Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. Mai 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3959 6. Wahlperiode 01.06.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Stramm, Fraktion DIE LINKE Ausbildung von Altenpflegekräften bzw. Gesundheits- und Krankenpflegern in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Altenpflegekräfte bzw. Gesundheits- und Krankenpflegekräfte werden von zahlreichen Einrichtungen bereits heute gesucht. Nach zahlreichen Prognosen wird der Bedarf in den nächsten Jahren weiter steigen. 1. Welche Einrichtungen bilden in Mecklenburg-Vorpommern Alten- pflegefachkräfte, Altenpflegehilfskräfte, Gesundheits- und Krankenpflegefachkräfte bzw. Gesundheits- und Krankenpflegehelfer aus? Die Berufsausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger oder zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger wird an öffentlichen Beruflichen Schulen oder an Ersatzschulen durchgeführt, die sich entweder in Trägerschaft eines Krankenhauses befinden oder mit einem Krankenhaus kooperieren. Der praktische Teil der Ausbildung wird an einem oder mehreren Krankenhäusern und ambulanten Pflegeeinrichtungen und stationären Pflegeeinrichtungen und Rehabilitationseinrichtungen durchgeführt. Die Altenpflegeausbildung findet an öffentlichen Beruflichen Schulen oder an Ersatzschulen statt, die mit einer oder mehreren ambulanten und/oder stationären Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern kooperieren. Die praktische Ausbildung wird auch in Krankenhäusern und insbesondere in psychiatrischen Kliniken mit gerontopsychiatrischer Abteilung, Allgemeinkrankenhäusern mit geriatrischer Fachabteilung oder Schwerpunkt sowie geriatrischen Rehabilitationseinrichtungen oder Einrichtungen der offenen Altenhilfe durchgeführt. Drucksache 6/3959 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die Ausbildung in der Kranken- und Altenpflegehilfe findet an öffentlichen Beruflichen Schulen oder an Ersatzschulen statt, die mit Krankenhäusern und/oder mit einer oder mehreren ambulanten und/oder stationären Pflegeeinrichtungen kooperieren. 2. Welche der Einrichtungen erheben ein Schulgeld und in welcher Höhe für eine der bezeichneten Ausbildungen? Die Krankenpflegeausbildung ist für alle Schülerinnen und Schüler schulgeldfrei. Ob in der Altenpflegeausbildung oder auch bei der landesrechtlich geregelten Ausbildung zum Kranken- und Altenpflegehelfer Schulgeld erhoben wird, hängt davon ab, ob es sich um eine Ersatzschule oder eine öffentliche Schule handelt. Der Unterricht an den öffentlichen Schulen ist grundsätzlich schulgeldfrei; es wird kein Schulgeld erhoben. Bei den Ersatzschulen ist von den Auszubildenden Schulgeld zu entrichten. Die monatliche Höhe lag je nach Berufsbild und Träger im Jahr 2013 zwischen 55 und 165 Euro (siehe auch Drucksache 6/2120). Mit der Novellierung des Schulgesetzes im Jahre 2014 hat das Land einen erheblichen finanziellen Betrag zur Förderung der Altenpflegeausbildung geleistet. Die Finanzhilfesätze für Ersatzschulen wurden von 65 % auf 80 % deutlich erhöht, um eine Verringerung des Schulgeldes für die Schülerinnen und Schüler zu erreichen und so zur Attraktivitätssteigerung des Berufsfelds der Altenpflege beizutragen. 3. Wie viele Schüler der Altenpflege bzw. der Gesundheits- und Krankenpflege wurden in den letzten zehn Jahren in MecklenburgVorpommern ausgebildet oder umgeschult (bitte ausweisen für die einzelnen Einrichtungen pro Jahr und auch differenziert nach Fachkräften und Helfern)? Erstausbildung - 1. Ausbildungsjahr in Pflegeberufen (Stand: jeweils zum Oktober des Jahres, Daten zum Jahr 2014 liegen noch nicht vor) Fachrichtung 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Insgesamt Altenpflege 184 157 179 233 227 306 287 291 319 313 2.496 Gesundheits- und Krankenpflege 502 473 488 456 552 575 582 576 578 511 5.293 Gesundheits- und Kinderkrankenpflege 38 66 54 83 25 25 35 13 25 18 382 Kranken- und Altenpflegehilfe 195 261 298 130 186 173 173 170 119 151 1.856 Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3959 3 Erwachsenenbildung (Umschulungen) - 1. Ausbildungsjahr in Pflegeberufen (Stand: jeweils zum Oktober des Jahres) Fachrichtung 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Insgesamt Altenpflege 232 218 64 94 156 * 263 96 204 271 1.598 Gesundheits- und Krankenpflege 76 38 11 0 5 * 30 56 5 * 221 Gesundheits- und Kinderkrankenpflege 0 0 0 0 0 * 0 0 0 * 0 Kranken- und Altenpflegehilfe 9 130 95 114 173 * 167 55 88 * 831 Quelle: Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales. * Daten wurden nicht erhoben.