Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. Mai 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3966 6. Wahlperiode 29.05.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Messerstecherei im Asylantenheim Wismar und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Erkenntnisse besitzt die Landesregierung zum Tathergang und zum aktuellen Stand der Ermittlungen (bitte in diesem Zusammenhang auch die Vorstrafen, Alter, Geschlecht und die Nationalität der Tat- verdächtigen, Verletzten sowie des Todesopfers benennen)? Am 30.04.2015 kam es in Wismar in einer Unterkunft für ausländische Flüchtlinge und Asyl- bewerber zwischen einem 54-jährigen Tatverdächtigen mit russischer Staatsangehörigkeit und einem 32-jährigen ukrainischen Staatsangehörigen zu einer körperlichen Auseinandersetzung mittels Messer. Infolgedessen erlag der 32-jährige Ukrainer seinen Verletzungen. Das Ermittlungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Drucksache 6/3966 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Handelt es sich bei den ausländischen Tatverdächtigen und dem Todesopfer um Asylbewerber, ehemalige Asylbewerber mit Duldung oder Personen mit anderen Aufenthaltstiteln oder um illegal einge- reiste Ausländer (bitte die Daten der Einreise, Antragstellung, eventu- elle Ablehnung usw. auflisten)? Wo und seit wann sind bzw. waren die Tatverdächtigen und das Todesopfer in Wismar untergebracht (bitte auch die vorherigen Unterbringungsorte angeben)? Der Tatverdächtige ist ein ehemaliger Asylbewerber, der erstmalig am 16.05.2013 in das Bundesgebiet eingereist ist. Mit Datum vom 22.05.2013 wurde ein Asylantrag gestellt, der mit Bescheid vom 25.11.2013 durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt wurde. Die Person war vom 11.06.2013 bis 06.05.2014 in der Gemeinschaftsunterkunft Haff- burg in der Hansestadt Wismar, zuvor in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes in Nostorf/ Horst aufhältig. Die Überstellung nach Polen erfolgte am 06.05.2014. Am 15.05.2014 reiste der Tatverdächtige wieder ein und war seit dem 19.05.2014 in der Gemeinschaftsunterkunft Haffburg, zuvor in Nostorf/Horst aufhältig. Am 04.11.2014 erfolgte eine erneute Überstellung nach Polen. Am 19.02.2015 ist der Tatverdächtige erneut in das Bundesgebiet eingereist und war in Nostorf/Horst aufhältig. Die Gemeinschaftsunterkunft in der Hansestadt Wismar bezog er wieder am 11.03.2015. Das Opfer ist am 05.09.2014 in das Bundesgebiet eingereist und hat am 22.09.2014 einen Asylantrag gestellt. Mit Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 14.11.2014 wurde der Antrag abgelehnt. Die Person war seit dem 08.10.2014 in der Gemein- schaftsunterkunft Haffburg in der Hansestadt Wismar untergebracht. Zuvor war die Person in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes in Nostorf/Horst aufhältig. 3. Wurden weitere Ermittlungsverfahren gegen die ausländischen Tat- verdächtigen in anderen Strafsachen bzw. wegen Ordnungswidrig- keiten eingeleitet? Wenn ja, um welche Ermittlungsverfahren handelt es sich im Einzel- nen? Zu dem Tatverdächtigen liegen keine weiteren Erkenntnisse vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3966 3 4. Welche Konsequenzen hätte eine Verurteilung aufgrund eines Tötungsdeliktes, insbesondere hinsichtlich des Aufenthaltsstatus der Tatverdächtigen (bitte in diesem Zusammenhang auch die rechtlichen Grundlagen benennen)? Der Tatverdächtige unterfällt derzeit dem Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 (sogenannte Dublin-Verord- nung). Da die Umsetzung der Verordnung dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge obliegt, kann hinsichtlich des Fortgangs des Verfahrens - und insbesondere zu den aufent- haltsrechtlichen Konsequenzen, die eine Verurteilung aufgrund des Tötungsdelikts hätte - durch die Landesregierung keine Aussage getroffen werden.