Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. Mai 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3968 6. Wahlperiode 29.05.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und ANTWORT der Landesregierung Die nachfolgenden Fragen beziehen sich unter anderem auf die Antwort der Landesregierung auf Drucksache 6/2449. 1. Welche Erkenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, ob einzelne Antragsteller (Antwort zu Frage 1 der Landtagsdrucksache 6/2449) gleichzeitig auch Asyl für Familienmitglieder mitbeantragt haben (bitte in diesem Zusammenhang alle rechtlichen Grundlagen benennen, insbesondere bei minderjährigen Familienmitgliedern und unbegleiteten Minderjährigen)? Keine. Drucksache 6/3968 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie ist die der Landesregierung zugängliche Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik aufgebaut und welche Informationen lassen sich im Einzelnen daraus ableiten? In welchen Abständen werden die einzelnen Informationen aktua- lisiert? Der Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sind folgende Informationen bezogen auf Personen zu entnehmen: - Herkunftsländer, - Asylanträge insgesamt: - davon Erstanträge, - davon Folgeanträge, - Entscheidungen über Asylanträge insgesamt: - Anerkennungen als Asylberechtigte (Artikel 16a und Familien-Asyl), - Anerkennungen als Flüchtling gemäß § 3 Absatz 1 Asylverfahrensgesetz, - Gewährung von subsidiärem Schutz gemäß § 4 Absatz 1 Asylverfahrensgesetz, - Feststellung eines Abschiebungsverbotes gemäß § 60 Absatz 5 und 7 Aufenthaltsgesetz, - Ablehnungen (unbegründet abgelehnt/offensichtlich unbegründet abgelehnt), - sonstige Verfahrenserledigungen. Die Informationen über Entscheidungen über Asylanträge sind der Statistik auch für Erst- und Folgeanträge zu entnehmen. Weiterhin sind die anhängigen Verfahren aufgrund von Erst- und Folgeanträgen ersichtlich. Die Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik wird monatlich durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aktualisiert und übersandt. Die zuvor genannten Angaben werden nicht nur für den einzelnen Monat, sondern auch in kumulierter Form zur Verfügung gestellt. 3. Welche Möglichkeiten besitzt die Landesregierung, über die genannte Statistik hinausgehende Informationen vom Bundesamt zu erhalten (bitte alle rechtlichen Grundlagen in diesem Zusammenhang benennen)? Zu welchen Anlässen und wie oft werden derartige Möglichkeiten von der Landesregierung genutzt (bitte die diesbezügliche Kommunikation zwischen Landesregierung und Bundesamt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten für den Monat März 2015 tabellarisch darstellen)? Als oberste Landesbehörde, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut ist, ist es dem Ministerium für Inneres und Sport gemäß § 15 Absatz 1 Nummer 6 des Gesetzes über das Ausländerzentralregister möglich, Daten aus dem Ausländerzentralregister vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anzu- fordern, soweit die Daten zur Aufgabenerfüllung erforderlich sind. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3968 3 Bei einem Übermittlungsersuchen ist der Zweck anzugeben (§ 10 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über das Ausländerzentralregister), sofern es sich nicht lediglich auf festgelegte Grunddaten (§ 14 des Gesetzes über das Ausländerzentralregister) bezieht. Nach § 15 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes über das Ausländerzentralregister ist die Übermittlung zu versagen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Daten nicht zur Aufgabenerfüllung erforderlich sind. Bezüglich der Kommunikation mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird auf die nachfolgende Übersicht verwiesen. Datum Anlass der Abfrage 05.03.2015 Anfrage des Sozialministeriums für den Landesausschuss Berufsausbildung 17.03.2015 Abfrage für die Kleinen Anfragen Drucksachen 6/3802 bis 6/3810 Darüber hinaus findet gelegentlich Kommunikation mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu Einzelfällen statt, zumeist zu Verfahrensständen von Personen. Eine statis- tische Erfassung dieser Kommunikation erfolgt nicht. Die Speicherung der Kommunikations- ergebnisse erfolgt nur, soweit sie aktenrelevant sind.