Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. Mai 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3971 6. Wahlperiode 27.05.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Beate Schlupp, Fraktion der CDU Schutz des Europäischen Bibers und ANTWORT der Landesregierung Durch strengen Schutz und verschiedene Wiederansiedlungsprogramme erholten sich die Bestände des Europäischen Bibers in ganz Europa, sodass es regional auch wieder zu einem genetischen Austausch zwischen den Nachfahren der einstigen Reliktpopulationen kommt. Ungeachtet dessen wird in unterschiedlichsten Veröffentlichungen und offiziellen Dokumenten immer wieder die besondere Verantwortung MecklenburgVorpommerns für den Erhalt des Bibers unterstrichen. Vertreter von anerkannten Naturschutzverbänden lehnen die Tötung von Bibern zur Schadensabwehr unter Verweis darauf ab, dass der Biber vom Aussterben bedroht sei. 1. Unterscheidet die Landesregierung zwischen dem Erhaltungszustand des Vorkommens des Elbebibers und dem des Europäischen Bibers innerhalb des Landes und wie schätzt sie diesen bzw. diese gegenwärtig ein? Der Elbebiber ist die autochthone Unterart des Bibers in Mecklenburg-Vorpommern. Für die Populationen des Bibers in Mecklenburg-Vorpommern wurde im Rahmen der FFH-Berichtspflicht ein günstiger Erhaltungszustand eingeschätzt. Dabei wird entsprechend den Vorgaben der EU-Kommission keine Differenzierung nach Unterarten vorgenommen. Drucksache 6/3971 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wann wurde die letzte Version der Roten Liste für Mecklenburg- Vorpommerns Säugetiere veröffentlicht und wann ist mit einer aktualisierten Ausgabe zu rechnen? Unterscheidet die Rote Liste Mecklenburg-Vorpommerns zwischen den Unterarten des Bibers oder stellt sie auf den Bestand der Europäischen Bibers (Castor fiber) ab? Die letzte Fassung der Roten Liste der gefährdeten Säugetiere Mecklenburg-Vorpommerns (Stand Dezember 1991) wurde 1992 veröffentlicht (LABES ET AL. 1992). Ein Termin für eine Aktualisierung der Roten Liste kann gegenwärtig nicht benannt werden. Die Rote Liste der gefährdeten Säugetiere Mecklenburg-Vorpommerns betrachtet die Gefährdung des Europäischen Bibers Castor fiber. 3. In welche Gefährdungskategorie wurde der Europäische Biber und ggf. der Elbebiber in der derzeit gültigen Roten Liste MecklenburgVorpommerns eingestuft? In der Roten Liste der gefährdeten Säugetiere Mecklenburg-Vorpommerns (Stand: Dezember 1991) wird der Europäische Biber Castor fiber als „gefährdet“ (Kategorie 3) eingestuft. 4. Zur Jahrtausendwende wurden die international gültigen Kriterien für die Einstufung von Arten in die Roten Listen von der International Union for Conservation of Nature (IUCN) überarbeitet und Anleitungen auch zur regionalen Anwendung dieser Kriterien veröffentlicht . Sind, gemessen an diesen aktuellen Kriterien der IUCN, nach Einschätzung der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns Bestände von Castor fiber bzw. Castor fiber albicus als gefährdet einzustufen und wenn ja, welche Gefährdungskategorie wäre ihnen zuzuordnen? Eine entsprechende Einstufung nach den oben genannten Kriterien ist von einem Expertengremium im Zuge einer Aktualisierung der Roten Liste der gefährdeten Säugetiere vorzunehmen und liegt für Castor fiber beziehungsweise Castor fiber albicus gegenwärtig für Mecklenburg-Vorpommern nicht vor. In der Roten Liste der Säugetiere Deutschlands (Stand: Oktober 2008) wird der Europäische Biber in der Kategorie „Vorwarnliste“ geführt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3971 3 5. Wie weit geht eine mögliche besondere Verpflichtung über den durch FFH-Richtlinie und Bundesnaturschutzgesetz geregelten Schutz für den Europäischen Biber hinaus? Der Biber ist als Art des Anhang IV der FFH-Richtlinie eine nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) streng geschützte Art, welche den Regelungen des besonderen Artenschutzes gemäß BNatSchG unterliegt. Aufgrund der Listung des Bibers in Anhang II der FFH-Richtlinie waren für die Art darüber hinaus besondere Schutzgebiete auszuweisen und sind Erhaltungs- und Managementmaßnahmen festzulegen und umzusetzen. Weitere darüber hinausgehende besondere Verpflichtungen bestehen nicht. 6. Unterliegen Exemplare von Castor fiber albicus, Exemplare aus östlichen Reliktpopulationen (Woroneschbiber) und/oder Nachkommen aus der Verpaarung von Elbebiber und Woroneschbiber dem gleichen Schutzstatus? Welche naturschutzrechtlichen Vorschriften regeln ggf. zu beachtende Unterschiede? Der Schutzstatus ergibt sich aus der Artzugehörigkeit zum Europäischen Biber Castor fiber. Damit haben Nachkommen aus den beiden Unterarten Elbebiber und osteuropäischer Biber den gleichen gesetzlichen Status wie Nachkommen aus Verpaarungen über Unterartengrenzen hinweg. 7. Welche Auswirkungen erwartet die Landesregierung angesichts des natürlichen Prozesses der genetischen Durchmischung der ehemaligen Reliktpopulationen auf die Überlebensfähigkeit des Europäischen Bibers an sich und die der Reliktpopulation des Elbebibers? Auswirkungen auf die Population des Elbebibers durch die lokale Vermischung mit osteuropäischen Bibern sind derzeit nicht abzuschätzen. 8. Aus welchem konkreten Grund wird speziell in FFH-Managementbzw . Pflege- und Entwicklungsplänen „die besondere Verantwortung des Landes Mecklenburg-Vorpommerns für den Erhalt des Elbebibers “ betont, selbst wenn in diesen Gebieten längst Mischpopulationen und der entsprechende genetische Austausch zwischen Elbebiber und Woroneschbiber nachgewiesen wurden? Der Elbebiber ist die autochthone Unterart des Bibers in Mecklenburg-Vorpommern. Drucksache 6/3971 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Es sind in Mecklenburg-Vorpommern bislang keine „Mischpopulationen“ zwischen Elbebibern und osteuropäischen Bibern bekannt. Bekannt sind wenige Einzelfälle, in denen es vermutlich Verpaarungen zwischen Elbebibern und osteuropäischen Bibern gegeben hat. 9. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um Kommunen , Wasser- und Bodenverbände bei der Beseitigung von durch Biber verursachte Schäden zu unterstützen? a) Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung zur Abwehr von Schäden, die durch Biber verursacht werden? b) Beabsichtigt die Landesregierung, eine Ausnahmeverordnung zum Umgang mit Bibern in Kraft zu setzen, welche die Tötung im Falle übermäßiger Schäden ermöglicht? Die Fragen 9, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Im Falle auftretender Konflikte stehen Ansprechpartner auf den verschiedenen Verwaltungsebenen (untere Naturschutzbehörden, Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt, Großschutzgebietsverwaltung) zur Verfügung, um zu beraten und gegebenenfalls Anträge auf Ausnahmegenehmigungen nach § 45 Absatz 7 BNatSchG zu prüfen und zu bescheiden. Eine allgemeine Ausnahmeverordnung ist gegenwärtig nicht beabsichtigt. Entsprechende Beurteilungen und Entscheidungen sind im Rahmen des Einzelfalles notwendig und möglich. 10. Wie schätzt die Landesregierung die mittel- und langfristige Bestandsentwicklung des Bibers in Mecklenburg-Vorpommern ein? Von einer weiteren Ausbreitung des Bibers im Land ist auszugehen, da größere Bereiche in Mecklenburg-Vorpommern mit geeigneten Lebensräumen derzeit noch nicht wieder besiedelt sind. In Gebieten mit bereits flächenhafter Besiedlung (zum Beispiel Warnow-, Peeneeinzugsgebiet ) ist eine Stagnation der Bestandsentwicklung beziehungsweise ein leicht rückläufiger Bestandstrend zu beobachten.