.451 1.116 984 428 12.700 6.516 4.710 1.900 Kita-/Schulausflüge Mittagsverpflegung Schüler in schulischer Ver- Teilhabe am sozialen u. kulturellen Leben Leistungen Lernförderung Schülerbeförderung Persönlicher Schulbedarf *) mehrtägige Kita-/Klassenfahrten gesamt: Ablehnungen SGB II Ablehnungen BKGG Ablehnungen SGB II Ablehnungen BKGG 2014 2014 2015 2015 (bis 31.12.2014) (bis 31.12.2014) (bis 30.04.2015) (bis 30.04.2015) 38 7 15 0 23 13 11 1 36 28 24 6 9 3 1 0 14 11 6 2 182 19 97 15 73 149 32 9 375 230 186 33 Lernförderung Mittagsverpflegung Schüler in schulischer Ver- Teilhabe am sozialen u. kulturellen Leben gesamt: Leistungen Schülerbeförderung Persönlicher Schulbedarf *) mehrtägige Kita-/Klassenfahrten Kita-/Schulausflüge