Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 21. Mai 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3972 6. Wahlperiode 26.05.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg wegen des Vorwurfs des Besitzes kinder- und jugendpornographischer Schriften und ANTWORT der Landesregierung Bezug genommen wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 4 der Drucksache 6/3720. Hier heißt es: „Aufgrund der in der Hauptverhandlung gewonnenen Erkenntnisse hat die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg ein neues Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des Besitzes kinder- und jugendpornographischer Schriften eingeleitet.“ 1. Welche weiteren Erkenntnisse wurden in der Hauptverhandlung gewonnen? Der Angeklagte hat in der Hauptverhandlung ausgesagt, noch zu seiner Schulzeit gegen Entgelt Computer repariert zu haben. Auf einigen dieser Rechner habe er pornographische Bilddateien vorgefunden. 2. Zu welchen Ergebnissen hat das neue Ermittlungsverfahren geführt (bitte gegebenenfalls auch den weiteren Verfahrensablauf, z. B. Erhebung der öffentliche Klage, Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts oder nach dem Opportunitätsprinzip anführen)? Die Ermittlungen dauern an. Drucksache 6/3972 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Richtete sich das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg gegen eine der beiden ursprünglich vor dem Amts- gericht Neustrelitz wegen des unerlaubten Besitzes und der Verbrei- tung kinder- und jugendpornografischer Schriften angeklagten Perso- nen? Wenn ja, gegen welche der beiden hier beklagten Personen richtete sich das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Neubranden- burg? 4. Betraf das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Neubranden- burg weitere Personen (bitte Zahl und Alter der Personen aufführen)? Die Fragen 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Das neue Ermittlungsverfahren richtet sich nicht gegen einen der früheren Beschuldigten, sondern gegen unbekannt.