Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 21. Mai 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3964 6. Wahlperiode 26.05.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Michael Andrejewski, Fraktion der NPD Drogen im Asylantenheim Wolgast und ANTWORT der Landesregierung Im Wolgaster Asylantenheim soll es am 26. April dieses Jahres zu Haus- durchsuchungen aufgrund von Verstößen gegen das Betäubungsmittel- gesetz gekommen sein, nachdem zuvor zwei Asylbewerber Jugendlichen Drogen verkauft haben sollen. 1. Welche Erkenntnisse besitzt die Landesregierung zum Tathergang und zum aktuellen Stand der Ermittlungen (bitte in diesem Zusammenhang auch die Vorstrafen, das Alter und die Nationalität der Tatverdächti- gen benennen)? Am 26.04.2015 ging bei der Polizei der Hinweis ein, dass in einer Unterkunft für ausländische Flüchtlinge und Asylbewerber in Wolgast zwei deutsche Jugendliche festgestellt wurden. Aufgrund des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde eine Durchsuchung des Wohnraumes zweier ausländischer Tatverdächtiger durchgeführt. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Tatverdächtig sind zwei ghanaische Staatsangehörige im Alter von 29 und 25 Jahren. Drucksache 6/3964 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Handelt es sich bei den ausländischen Tatverdächtigen um Asylbewer- ber, ehemalige Asylbewerber mit Duldung oder Personen mit anderen Aufenthaltstiteln oder um illegal eingereiste Ausländer (bitte die Daten der Einreise, Antragstellung, eventuelle Ablehnung usw. auflis- ten)? Wo und seit wann sind die Tatverdächtigen in Wolgast untergebracht (bitte auch die vorherigen Unterbringungsorte angeben)? Der 29-jährige Tatverdächtige ist ein ehemaliger Asylbewerber, dessen Asylantrag vom 17.07.2012 abgelehnt wurde. Die Einreise erfolgte am 07.07.2012. Er ist derzeit im Besitz einer Fiktionsbescheinigung, da über einen Verlängerungsantrag für eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz noch nicht entschieden wurde. Nach der Unterbringung in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes in Nostorf/ Horst war bis Mitte April 2014 der Unterbringungsort Wolgast; seitdem Greifswald. Der 25-jährige Tatverdächtige ist ein ehemaliger Asylbewerber, dessen Asylantrag vom 21.06.2012 abgelehnt wurde. Die Einreise erfolgte am 18.06.2012. Er ist derzeit im Besitz einer Duldung. Nach der Unterbringung in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes in Nostorf/Horst ist seit September 2012 der Unterbringungsort Wolgast. 3. Welche Leistungen beziehen die Tatverdächtigen? Die Tatverdächtigen erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. 4. Wurden weitere Ermittlungsverfahren gegen die ausländischen Tat- verdächtigen in anderen Strafsachen bzw. wegen Ordnungswidrig- keiten eingeleitet? Wenn ja, um welche Ermittlungsverfahren handelt es sich im Einzel- nen? Gegen den 29-jährigen Tatverdächtigen wurde im Jahr 2013 ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung geführt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3964 3 5. Welche Konsequenzen hätte eine Verurteilung wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, insbesondere hinsichtlich des Aufenthaltsstatus der Tatverdächtigen (bitte in diesem Zusammenhang auch die rechtlichen Grundlagen benennen)? Eine rechtskräftige Verurteilung wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz kann negative Folgen auf den Aufenthaltsstatus haben. In Abhängigkeit vom verhängten Strafmaß zieht eine rechtskräftige Verurteilung in der Regel eine zwingende Ausweisung nach § 53 Nummer 1 oder 2 Aufenthaltsgesetz nach sich. Zu beachten ist, dass auch eine zwingende Ausweisung grundsätzlich einer einzelfallbezogenen Verhältnismäßigkeitsprüfung dahingehend bedarf, ob gegebenenfalls ein besonderer Ausweisungsschutz gemäß § 56 Absatz 1 Nummer 4 Aufenthaltsgesetz besteht. 6. Inwieweit hat die Landesregierung Erkenntnisse von weiteren Ermitt- lungsverfahren gegen Asylbewerber, ehemalige Asylbewerber mit Duldung oder Personen mit anderen Aufenthaltstiteln oder gegen ille- gal eingereiste Ausländer in und um das Asylantenheim und dezentral untergebrachte Asylanten in Wolgast wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (bitte auflisten nach Nationalität, Alter, Geschlecht, Status des Asylantrags, Stand des Ermittlungsverfahrens)? Weitere staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sind nicht bekannt.