Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. Juni 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3965 6. Wahlperiode 15.06.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Die Bundesregierung hat erklärt, bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zur Kontrolle der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes ab Sommer 2015 bundesweit zusätzlich 1.600 Beamte bis zum Jahr 2019 einsetzen zu wollen, also 320 Beamte pro Jahr für 113 Standorte der FKS, was 2,83 Stellen je FKS-Standort entspricht. Der Personalbestand des Hauptzollamtes Stralsund wurde von 2012 bis 2014 um 15 Arbeitskräfte reduziert (siehe Kleine Anfrage und Antwort der Landesregierung auf Drucksache 6/3599 vom 19.01.2015). 1. Wie stellt sich die Entwicklung des Personalbestandes beim Haupt- zollamt Stralsund von 2010 bis heute dar? a) Womit wird der Personalabbau beim Hauptzollamt Stralsund begründet? b) Wie viele Arbeitskräfte des Hauptzollamtes Stralsund sind der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zuzuordnen? Bezüglich der Entwicklung des Personalbestandes des Hauptzollamtes Stralsund verweist die Bundesfinanzdirektion Nord auf die Antwort der Landesregierung zur Frage 5 der Kleinen Anfrage vom 19.01.2015 (Drucksache 6/3599) der Fraktion DIE LINKE zur Durchsetzung von Mindestlöhnen in Mecklenburg-Vorpommern. Personalbestandsdaten der Jahre 2010 und 2011 können aufgrund einer Softwareumstellung nicht fristgerecht ermittelt werden. Drucksache 6/3965 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Zu a) Hinsichtlich der Personalausstattung der Standorte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) sowie der Berechnung der Verteilung zusätzlicher Planstellen für die Zollverwaltung ist nach Auskunft der Bundesfinanzdirektion Nord auf die Antwort der Bundesregierung vom 29.04.2015 (Drucksache 18/4623) zur Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 13.04.2015 (Drucksache 18/4607) zum Verteilungsschlüssel der zusätzlichen Planstellen der FKS zu verweisen. Zu b) Auf die Antwort zur Frage a) wird verwiesen. 2. An welchen Standorten in Mecklenburg-Vorpommern unterhält die FKS Dienststellen? a) Wie hat sich der Personalbestand der für Mecklenburg- Vorpommern zuständigen FKS seit dem Jahr 2010 bis heute entwickelt? b) Wie viele der bundesweit 600 unbesetzten von bundesweit 6.842 bei der FKS zur Verfügung stehenden Planstellen und Stellen ent- fallen auf den für Mecklenburg-Vorpommern zuständigen Standort bzw. auf die für Mecklenburg-Vorpommern zuständigen Stand- orte? Nach Auskunft der Bundesfinanzdirektion Nord ist das Hauptzollamt Stralsund an den Standorten Stralsund, Rostock, Schwerin, Neubrandenburg und Anklam mit Teilsachgebieten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Mecklenburg-Vorpommern vertreten. Zu a) Auf die Antwort zur Frage 1 wird verwiesen. Zu b) Hinsichtlich der Berechnung der Verteilung zusätzlicher Planstellen für die Zollverwaltung ist laut Bundesfinanzdirektion Nord auf die Antwort der Bundesregierung vom 29.04.2015 (Drucksache 18/4623) zur Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 13.04.2015 (Drucksache 18/4607) zum Verteilungsschlüssel der zusätzlichen Planstellen der FKS hinzuweisen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3965 3 3. Wie viele zusätzlichen Planstellen bzw. Stellen und wieviel zusätz- liches Personal stehen ab Sommer 2015 der FKS für die Kontrollen in Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung und wie viele zusätzliche Kontrollen sind dadurch durchschnittlich möglich? Hinsichtlich der Personalausstattung der Standorte der FKS sowie der Berechnung der Verteilung zusätzlicher Planstellen für die Zollverwaltung ist laut Bundesfinanzdirektion Nord auf die Antwort der Bundesregierung vom 29.04.2015 (Drucksache 18/4623) zu den Fragen 10, 11 und 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 13.04.2015 (Drucksache 18/4607) zum Verteilungsschlüssel der zusätzlichen Planstellen der FKS zu verweisen. 4. Wie viele Kontrollen hat die FKS jährlich seit dem Jahr 2012 in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt, wie verteilen sich die Kontrollen auf die Branchen und wie oft waren z. B. Einzelhandels- geschäfte, Bäcker-, Friseurgeschäfte und Steuerberatungsbüros oder Rechtsanwaltskanzleien betroffen? Im Jahr 2014 wurde durch die FKS insgesamt 2232 mal (2013: 2275; 2012: 2026) bei Arbeitgebern in Mecklenburg-Vorpommern geprüft. Auswertungen sind nach Angaben der Bundesfinanzdirektion Nord nur für nachfolgend dargestellte Branchen möglich: Branche 2012 2013 2014 Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst 6 39 24 Arbeitnehmerüberlassung (erst seit 2013 auswertbar) - 127 52 Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen 4 11 1 Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem SGB II oder SGB II 8 42 4 Bauhaupt- und Baunebengewerbe 988 1.004 1.103 Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken - - - Briefdienstleistungen 2 - - Fleischwirtschaft 39 8 12 Forstwirtschaft 1 1 3 Gaststätten und Beherbergungsgewerbe 238 237 226 Gebäudereinigung 39 85 53 Landwirtschaft 14 22 89 Personenbeförderungsgewerbe 26 26 57 Pflegebranche 7 32 19 Schaustellergewerbe 8 6 3 Sicherheitsdienstleistungen 36 21 37 Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe 65 72 74 Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft 21 10 6 Drucksache 6/3965 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 5. Wie viele Kontrollen hat die FKS von Januar bis April 2015 in Mecklenburg-Vorpommern mit welchem Ergebnis durchgeführt und wie viele Kontrollen sind bis zum Jahresende 2015 geplant? Im Hinblick auf Frage 5 ist laut Bundesfinanzdirektion Nord auf die Antwort der Bundes- regierung (Drucksache 18/4496) auf die Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/4277) zur Überprüfung der Mindestlohnregeln zu verweisen. Die FKS hat in Mecklenburg-Vorpommern in den Monaten Januar bis April 2015 insgesamt 509 Prüfungen bei Arbeitgebern durchgeführt. 6. Inwieweit liegen der Landesregierung inzwischen Kenntnisse über Kompensations- oder Umgehungstendenzen im Zusammenhang mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes vor, wie z. B. die Streichung von Zulagen bei Friseuren, die Nutzung von Ausliefe- rungsfahrzeugen gegen Entgelt beim Pizzaservice, die Erhöhung der Quadratmeterzahl pro Stunde bei Gebäudereinigern oder Überstunden in Sonnenstudios nicht zu Mindestlohnkonditionen zu vergüten und wie kann diesen wirksam begegnet werden? Nach Angaben der Bundesfinanzdirektion Nord liegen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Stralsund nach den bislang durchgeführten Kontrollen keine Erkenntnisse über etwaige Kompensations- oder Umgehungstendenzen vor. Die Landesregierung hat keine darüberhinausgehenden Erkenntnisse. 7. Wie viele Klagen wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz sind bei den Gerichten des Landes zurzeit anhängig? Klagen wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz werden statistisch nicht gesondert, sondern unter dem Verfahrensgegenstand Zahlungsklage erfasst. Die Erteilung einer vollständigen inhaltlichen Antwort wäre mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden. Die Notwendigkeit von Einzelrecherchen (Handauslesung) zu den insgesamt betroffenen, im ersten Quartal 2015 in der Arbeitsgerichtsbarkeit zu diesem Verfahrensgegenstand oder in Verbindung mit anderen Verfahrensgegenständen insgesamt anhängigen 849 Klagen würde einen Aufwand begründen, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 Landes- verfassung Mecklenburg-Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre (vgl. LVerfG M-V, Urteil vom 23.01.2014 - LVerfG 8/13). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3965 5 8. Welche Zielstellung verfolgte die Landesregierung mit der Durch- führung einer Mindestlohninformationsveranstaltung 3,5 Monate nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes für ca. 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer (ohne die Mitarbeite- rinnen/Mitarbeiter der Landesregierung) am 14. April 2015 in Schwerin sowie mit der Einrichtung einer E-Mail-Adresse in der Landesregierung und wie bewertet die Landesregierung den Erfolg der beiden Maßnahmen? Ziel der Veranstaltung war, sich mit konkreten Umsetzungs- und Interpretationsfragen des Mindestlohngesetzes aus Sicht der Unternehmen zu befassen, um mehr Planungssicherheit für die Unternehmen zu schaffen. Zwei Vertreter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) standen interessierten Unternehmen des Landes als Ansprechpartner für ihre Fragen zur Verfügung. Alle Fragen aus der Unternehmerschaft kamen zur Sprache, so dass das Fazit gezogen werden kann, dass die Veranstaltung zu mehr Klarheit in Bezug auf die Umsetzung des Mindestlohngesetzes beigetragen hat und somit als erfolgreich bezeichnet werden kann. Mit der Einrichtung einer E-Mail-Adresse verfolgt die Landesregierung das Ziel, dass sich Bürgerinnen und Bürger zu Fragen hinsichtlich der Umsetzung des Mindestlohngesetzes unbürokratisch und schnell an die Landesregierung wenden können. Dass die vorgenannte Veranstaltung ein Erfolg war, zeigt sich auch daran, dass in diesem E-Mail-Postfach bislang keine weiteren Nachfragen eingegangen sind. 9. Welche Kenntnis hat die Landesregierung darüber, wie und ab wann das von der Bundesregierung angekündigte bundesweite Controlling zum Einsatz kommt und mit welcher Begründung lehnt die Landes- regierung - im Gegensatz zu anderen Bundesländern - ein eigenes Controlling ab? Die zuständige Bundesministerin Nahles hat angekündigt, bis zum Sommer eine Überprüfung der Umsetzung des Gesetzes vorzunehmen und dafür erste Erfahrungen auszuwerten und mit Arbeitgebern und Gewerkschaften praktische Fragen zu besprechen. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass das Monitoring der Umsetzung des Gesetzes auch Aufgabe der Mindestlohnkommission ist. Im Gesetz heißt es dazu in § 9 Absatz 4: „Die Mindestlohnkommission evaluiert laufend die Auswirkungen des Mindestlohns auf den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Wettbewerbsbedingungen und die Beschäftigung in Bezug auf bestimmte Branchen und Regionen sowie die Produktivität und stellt ihre Erkenntnisse der Bundesregierung in einem Bericht alle zwei Jahre gemeinsam mit ihrem Beschluss zur Verfügung.“ Drucksache 6/3965 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Die Kontrolle der Einhaltung der Mindestlohnvorschriften und ein Monitoring der Wirkungen des Gesetzes in der Praxis ist Aufgabe der Bundesregierung. Der Nutzen eines eigenen Mindestlohn-Monitorings für Mecklenburg-Vorpommern erschließt sich nicht, da davon auszugehen ist, dass alle relevanten Aspekte durch das Monitoring auf Bundesebene betrachtet werden und damit eine parallele eigene Initiative überflüssig ist sowie eine Ressourcenverschwendung darstellen würde. Zudem muss bedacht werden, dass bestimmte Erkenntnisse auf Landesebene nicht vorliegen (Zuständigkeit des Bundes für die FKS) und dass unterschiedliche Monitoringverfahren auf Länderebene die Vergleichbarkeit der Ergebnisse nicht erleichtern würden.